Augsburger Allgemeine (Land West)
Sami A. auf freiem Fuß
Rückkehr nach Deutschland offen
Tunis Der mutmaßlich zu Unrecht aus Deutschland abgeschobene Islamist Sami A. ist in seiner Heimat Tunesien auf freien Fuß gesetzt worden. Das teilte sein Anwalt Seif Eddine Makhlouf am Freitagabend mit. Ein Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft sagte, A. bleibe vorerst auf freiem Fuß, bis die Ermittlungen gegen ihn abgeschlossen seien. Demnach darf Sami A. Tunesien nicht verlassen.
Der Islamist, der der Leibgarde des 2011 getöteten langjährigen AlKaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben soll, saß seit seiner Abschiebung aus Deutschland vor zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam. Die tunesischen Behörden ermitteln gegen ihn wegen Terrorverdachts. Nach dem Recht des Landes durfte er maximal bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen.
Der Tunesier, der zuletzt in Bochum lebte, war am 13. Juli aus Deutschland unter umstrittenen Umständen in seine Heimat abgeschoben worden. Am Abend zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass eine Abschiebung nicht zulässig sei. Wie es hieß, war der Ausländerbehörde das Urteil zu spät zugestellt worden. Die Richter rügten die Aktion als „grob rechtswidrig“. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag zurückzuholen. Nach Angaben der tunesischen Anti-TerrorBehörde gab es aber bislang kein Gesuch aus Deutschland, Sami A. zurückzuschicken. Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in einem anderen Land grundsätzlich möglich.
In Deutschland gilt der Mann als Gefährder, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ermittlungen wurden eingestellt. Die Anwältin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprechen würden. Sobald Sami A. in Tunesien freigelassen werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein Visum ausstellen, erklärte Seda Basay-Yildiz.