Augsburger Allgemeine (Land West)
Sind die Gemeinderäte wankelmütig?
Nein, sagt die Verwaltung. Doch, sagen die Anwohner in Rommelsried. In der Sitzung in Kutzenhausen wird es emotional
Kutzenhausen Der Bebauungsplan Rommelsried-Mitte sorgt weiter für Emotionen. Bei der Abwägung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der erneuten Auslegung kam es bei der jüngsten Sitzung im Gemeinderat Kutzenhausen wieder zu Unmutsäußerungen und Vorwürfen bei den anwesenden Bürgern. Dabei ging es unter anderem um die tatsächliche Breite des Bachgässle. Zudem wurde bei den Stellungnahmen dem Gemeinderat Wankelmut bei der Entscheidungsfindung vorgeworfen.
Für Aufregung im Publikum sorgte zunächst schon eine Mitteilung des Landratsamts Augsburg. Die Behörde verwies in ihrem Schreiben auf das Erschließungsbeitragsrecht. „Sofern die Erschließungsanlage Bachgässle noch nicht erstmalig hergestellt sein sollte, bildet dies aufgrund der Planung mit der Verlängerungsstrecke der St.Ursula-Straße eine einheitliche Erschließungsanlage“, hieß es darin. Und weiter: „Der Aufwand für die einheitliche Erschließungsanlage wäre entsprechend auf alle Grundstücke, die sowohl vom Bachgässle als auch der Verlängerungsstrecke erschlossen werden, zu verteilen und per Erschließungsbeitrag einzuheben.“
Kamen damit auf die Anwohner höhere Kosten zu? Große Unruhe unter dem Publikum. Sowohl Gemeinderäte als auch Verwaltung konnten keine klare Antwort geben. Da der Beitrag nunmehr allerdings auf alle Grundstückseigentümer zukommt, würde die Summe auf mehr Zahler verteilt. Heißt: Der Erschließungsbeitrag werde voraussichtlich für den Einzelnen niedriger ausfallen.
Anlieger des Bachgässle monierten unter anderem den Wankelmut der Gemeinderäte. „Das mögliche Mehrfamilienhaus wird wie ein ungeliebtes Kind von unten nach oben und dann wieder von oben nach unten geschoben“, so die Kritik. „Genaugenommen könnte man auch sagen: Wer am lautesten und mit der größten Anzahl an Anwohnern geschlossen auftritt, hat das Recht, bei der Platzwahl und Bauausführung mitzubestimmen“, meinten die Unterzeichner. Andere argumentierten: „Die mehrmalige Verlegung des angedachten Standorts und die zeitweilige Aussage eines Verzichts auf Geschosswohnungsbau wirken beim besten Willen nicht nach einem schlüssigen Konzept.“
Eine große Kontroverse gab es auch bei der Erschließungsstraße Bachgässle. Das Planungsbüro Steinbacher-Consult hatte in einem Schreiben mitgeteilt, dass dort eine Ausbaubreite von 5,5 Meter vorhanden sei. Das sei falsch, erklärten gleich mehrere anwesende Bürger, nachdem der Gemeinderat ihnen Rederecht zugebilligt hatte. Tatsächlich habe das Bachgässle größtenteils eine Ausbaubreite von lediglich fünf Metern. „Wie soll da Gegenverkehr, eventuell mit Müllautos, Schneeräumer und Lieferwägen funktionieren?“, wurde gefragt.
Eine andere Anwohner-Stellungnahme lautete, ob nicht ein Baugebiet im Bereich Biburger/Horgauer Straße sinnvoller, günstiger und umweltverträglicher zu erschließen wäre? Oder zumindest das geplante Baugebiet einen Zugang zur Biburger Straße erhalten und somit das als Zufahrtsstraße ungeeignete Bachgässle seinen Status als Sackgasse beibehalten könne?
Die Verwaltung bezog zu den Einwänden klar Stellung. Der Gemeinderat sei nicht wankelmütig, hieß es. „Es wurden aufgrund der Einwendungen mehrere Alternativen für die Lage des Geschosswohnungsbaus untersucht.“Darüber hinaus können im Stadium der Bauleitplanung
Es kommt nicht allein auf die Breite der Straße an
auf einem Grundstück mehrere Alternativen festgesetzt werden.
Zur Straßenbreite wurde mitgeteilt, dass das Bachgässle nicht Gegenstand der Bauleitplanung sei. Wegen der reklamierten Straßenbreite werde man jedoch den Kontakt mit dem Planungsbüro suchen, sagte Bürgermeisterin Silvia Kugelmann. Im Übrigen käme es letztendlich nicht auf die Breite, sondern auf die Verkehrstauglichkeit einer Straße an. Zur Baugebiet-Alternative meinte die Verwaltung, dass eine Zufahrt von der Biburger Straße höhenmäßig schwierig und von den verfügbaren Grundstücken her nicht zu realisieren sei, aber auch keinen Einfluss auf die Durchfahrt zum Bachgässle hätte.
Die Abwägungen wurden vom Gemeinderat alle mehrheitlich beschlossen. Zudem wurde die Verwaltung bei zwei Gegenstimmen beauftragt, den geänderten Bebauungsplan durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.