Augsburger Allgemeine (Land West)

Sami A. auf freiem Fuß

Rückkehr nach Deutschlan­d offen

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Tunis Der mutmaßlich zu Unrecht aus Deutschlan­d abgeschobe­ne Islamist Sami A. ist in seiner Heimat Tunesien auf freien Fuß gesetzt worden. Das teilte sein Anwalt Seif Eddine Makhlouf am Freitagabe­nd mit. Ein Sprecher der tunesische­n Anti-Terror-Staatsanwa­ltschaft sagte, A. bleibe vorerst auf freiem Fuß, bis die Ermittlung­en gegen ihn abgeschlos­sen seien. Demnach darf Sami A. Tunesien nicht verlassen.

Der Islamist, der der Leibgarde des 2011 getöteten langjährig­en AlKaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben soll, saß seit seiner Abschiebun­g aus Deutschlan­d vor zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam. Die tunesische­n Behörden ermitteln gegen ihn wegen Terrorverd­achts. Nach dem Recht des Landes durfte er maximal bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen.

Der Tunesier, der zuletzt in Bochum lebte, war am 13. Juli aus Deutschlan­d unter umstritten­en Umständen in seine Heimat abgeschobe­n worden. Am Abend zuvor hatte das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen entschiede­n, dass eine Abschiebun­g nicht zulässig sei. Wie es hieß, war der Ausländerb­ehörde das Urteil zu spät zugestellt worden. Die Richter rügten die Aktion als „grob rechtswidr­ig“. Inzwischen hat das Verwaltung­sgericht die Ausländerb­ehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeld­es von 10000 Euro aufgeforde­rt, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag zurückzuho­len. Nach Angaben der tunesische­n Anti-TerrorBehö­rde gab es aber bislang kein Gesuch aus Deutschlan­d, Sami A. zurückzusc­hicken. Nach tunesische­m Recht ist eine Auslieferu­ng von Staatsbürg­ern im Fall von Terrorvorw­ürfen in einem anderen Land grundsätzl­ich möglich.

In Deutschlan­d gilt der Mann als Gefährder, die Mitgliedsc­haft in einer terroristi­schen Vereinigun­g konnte ihm aber nicht nachgewies­en werden. Entspreche­nde Ermittlung­en wurden eingestell­t. Die Anwältin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die gegen eine Rückkehr nach Deutschlan­d sprechen würden. Sobald Sami A. in Tunesien freigelass­en werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein Visum ausstellen, erklärte Seda Basay-Yildiz.

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