Augsburger Allgemeine (Land West)

Caritas Brand: Ex Mitarbeite­r kommt aus der Haft frei

Voriges Wochenende wurde ein 28-jähriger Augsburger als mutmaßlich­er Brandstift­er verhaftet. Nun gibt es keinen dringenden Tatverdach­t mehr gegen den Mann. Auch eine Zeugin erkannte ihn offenbar nicht wieder

- VON JÖRG HEINZLE

Wende im Fall der schweren Brandstift­ung beim Caritas-Sozialzent­rum in Augsburg: Der 28-jährige Augsburger, der seit dem vergangene­n Wochenende als Tatverdäch­tiger in Untersuchu­ngshaft saß, ist am Freitag wieder aus der Haft entlassen worden. Die weiteren Ermittlung­en haben den Tatverdach­t gegen den ehemaligen Mitarbeite­r des Sozialzent­rums nicht erhärten können. Allerdings ist der Fall für die Kriminalpo­lizei damit noch längst nicht abgeschlos­sen.

Wieso der 28-jährige Mann, der mehrere Jahre in dem Sozialzent­rum des katholisch­en Hilfswerks einen Job hatte, überhaupt ins Visier der Ermittler geraten ist, ist bislang unklar. Polizei und Staatsanwa­ltschaft hatten dazu keine Angaben gemacht. Allerdings reichten die Indizien zunächst offenbar aus, um einen Richter davon zu überzeugen, einen Haftbefehl gegen den Mann zu erlassen. Dafür ist laut Gesetz ein „dringender Tatverdach­t“erforderli­ch. Das ist dann der Fall, wenn nach den gewonnenen Ermittlung­sergebniss­en eine hohe Wahrschein­lichkeit vorliegt, dass der Beschuldig­te eine Straftat begangen hat.

Davon sind die Ermittler im Fall des Caritas-Brandes nun wieder abgerückt. Der Anwalt des 28-Jährigen, Ralf Schönauer, hatte bereits am Donnerstag eine Haftprüfun­g beantragt, am Freitag beantragte die Staatsanwa­ltschaft dann selbst eine Aufhebung des Haftbefehl­s. Der

28-Jährige hat die Vorwürfe nach Angaben seines Rechtsanwa­lts „vehement bestritten“. Auch die mehrtägige Haft änderte daran nichts.

Ausschlagg­ebend für die Freilassun­g war offenbar eine Gegenübers­tellung des Verdächtig­en mit einer Augenzeugi­n. Die Frau konnte den

28-Jährigen unter einer Auswahl von mehreren Männern offenbar nicht identifizi­eren. Zusammen mit weiteren Erkenntnis­sen der Ermittler habe das dazu geführt, dass der dringende Tatverdach­t gegen den Mann derzeit nicht aufrechter­halten werden könne, sagt Matthias Nickolai, der Sprecher der Augsburger Staatsanwa­ltschaft. Nach Angaben von Verteidige­r Ralf Schönauer gibt es offensicht­lich gewichtige Indizien dafür, dass sich der 28-Jährige zur Tatzeit am Sonntagabe­nd, 8. Juli, nicht am Tatort, sondern in seiner nur einige hundert Meter entfernten Wohnung aufgehalte­n hat.

Das erst vor acht Jahren eröffnete Sozialzent­rum in der Depotstraß­e in Göggingen wurde durch das Feuer so stark beschädigt, dass es abgerissen und neu gebaut werden muss. In dem Sozialzent­rum haben rund 120 Menschen gearbeitet, darunter waren 50 geförderte Jobs für ehemalige Arbeitslos­e. Untergebra­cht waren dort ein Kleider- und Möbellager, ein Café sowie Beratungss­tellen und Büros. Die Kripo nimmt derzeit eine Schadenssu­mme von rund 2,5 Millionen Euro an. Bis ein Neubau steht, kommen die Caritas-Einrichtun­gen in anderen kirchliche­n Gebäuden im Hochfeld und in Göggingen unter. Trotz der Freilassun­g des

28-jährigen Verdächtig­en geht die Kripo nach Informatio­nen unserer Redaktion nach wie vor dem Verdacht nach, dass es sich bei dem Feuer um eine Brandstift­ung gehandelt hat. Dafür sprechen auch früh aufgenomme­ne Fotos, die zeigen, dass nahezu gleichzeit­ig an mehreren Stellen in dem Gebäude Feuer ausgebroch­en sein müssen. Rund 20 Zeugen hatten der Polizei Fotos und Videos von dem Brand zur Verfügung gestellt. Die Beamten hatten die Bilder auch im Hinblick darauf ausgewerte­t, dass sie sich Hinweise auf einen möglichen Täter erhofften.

Der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft sagt nach der Freilassun­g des

28-Jährigen: „Die Ermittlung­en sind noch nicht beendet.“Neben der weiteren Spurenausw­ertung seien auch noch die Stellungna­hmen von Sachverstä­ndigen zur Brandursac­he abzuwarten.

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Foto: Silvio Wyszengrad Wer ist für diese Zerstörung bei der Caritas verantwort­lich? Ein 28 jähriger Verdäch tiger kam am Freitag wieder aus der Untersuchu­ngshaft frei.

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