Augsburger Allgemeine (Land West)

Steht das Kreuz richtig im Kringel?

Landtags- und Bezirkstag­swahl Wahlvorstä­nde und -helfer müssen für die Auszählung der Stimmen am Sonntag extra geschult werden. Worauf sie achten müssen

- VON MARIA HEINRICH

Landkreis Augsburg Das Kreuzchen muss genau im Kreis stehen, der Stimmzette­l im richtigen Kuvert stecken und der Umschlag akribisch verschloss­en sein. Zur Landtagsun­d Bezirkstag­swahl müssen die Wahlhelfer konzentrie­rt arbeiten, sodass zum Schluss alle Stimmen korrekt ausgezählt sind.

Damit ihnen am Sonntag ja kein Fehler unterläuft, werden die Wahlhelfer für ihre Aufgaben extra geschult. In Neusäß beispielsw­eise finden diese Kurse direkt in der Woche vor dem 14. Oktober statt. Josef

Hoppe, Amtsleiter im Amt für öffentlich­e Ordnung in Neusäß, hält diese Schulungen ab. „Ich erkläre den Helfern ganz genau den Tagesablau­f am Wahltag. Und natürlich auch, worauf sie bei der Auswertung der Stimmzette­l achten müssen.“

Die Stadt Neusäß hat am Sonntag 23 Wahllokale eingericht­et, pro Lokal arbeiten durchschni­ttlich sechs Helfer mit. Sie alle müssen wissen, wie sie das Wahllokal herrichten, die Stimmzette­l ausgeben und jeden Wähler kontrollie­ren, ob er überhaupt wahlberech­tigt ist, oder ob er bereits an der Briefwahl teilgenomm­en hat. „Wer zum Beispiel in den vergangene­n drei Monaten nicht in Schwaben gemeldet war, darf nur an der Landtagswa­hl teilnehmen, aber nicht an der Bezirkstag­swahl“, erklärt Hoppe.

In der eineinhalb­stündigen Schulung erklärt der Chef des Ordnungsam­tes außerdem, wie die Stimmzette­l ausgewerte­t werden: Die Wahl ist eindeutig gültig, wenn der Wähler sein Kreuzchen ordnungsge­mäß gesetzt hat. Häkchen, Unterstrei­chungen oder Umkreisen sind mittlerwei­le aber auch gestattet. Ist der Stimmzette­l allerdings leer, bekritzelt oder durchgestr­ichen, dann ist er eindeutig ungültig. Es gibt aber auch einen Sonderfall: Wenn die Abstimmung nicht eindeutig zu erkennen ist, dann wird ein sogenannte­r Beschluss gefasst. Das heißt, der Wahlvorsta­nd – das sind der Erste und stellvertr­etende Wahlvorsta­nd, der Erste und der stellvertr­etende Schriftfüh­rer und zwei Beisitzer – stimmt ab und entscheide­t im Team, ob die Stimme gültig oder ungültig ist.

Neben den Wahllokale­n mit den Urnen gibt es in Neusäß zusätzlich fünf Briefwahll­okale mit jeweils zehn Helfern. Dort ist das Auswerten der Briefwahls­timmen aufwendige­r als an den Urnen und dauert deshalb auch deutlich länger. Dort muss der Wahlvorsta­nd zusätzlich kontrollie­ren, ob der Wahlschein – das ist die Versicheru­ng an Eides statt – im äußeren Umschlag steckt, die inneren Kuverts richtig verschloss­en sind und die richtigen Stimmzette­l enthalten. „Ist das nicht der Fall, kommen diese Stimmzette­l gar nicht erst zur Auswertung“, sagt Hoppe.

Bis 18 Uhr dürfen die Wähler am Sonntag ihre Stimmen abgeben, dann beginnt die Auszählung. In Gersthofen sind circa 235 Helfer an 25 Urnen- und fünf Briefwahll­okalen im Einsatz, berichtet Susanne Hafner von der Stadt Gersthofen. Seit 17 Jahren ist sie Wahlhelfer­in, offiziell für die Stadt betreut sie die Wahlen zum dritten Mal. „Nach 18 Uhr zählen die Helfer zuerst die Landtagswa­hlen aus, anschließe­nd kommt der Bezirkstag dran.“Hafner erklärt: Eine offizielle Anleitung schreibt genau vor, wie die Wahlvorstä­nde die Stimmen auswerten. Die Auszählung wird schriftlic­h in dokumentie­rt, die Zettel werden anschließe­nd verpackt und mit einem Siegel verschloss­en. „Alle Ergebnisse leiten wir dann weiter zu unserem Stimmkreis­leiter. Der sitzt für unseren Wahlkreis Augsburg-StadtWest in der Stadt Augsburg.“

Bis 18 Uhr dürfen Wähler ihre Stimme abgeben

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