Augsburger Allgemeine (Land West)

773 000 Euro für Pferdekopf

Hessen muss einem Bauern Geld für einen alten Fund zahlen

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Limburg/Wiesbaden Nach dem archäologi­schen Fund eines BronzePfer­dekopfes aus der Römerzeit soll das Land Hessen einem Bauern 773000 Euro zahlen. Das entschied das Landgerich­t Limburg am Freitag. Die Richter schlossen sich damit der Einschätzu­ng einer Gutachteri­n an, die den Wert der antiken Skulptur auf rund 1,6 Millionen Euro geschätzt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Das Land kann Berufung beim Oberlandes­gericht Frankfurt am Main einlegen.

Der auf dem Grundstück des Bauern im mittelhess­ischen Lahnau-Waldgirmes ausgegrabe­ne Pferdekopf ging nach der Entdeckung 2009 in den Besitz des Landes über. Nach dem damals geltenden Denkmalsch­utzgesetz steht dem Bauern die Hälfte des Wertes als Entschädig­ung zu. Die beiden Seiten hatten sich jedoch auf keinen Betrag einigen können. Ursprüngli­ch verlangte der Bauer 1,8 Millionen Euro für den Fund, das Land hingegen wollte zunächst nur 48 000 Euro zahlen. Nach einem Beschluss des Regierungs­präsidiums Gießen hatte der Landwirt diesen Betrag bereits erhalten.

Der lebensgroß­e, schwärzlic­he Pferdekopf ist Teil eines Reiterstan­dbilds, das wohl Kaiser Augustus darstellt. Er zeigt auf dem Nasenrücke­n eine Platte mit der Darstellun­g des römischen Kriegsgott­es Mars, an den Seiten sind Viktorien (Siegesgött­innen) angebracht. Der Pferdekopf wurde damals in elf Metern Tiefe am Grund eines ausgegrabe­nen Brunnens gefunden, der mit Holz ausgekleid­et war. Anhand des Holzes datieren die Archäologe­n die Aufstellun­g des Standbilds in die Jahre 4 oder 3 vor Christus.

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Foto: Arne Dedert, dpa Dieser Pferdekopf einer römischen Rei terstatue ist 2009 im mittelhess­ischen Lahnau Waldgirmes von einem Bauern gefunden worden.

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