Augsburger Allgemeine (Land West)
Wie viele Spielhallen verträgt die Stadt?
Bauantrag Gersthofer Ausschuss lehnt dritte Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet ab
Gersthofen In der Dieselstraße soll keine weitere Spielhalle mehr eingerichtet werden. Einen entsprechenden Antrag hat der Gersthofer Bauausschuss abgelehnt. Weil in der Nachbarschaft des dort geltenden Bebauungsplans bereits zwei Spielhallen betreiben werden, wollte das Gremium eine Ballung solcher Einrichtungen vermeiden. Für das Grundstück war allerdings im September-Bauausschuss bereits ein Antrag eingegangen, der einen Fahrzeughandel unter freiem Himmel ohne Gebäude vorsah. Die Fläche für den Verkauf und das Abstellen von Autos mit Bürocontainer wurden damals positiv beschieden.
Der jetzt vorgelegten neuen Bauvoranfrage zufolge soll in der Dieselstraße eine Spielhalle mit einer Brutto-Grundfläche von bis zu 150 Quadratmetern errichtet werden. Städteplaner Roland Schmidt führte aus, dass in dem Bebauungsplangebiet Vergnügungsstätten als Gewerbebetrieb grundsätzlich zulässig seien – allerdings nur, wenn ihre Nutzungsfläche maximal 100 Quadratmeter beträgt. „In diesem Falle sind sie nämlich nicht kerngebietstypisch“, so Schmidt Die jetzt geplante Spielhalle sei also bereits wegen ihrer Größe abzulehnen.
Auch wenn sie über zwei Bebauungspläne verteilt wären, stellten drei Spielhallen hier eine Häufung dar, die zu hohes Maß an Spannungen und Störungen erwarten ließen, das nicht mehr verträglich wäre. „Durch die Zulassung einer weiteren Spielhalle gehen erneut wertvolle Ansiedlungsmöglichkeiten für Gewerbetreibende verloren.“Dabei kann laut Schmidt die derzeitige Nachfrage nach Gewerbegrundstücken schon nicht befriedigt werden. Und arbeitsplatzintensive Betriebe seien eindeutig zu bevorzugen. Er sah auch einen drohenden „Trading-Down-Effekt“. Das heißt, noch mehr solcher Spielhallen würden eine Abwertung des Gebiets nach sich ziehen und die Ansiedlung herkömmlicher Gewerbebetriebe unattraktiver machen.
Außerdem sei es unklar, wie die Spielhalle und der Fahrzeughandel auf dem Grundstück zusammenpassen sollen und wie die Flächen aufgeteilt werden sollen. „Zu befürchten ist auch, dass es zu einer Überschneidung der nötigen Flächen für Stellplätze mit den Lagerflächen für die zum Verkauf stehenden Autos kommen kann“, schloss Roland Schmidt. Anderer Ansicht war Bernhard Happacher (FW). „Man hat damals Vergnügungsstätten nicht ausgeschlossen – ich denke, dass das Vorhaben eigentlich rechtlich genehmigt werden muss.“Dem entgegen hielt Özcan Celep (SPD/ Grüne) zwei Spielhallen für ausreichend. „So etwas hat schon viele Menschen ins Unglück gebracht.“
Mit 9:3 Stimmen wurde der Antrag für die Spielhalle abgelehnt.