Augsburger Allgemeine (Land West)
Wie geht’s weiter im „Fall Höhmannhaus“?
Die Mieter des Gebäudes in der Maximilianstraße sollen jahrelang zu wenig Geld bezahlt haben. Wohin es floss, weiß die Stadt nicht – obwohl die Immobilie ihr gehört. Nun wurden erste Konsequenzen gezogen
Die Stadt zieht erste Konsequenzen aus dem „Fall Höhmannhaus“: Nach Informationen unserer Zeitung soll den Städtischen Kunstsammlungen die Zuständigkeit für das Gebäude in der Maximilianstraße entzogen werden. Kunstsammlungschef Christof Trepesch, gegen den die Stadtverwaltung ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat, bleibt bis auf Weiteres im Amt. Man wolle wie bisher sachlich und gut mit ihm zusammenarbeiten: „Wir treffen keine Vorverurteilung, es gilt die Unschuldsvermutung“, sagt Kulturreferent Thomas Weitzel.
Wie berichtet, soll Trepesch für seine Wohnung in Top-Lage nur etwas mehr als vier Euro pro Quadratmeter bezahlen. Für die Festlegung der Mietpreise war sein Amt, die Städtischen Kunstsammlungen, jahrelang selbst zuständig. Deshalb gerieten der 51-Jährige und ein weiterer Mitarbeiter nun offenbar in den Fokus der Rechnungsprüfer. Ein externes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Stadt durch die niedrigen Mieten „ein Schaden in nicht unerheblicher Höhe“entstanden sein könnte.
Die Vorbesitzerin des Hauses, Ruth Höhmann, hatte der Stadt die Immobilie nach ihrem Tod 2004 vermacht. Genutzt werden sollte es laut Testament für kulturelle Zwecke, insbesondere für die Kunstsammlungen. Sieben Wohnungen und die Geschäftsräume im Haus sollten jedoch weiter vermietet werden. In dem Gebäude wohnt nicht nur Kunstsammlungsleiter Trepesch, die Museen haben dort auch eine Restaurierungswerkstatt, eine Bibliothek und eine Galerie. Bis vor einigen Jahren lebte zudem ein weiterer Mitarbeiter der Kunstsammlungen im Haus. Er zog aus, weil er beruflich in eine andere Stadt ging.
Für den Bauunterhalt des Höhmannhauses sind die Kunstsammlungen verantwortlich. An sie gehen auch die Mieteinnahmen. Inwieweit das Geld aber für Sanierungen und Reparaturen im Haus verwendet oder ob dafür Rücklagen gebildet wurden, entzieht sich laut
dem Wissen der Stadtverwaltung, weil lediglich die Kunstsammlungen Zugriff auf die entsprechenden Konten haben.
Dieses Konstrukt beschäftigte offenbar schon Weitzels Vorgänger Peter Grab. Zu seinen Zeiten als Kulturreferent hatten die Rechnungsprüfer schon einmal die zu niedrigen Mieten moniert. Dem Vernehmen nach wurde daraufhin nachgebessert, es soll sich aber lediglich um Centbeträge gehandelt haben. Nicht alle Nutzer des Hauses zahlen außerdem die gleiche Miete: Deren Höhe richte sich laut Stadtsprecher Richard Goerlich nach Größe, Ausstattung und Beschaffenheit der jeweiligen Räume. Es gebe außerdem Mieter, die bereits zu Zeiten Ruth Höhmanns im Haus ansässig waren; für sie gelten zum Teil wohl die alten Verträge.
Bislang sahen die Rechnungsprüfer keine Handhabe, gegen Trepesch vorzugehen. Ein Mitglied des zuständigen Ausschusses sagt: „Das Ganze hatte immer schon ein Geschmäckle, aber es schien alles prinzipiell korrekt zu laufen.“Politisch angreifbar sei der Vorgang nicht gewesen. Nur steuerrechtlich habe man Probleme erkannt, die auf Trepesch hätten zukommen können. Durch die niedrige Miete könnte ihm ein geldwerter Vorteil entstanden sein. Näher unter die Lupe genommen wurde die Situation erst in der Amtszeit von Thomas Weitzel.
In Stadtratskreisen hält man sich mit Bewertungen zurück. „Wir müssen erst die Inhalte beider Gutachten kennen“, sagt CSU-Fraktionschef Bernd Kränzle. Wie berichtet, war das Liegenschaftsamt zum Schluss gekommen, die Miete sei wegen des „schlechten Bauzustands“der Wohnung angemessen. Eine Aussage, die sich von der des neuen Gutachtens unterscheidet.
Margarete Heinrich, Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, sieht es ähnlich: „Es gibt zwei Bewertungen. Insofern besteht Aufklärungsbedarf.“Martina Wild, Fraktionschefin der Grünen, verweist auf die bislang bekannten Aussagen des externen Gutachtens, die allerdings als vage gelten. Dass vier Euro pro Quadratmeter als ortsübliche Miete betrachtet werden könnten, müsse aber zumindest verwundern.
Beate Schabert-Zeidler (Pro Augsburg), von Beruf Verwaltungsrichterin, warnt vor Vorverurteilungen. Sie wundert sich, dass ein Disziplinarverfahren gegen Trepesch und den zweiten Mitarbeiter eingeleitet worden sei. „Da frage ich mich, wenn zwei Gutachten vorliegen, wo die Verfehlung ist?“Zumal es aus ihrer Sicht auch die Kulturreferenten gebe, die als Vorgesetzte eine Aufsichtspflicht hätten.
Ein Disziplinarverfahren wird in der Regel wegen eines Dienstvergehens eingeleitet. Zu den Hintergründen schweigt die Stadt. Nach
muss das Dienstvergehen in diesem Fall nicht zwingend mit dem externen Gutachten in Verbindung stehen. Offenbar wurde das Verfahren gegen die städtischen Mitarbeiter auch bereits vor dessen Veröffentlichung eingeleitet. Hintergrund könnte, so ist zu hören, womöglich der Umgang mit dem Höhmannschen Nachlass sein. Damit die Mieteinnahmen den Unterhalt des historischen Baus sichern können, müssten sie eigentlich höher sein. Trepesch, so heißt es, könnte sich insofern in dieser Hinsicht nicht sorgsam genug um den Nachlass gekümmert haben.
Eine Lanze für Trepesch bricht Steuerzahlerpräsident und CSUStadtrat Rolf von Hohenhau: „Er ist ein sehr vernünftiger und kompetenter Mitarbeiter.“Dass die Stadt den langjährigen Museumschef „ans Kreuz nagle“, ohne vorher geprüft zu haben, welches Gutachten recht hat, macht von Hohenhau wütend. „Den Grund für ein Disziplinarverfahren erkenne ich nicht.“» S. 39