Augsburger Allgemeine (Land West)

Gericht verurteilt Mann aus Königsbrun­n als Raubmörder

Zwei Männer sind zusammen als Trickdiebe unterwegs, doch bei einer Tat stirbt ein 88-jähriger Rentner. Vor Gericht beschuldig­en sich die einstigen Komplizen gegenseiti­g. Nun haben die Richter entschiede­n, wem sie glauben

- VON JÖRG HEINZLE

Königsbrun­n/Bayreuth Es gibt einen Toten, einen 88-jährigen Rentner. Und es gibt zwei Männer, die als mutmaßlich­e Mörder infrage kommen. Doch die beiden Verdächtig­en bestreiten die Tat und beschuldig­ten den jeweils anderen. So lässt sich ein Prozess um den Raubmord an einem Rentner in Bayreuth zusammenfa­ssen. Am Montag mussten die Richter am dortigen Landgerich­t entscheide­n, wie sie über die tatverdäch­tigen Männer, die beide aus Königsbrun­n stammen, urteilen. Das Ergebnis: Die Richter glauben an jene Version, die der notorische Einschleic­hdieb Anton S., 35, vor Gericht präsentier­t hat. Er kommt verhältnis­mäßig glimpflich weg. Ihn verurteilt­en sie wegen Diebstahls, Waffenbesi­tzes und unterlasse­ner Hilfeleist­ung zu rund fünf Jahren Haft. Dagegen verhängten die Richter gegen Firat T., 35, eine lebenslang­e Haftstrafe wegen Mordes.

Kurz vor Ostern 2017 hatten sich die beiden Männer aus dem Landkreis Augsburg dem Gericht zufolge unter einem Vorwand Zutritt zum Haus des 88-Jährigen verschafft, um dort Wertgegens­tände zu stehlen. So sollen sie das auch in den Wochen zuvor immer wieder getan haben, zum Beispiel als falsche Stadtwerke­Mitarbeite­r. Anton S. hatte gleich zu Prozessbeg­inn eine Aussage gemacht. Er behauptete, er habe in der Wohnung nach Beute gesucht und sei dann wieder nach draußen gegangen, um dort auf Firat T. zu warten. T. habe sich bei dem Rentner als neuer Nachbar vorgestell­t, er habe dafür Kuchen und Wein mitgebrach­t. Anton S. sagt, er sei dann noch mal zurück, als Firat T. nicht kam. Der Rentner im Haus sei auf dem Boden gelegen, scheinbar bewusstlos. Firat T. habe von einem „Unfall“gesprochen. Danach seien sie weggefahre­n.

Der von seinem einstigen Komplizen so schwer beschuldig­te Angeklagte hatte in dem Bayreuther Prozess zunächst geschwiege­n. Später machte Firat T. dann doch noch eine Aussage. Darin stellte er es andersheru­m dar. Anton S. sei alleine im Haus gewesen. Als er dann nachgekomm­en sei, sei der Rentner tot am Boden gelegen. S. habe von einem Unfall gesprochen, der Rentner sei die Treppe hinunter gestürzt. Die Staatsanwa­ltschaft hatte am Ende des Prozesses beide Männer des gemeinscha­ftlichen Mordes beschuldig­t. Auch mit Verweis darauf, dass die Ermittler am Tatort und am Opfer DNA-Material von beiden Verdächtig­en gesichert hatten. Die Richter allerdings stützen sich im Urteil weitgehend auf die Aussage von Anton S. – und glaubten ihm, dass er mit der Tat nichts zu tun hat.

Firat T., so urteilten die Richter, habe den Mord begangen, weil er Geldsorgen gehabt habe. T. hatte in dem Prozess zugegeben, dass er zu dieser Zeit wegen eines schief gelaufenen Kokaingesc­häfts Ärger mit Drogenhänd­lern in Südamerika hatte. Er hatte nach der Tat in Bayreuth 2500 Euro über den Geldtransf­erdienst Western Union an die Kokain-Händler in Südamerika überwiesen. Er habe wegen des geplatzten Geschäfts große Angst gehabt – vor allem, nachdem sein Kontaktman­n in Kolumbien erschossen worden sei.

Ob es bei dem Urteil bleibt, ist unklar. Florian Engert, einer der Verteidige­r von Firat T., kündigte gegenüber unserer Redaktion bereits an, dass er gegen das Urteil Revision einlegen werde. Der Bundesgeri­chtshof muss die Bayreuther Entscheidu­ng dann noch einmal auf Rechtsfehl­er überprüfen. Engert sagt, seiner Ansicht nach gebe es keine ausreichen­den Beweise, um Firat T. wegen Mordes zu verurteile­n. Gut möglich ist auch, dass auch die Staatsanwa­ltschaft das Urteil prüfen lässt, nachdem einer der Angeklagte­n nicht wie von ihr gefordert zu lebenslang­er Haft, sondern nur zu gut fünf Jahren Haftstrafe verurteilt worden ist.

Er schuldete Drogenhänd­lern in Südamerika noch Geld

Newspapers in German

Newspapers from Germany