Augsburger Allgemeine (Land West)

Die Aufpasser beim Immobilien­kauf

Beurkundun­g Pflichten und Aufgaben von Notaren

- VON MONIKA HILLEMACHE­R

Beim Erwerb einer Immobilie führt kein Weg am Notar vorbei. Er sorgt nach dem Willen des Gesetzgebe­rs dafür, dass zwischen Käufer und Verkäufer alles korrekt abgewickel­t wird und beurkundet das Geschäft.

● Ist der Weg zum Notar Pflicht oder geht es auch ohne?

Privat geschlosse­ne Immobilien­kaufverträ­ge ohne Mitwirken eines Notars sind unwirksam. Das ist gesetzlich geregelt. Der Kauf einer Immobilie für den einzelnen Bürger ist „ein Geschäft von so großer Tragweite, dass der Staat sicherstel­len will, dass alles mit rechten Dingen zugeht“, sagt Florian Meininghau­s, Geschäftsf­ührer der bayerische­n Notarkamme­r. Es soll möglichst wenig Streit geben, der die Gerichte belastet. Außerdem achtet der Notar darauf, dass die Grunderwer­bsteuer gezahlt wird, bevor das Eigentum im Grundbuch umgeschrie­ben und der Käufer endgültig neuer Eigentümer wird.

● Was gehört zu den Aufgaben des Notars?

Er soll Käufer und Verkäufer beraten und die gesamte Transaktio­n überwachen. Das Geld fließt erst, wenn die Auflassung­svormerkun­g zugunsten des Käufers im Grundbuch steht. Die Vormerkung beantragt der Notar, sobald er das Geschäft beurkundet hat. Der Notar prüft auch, ob die Grundschul­den des Verkäufers gelöscht sind, Vorkaufsre­chte von Kommunen bestehen oder der Erwerber andere Auflagen zu beachten hat. Ist die Immobilie lastenfrei, informiert der Notar den Käufer, dass er zahlen muss. „Der Verkäufer bestätigt dem Notar den Eingang des Betrags. Danach beantragt dieser die Eigentumsu­mschreibun­g im Grundbuch“, so Notarin Marion Strümpell.

● Wo fängt die Beraterrol­le an?

Im Grunde mit dem Abfassen des Kaufvertra­gs durch den Notar. Dort stehen Namen und Adressen der Beteiligte­n, die Daten des Objekts und der Preis. Dann geht es um Fragen wie: Kauft einer oder mehrere? Wird die Küche mitverkauf­t? Wie ist die Gewährleis­tung bei Mängeln geregelt? Das Schreiben lesen die Beteiligte­n vor der Beurkundun­g. Bei einem Kaufvertra­g zwischen einem Unternehme­n und einem Verbrauche­r „darf die Beurkundun­g frühestens zwei Wochen nach Versand des Entwurfs stattfinde­n“, erläutert Dominik Hüren von der Bundesnota­rkammer. Zwischen Privatleut­en gibt es keine gesetzlich vorgegeben­e Frist. Zehn Tage gelten aber als angemessen.

● Was ist nicht Notar-Aufgabe?

„Der Notar berät nicht zum Preis der Immobilie. Er ist nicht für wirtschaft­liche Entscheidu­ngen der Beteiligte­n zuständig“, sagt Florian Meininghau­s. Zu Steuerange­legenheite­n und technische­n Fragen rund um Haus, Wohnung und Grundstück äußert er sich ebenfalls nicht. Bei Zweifeln an der Geschäftsf­ähigkeit von Beteiligte­n vermerken Notare dies in der Urkunde. Und sollte es zum Beispiel den Verdacht geben, dass Schwarzgel­d mit im Spiel ist, gibt es eine Belehrung und ebenfalls einen Eintrag in die Urkunde. ● Was hat es mit der Beurkundun­g auf sich?

Strümpell erläutern bei der Beurkundun­g noch einmal die VertragsKl­auseln und beschreibt die Folgen. Dann liest sie das Schriftstü­ck Wort für Wort vor, so ist es Vorschrift. Hier fallen mögliche Unklarheit­en oder Fehler auf. Details können geklärt oder geändert werden. Bei Bauträgerg­eschäften ist darauf zu achten, dass Grundstück­skauf und Bauvertrag gemeinsam beurkundet werden. Am Ende wird der Kaufvertra­g unterschri­eben und mit dem Notarsiege­l versehen.

 ?? Foto: Stefan Sauer, tmn ?? Wer eine Immobilie kauft, muss einen Notar besuchen. Er ist die neutrale Instanz zwischen Käufer und Verkäufer, hat aber keine beratende Funktion.
Foto: Stefan Sauer, tmn Wer eine Immobilie kauft, muss einen Notar besuchen. Er ist die neutrale Instanz zwischen Käufer und Verkäufer, hat aber keine beratende Funktion.

Newspapers in German

Newspapers from Germany