Augsburger Allgemeine (Land West)
Ortszentrum bleibt nun doch Dorfgebiet
Debatte um Bebauungsplan geht weiter: Auf die Ausweisung „urbaner Gebiete“wird verzichtet
Gablingen Beim Bebauungsplan für das geplante Gablinger Ortszentrum ergeben sich immer wieder Änderungen, so im Umgriff und in den Inhalten. Nach der jüngsten Auslegung befasste sich der Gablinger Gemeinderat erneut mit den Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und von Privatpersonen – und nun wird das Planwerk, das auch einen kleinen Teil des Bebauungsplans Westlicher Ortsrand berührt, noch einmal öffentlich ausgelegt.
Auf die noch Ende vergangenen Jahres innerhalb des Ortszentrumsgebiets definierten „urbanen Gebiete“soll nun doch verzichtet werden, erläuterten der Städteplaner Werner Dehm vom Büro Opla und seine Mitarbeiterin Alexandra Koller. Inzwischen bestünden zur erst voriges Jahr in der Baunutzungsverordnung eingeführten Darstellung als urbanes Gebiet auch Urteile, so Dehm. begründete nun in Rücksprache mit dem Landratsamt Augsburg den Verzicht der Ortzentrums-Planer auf urbane Gebiete.
Vielmehr ist nun im Prinzip das gesamte Ortszentrum wieder als Dorfgebiet dargestellt – mit Ausnahme des Bürgerhauses, das Fläche für den Gemeinbedarf ist. Ein Dorfgebiet lässt im Ortszentrum großen Spielraum zu. Hier sind etwa land- und forstwirtschaftliche Betriebe ebenso möglich wie Wohnen und nicht störende Gewerbebetriebe.
Der östliche Bereich, in dem sich noch landwirtschaftliche Betriebe befinden, war ohnehin Dorfgebiet. Dorfgebiet wird aber jetzt auch der mittige Bereich (qualifizierter Bebauungsplan mit der von der Grünholder Straße kommenden Erschließungsstraße, einer Stichstraße) wie auch der westliche, der den vorhabenbezogenen Bebauungsplan betrifft. Hier an der Batzenhofener Straße entstehen fünf Gebäudekomplexe, für die es bereits einen Investor gibt. Die Lage der Gebäude und die Anordnung der Zufahrt sind weitgehend gleich geblieben – im Norden an der Grünholderstraße Dorfplatz, Wohn- und Geschäftshaus, Bürgerhaus. Südwestlich daran schließt sich an der Batzenhofener Straße der „vorhabenbezogene Bebauungsplan“an. Die von West nach Ost verlaufenden WegeverbinDas dungen zwischen den Häuserzeilen hier dienen nicht nur den Anwohnern. Auch die Gemeinde Gablingen hat hier ein Gehrecht. Östlich dieser Wohngebäude verläuft ein öffentlicher Gehweg.
50 Seiten Anregungen und Bedenken, die Werner Dehm und Angelika Koller kurz erläuterten, ging der Gemeinderat zügig durch. Die Anregungen der wegen des Datenschutzes nicht mehr namentlich genannten Privatpersonen bezogen sich beispielsweise auf den Immissionsschutz: So befürchteten sie zu viel Lärm, der vom Bürgerhaus und dem Dorfplatz ausgehen könnte. Diese Befürchtungen habe aber ein Schallschutzgutachten ausgeräumt, betonte Werner Dehm. Selbst wenn
150 Personen mit Autos kämen, würden die Immissionswerte in der Nachbarschaft eingehalten.
Sorgen machte einem Bürger auch der Abfluss großer Niederschlagsmengen in dem von Nord nach Süd abfallenden Ortszentrum. Ein Rigolensystem und ein Erdwall, der zwischen 30 und 50 Zentimeter hoch ist, sollen die südlichen Anlieger des Ortszentrums vor Wassermassen schützen, so Dehm. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan mit der sechsten Teiländerung des Bebauungsplans „Westlicher Ortsrand“in der nun vorliegenden Fassung. Das Planwerk wird noch einmal öffentlich ausgelegt.
Weitere Themen in Kürze:
● Stadtradeln Während der drei Wochen dauernden Aktion „Stadtradeln“haben die Gablinger insgesamt 11000 Kilometer radelnd zusammengebracht, informierte Bürgermeister Karl Hörmann über den sportlichen Fleiß der Gablinger.
● Bauarbeiten Der Eingangsbereich der Kindertagesstätte Haus für Kinder in Lützelburg kann jetzt gepflastert werden. Die Arbeiten dafür hat Bürgermeister Karl Hörmann vergeben.