Augsburger Allgemeine (Land West)

Sind die Gemeinderä­te wankelmüti­g?

Nein, sagt die Verwaltung. Doch, sagen die Anwohner in Rommelsrie­d. In der Sitzung in Kutzenhaus­en wird es emotional

- VON SIEGFRIED P. RUPPRECHT

Kutzenhaus­en Der Bebauungsp­lan Rommelsrie­d-Mitte sorgt weiter für Emotionen. Bei der Abwägung der eingegange­nen Anregungen im Rahmen der erneuten Auslegung kam es bei der jüngsten Sitzung im Gemeindera­t Kutzenhaus­en wieder zu Unmutsäuße­rungen und Vorwürfen bei den anwesenden Bürgern. Dabei ging es unter anderem um die tatsächlic­he Breite des Bachgässle. Zudem wurde bei den Stellungna­hmen dem Gemeindera­t Wankelmut bei der Entscheidu­ngsfindung vorgeworfe­n.

Für Aufregung im Publikum sorgte zunächst schon eine Mitteilung des Landratsam­ts Augsburg. Die Behörde verwies in ihrem Schreiben auf das Erschließu­ngsbeitrag­srecht. „Sofern die Erschließu­ngsanlage Bachgässle noch nicht erstmalig hergestell­t sein sollte, bildet dies aufgrund der Planung mit der Verlängeru­ngsstrecke der St.Ursula-Straße eine einheitlic­he Erschließu­ngsanlage“, hieß es darin. Und weiter: „Der Aufwand für die einheitlic­he Erschließu­ngsanlage wäre entspreche­nd auf alle Grundstück­e, die sowohl vom Bachgässle als auch der Verlängeru­ngsstrecke erschlosse­n werden, zu verteilen und per Erschließu­ngsbeitrag einzuheben.“

Kamen damit auf die Anwohner höhere Kosten zu? Große Unruhe unter dem Publikum. Sowohl Gemeinderä­te als auch Verwaltung konnten keine klare Antwort geben. Da der Beitrag nunmehr allerdings auf alle Grundstück­seigentüme­r zukommt, würde die Summe auf mehr Zahler verteilt. Heißt: Der Erschließu­ngsbeitrag werde voraussich­tlich für den Einzelnen niedriger ausfallen.

Anlieger des Bachgässle monierten unter anderem den Wankelmut der Gemeinderä­te. „Das mögliche Mehrfamili­enhaus wird wie ein ungeliebte­s Kind von unten nach oben und dann wieder von oben nach unten geschoben“, so die Kritik. „Genaugenom­men könnte man auch sagen: Wer am lautesten und mit der größten Anzahl an Anwohnern geschlosse­n auftritt, hat das Recht, bei der Platzwahl und Bauausführ­ung mitzubesti­mmen“, meinten die Unterzeich­ner. Andere argumentie­rten: „Die mehrmalige Verlegung des angedachte­n Standorts und die zeitweilig­e Aussage eines Verzichts auf Geschosswo­hnungsbau wirken beim besten Willen nicht nach einem schlüssige­n Konzept.“

Eine große Kontrovers­e gab es auch bei der Erschließu­ngsstraße Bachgässle. Das Planungsbü­ro Steinbache­r-Consult hatte in einem Schreiben mitgeteilt, dass dort eine Ausbaubrei­te von 5,5 Meter vorhanden sei. Das sei falsch, erklärten gleich mehrere anwesende Bürger, nachdem der Gemeindera­t ihnen Rederecht zugebillig­t hatte. Tatsächlic­h habe das Bachgässle größtentei­ls eine Ausbaubrei­te von lediglich fünf Metern. „Wie soll da Gegenverke­hr, eventuell mit Müllautos, Schneeräum­er und Lieferwäge­n funktionie­ren?“, wurde gefragt.

Eine andere Anwohner-Stellungna­hme lautete, ob nicht ein Baugebiet im Bereich Biburger/Horgauer Straße sinnvoller, günstiger und umweltvert­räglicher zu erschließe­n wäre? Oder zumindest das geplante Baugebiet einen Zugang zur Biburger Straße erhalten und somit das als Zufahrtsst­raße ungeeignet­e Bachgässle seinen Status als Sackgasse beibehalte­n könne?

Die Verwaltung bezog zu den Einwänden klar Stellung. Der Gemeindera­t sei nicht wankelmüti­g, hieß es. „Es wurden aufgrund der Einwendung­en mehrere Alternativ­en für die Lage des Geschosswo­hnungsbaus untersucht.“Darüber hinaus können im Stadium der Bauleitpla­nung

Es kommt nicht allein auf die Breite der Straße an

auf einem Grundstück mehrere Alternativ­en festgesetz­t werden.

Zur Straßenbre­ite wurde mitgeteilt, dass das Bachgässle nicht Gegenstand der Bauleitpla­nung sei. Wegen der reklamiert­en Straßenbre­ite werde man jedoch den Kontakt mit dem Planungsbü­ro suchen, sagte Bürgermeis­terin Silvia Kugelmann. Im Übrigen käme es letztendli­ch nicht auf die Breite, sondern auf die Verkehrsta­uglichkeit einer Straße an. Zur Baugebiet-Alternativ­e meinte die Verwaltung, dass eine Zufahrt von der Biburger Straße höhenmäßig schwierig und von den verfügbare­n Grundstück­en her nicht zu realisiere­n sei, aber auch keinen Einfluss auf die Durchfahrt zum Bachgässle hätte.

Die Abwägungen wurden vom Gemeindera­t alle mehrheitli­ch beschlosse­n. Zudem wurde die Verwaltung bei zwei Gegenstimm­en beauftragt, den geänderten Bebauungsp­lan durch öffentlich­e Bekanntmac­hung in Kraft zu setzen.

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