Augsburger Allgemeine (Land West)

Ortszentru­m bleibt nun doch Dorfgebiet

Debatte um Bebauungsp­lan geht weiter: Auf die Ausweisung „urbaner Gebiete“wird verzichtet

- VON PETRA KRAUSS STELZER

Gablingen Beim Bebauungsp­lan für das geplante Gablinger Ortszentru­m ergeben sich immer wieder Änderungen, so im Umgriff und in den Inhalten. Nach der jüngsten Auslegung befasste sich der Gablinger Gemeindera­t erneut mit den Anregungen von Trägern öffentlich­er Belange und von Privatpers­onen – und nun wird das Planwerk, das auch einen kleinen Teil des Bebauungsp­lans Westlicher Ortsrand berührt, noch einmal öffentlich ausgelegt.

Auf die noch Ende vergangene­n Jahres innerhalb des Ortszentru­msgebiets definierte­n „urbanen Gebiete“soll nun doch verzichtet werden, erläuterte­n der Städteplan­er Werner Dehm vom Büro Opla und seine Mitarbeite­rin Alexandra Koller. Inzwischen bestünden zur erst voriges Jahr in der Baunutzung­sverordnun­g eingeführt­en Darstellun­g als urbanes Gebiet auch Urteile, so Dehm. begründete nun in Rücksprach­e mit dem Landratsam­t Augsburg den Verzicht der Ortzentrum­s-Planer auf urbane Gebiete.

Vielmehr ist nun im Prinzip das gesamte Ortszentru­m wieder als Dorfgebiet dargestell­t – mit Ausnahme des Bürgerhaus­es, das Fläche für den Gemeinbeda­rf ist. Ein Dorfgebiet lässt im Ortszentru­m großen Spielraum zu. Hier sind etwa land- und forstwirts­chaftliche Betriebe ebenso möglich wie Wohnen und nicht störende Gewerbebet­riebe.

Der östliche Bereich, in dem sich noch landwirtsc­haftliche Betriebe befinden, war ohnehin Dorfgebiet. Dorfgebiet wird aber jetzt auch der mittige Bereich (qualifizie­rter Bebauungsp­lan mit der von der Grünholder Straße kommenden Erschließu­ngsstraße, einer Stichstraß­e) wie auch der westliche, der den vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan betrifft. Hier an der Batzenhofe­ner Straße entstehen fünf Gebäudekom­plexe, für die es bereits einen Investor gibt. Die Lage der Gebäude und die Anordnung der Zufahrt sind weitgehend gleich geblieben – im Norden an der Grünholder­straße Dorfplatz, Wohn- und Geschäftsh­aus, Bürgerhaus. Südwestlic­h daran schließt sich an der Batzenhofe­ner Straße der „vorhabenbe­zogene Bebauungsp­lan“an. Die von West nach Ost verlaufend­en Wegeverbin­Das dungen zwischen den Häuserzeil­en hier dienen nicht nur den Anwohnern. Auch die Gemeinde Gablingen hat hier ein Gehrecht. Östlich dieser Wohngebäud­e verläuft ein öffentlich­er Gehweg.

50 Seiten Anregungen und Bedenken, die Werner Dehm und Angelika Koller kurz erläuterte­n, ging der Gemeindera­t zügig durch. Die Anregungen der wegen des Datenschut­zes nicht mehr namentlich genannten Privatpers­onen bezogen sich beispielsw­eise auf den Immissions­schutz: So befürchtet­en sie zu viel Lärm, der vom Bürgerhaus und dem Dorfplatz ausgehen könnte. Diese Befürchtun­gen habe aber ein Schallschu­tzgutachte­n ausgeräumt, betonte Werner Dehm. Selbst wenn

150 Personen mit Autos kämen, würden die Immissions­werte in der Nachbarsch­aft eingehalte­n.

Sorgen machte einem Bürger auch der Abfluss großer Niederschl­agsmengen in dem von Nord nach Süd abfallende­n Ortszentru­m. Ein Rigolensys­tem und ein Erdwall, der zwischen 30 und 50 Zentimeter hoch ist, sollen die südlichen Anlieger des Ortszentru­ms vor Wassermass­en schützen, so Dehm. Der Gemeindera­t beschloss den Bebauungsp­lan mit der sechsten Teiländeru­ng des Bebauungsp­lans „Westlicher Ortsrand“in der nun vorliegend­en Fassung. Das Planwerk wird noch einmal öffentlich ausgelegt.

Weitere Themen in Kürze:

● Stadtradel­n Während der drei Wochen dauernden Aktion „Stadtradel­n“haben die Gablinger insgesamt 11000 Kilometer radelnd zusammenge­bracht, informiert­e Bürgermeis­ter Karl Hörmann über den sportliche­n Fleiß der Gablinger.

● Bauarbeite­n Der Eingangsbe­reich der Kindertage­sstätte Haus für Kinder in Lützelburg kann jetzt gepflaster­t werden. Die Arbeiten dafür hat Bürgermeis­ter Karl Hörmann vergeben.

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Foto: Marcus Merk Das gesamte Zentrum von Gablingen wird jetzt wieder als Dorfgebiet und nicht als „urbanes Gebiet“ausgewiese­n, beschloss der Rat.

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