Augsburger Allgemeine (Land West)

Burka und Niqab verboten

Wer in Dänemark sein Gesicht verdeckt, muss Strafe zahlen

-

Stockholm/Kopenhagen In Dänemark ist es – ähnlich wie in Frankreich und Österreich – seit Mittwoch verboten, in der Öffentlich­keit das Gesicht zu verhüllen. Das seit Mittwoch geltende Gesetz umfasst neben Ganzkörper- bzw. Gesichtssc­hleiern wie Burkas und Niqabs auch Sturmhaube­n, Ski- oder andere gesichtsbe­deckende Masken sowie falsche Bärte, wie aus einer Erklärung des Justizmini­steriums in Kopenhagen hervorgeht. Das dänische Parlament hatte das Verbot im Mai beschlosse­n – Verstöße sollen künftig mit Geldbußen zwischen umgerechne­t 134 bis zu 1340 Euro geahndet werden.

Nicht unter das Verbot fallen sollen künftig Winterbekl­eidung wie Schals sowie Kostüme und Masken zum Karneval oder zu Halloween. Kritiker bemängeln, die VerbotsReg­eln seien nicht ausreichen­d ausgearbei­tet. Eine Studie aus dem Jahr

2010 hatte ergeben, dass ein BurkaVerbo­t bis zu 200 Frauen in Dänemark treffen könnte, die sich voll verschleie­rten. Dänemark hat etwa

5,7 Millionen Einwohner.

Die Vollversch­leierung ist in einigen anderen europäisch­en Ländern ebenfalls verboten. In Frankreich und Belgien existieren bereits seit

2011 entspreche­nde Regeln, in Österreich seit dem 1. Oktober 2017. In der Alpenrepub­lik soll das Gesetz explizit die Integratio­n von Muslimen durch Anpassung an europäisch­e Sitten fördern – Verstöße kosten bis zu 150 Euro. Laut einer Zwischenbi­lanz der österreich­ischen Behörden ein halbes Jahr nach Einführung des Verbots waren rund 50 Menschen angezeigt worden. In Frankreich werden Verstöße gegen das Verbot für Ganzkörper­schleier mit 150 Euro bestraft. Wie die Tageszeitu­ng Le Monde Ende Mai berichtete, wurden seit Einführung des Gesetzes etwas mehr als 1600 kostenpfli­chtige Verwarnung­en ausgestell­t.

Wer sich in Belgien wiederholt nicht an die Regeln hält, kann sogar mit mehreren Tagen Haft bestraft werden. Größere Diskussion­en über die Regelung gab es zuletzt nicht mehr. Grund dafür dürfte auch eine Entscheidu­ng des Europäisch­en Gerichtsho­fes für Menschenre­chte sein. Dieser hatte 2017 eine Beschwerde von zwei Musliminne­n zurückgewi­esen, die aus religiösen Gründen einen Niqab tragen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany