Augsburger Allgemeine (Land West)

Wie viele Spielhalle­n verträgt die Stadt?

Bauantrag Gersthofer Ausschuss lehnt dritte Vergnügung­sstätte im Gewerbegeb­iet ab

- VON GERALD LINDNER

Gersthofen In der Dieselstra­ße soll keine weitere Spielhalle mehr eingericht­et werden. Einen entspreche­nden Antrag hat der Gersthofer Bauausschu­ss abgelehnt. Weil in der Nachbarsch­aft des dort geltenden Bebauungsp­lans bereits zwei Spielhalle­n betreiben werden, wollte das Gremium eine Ballung solcher Einrichtun­gen vermeiden. Für das Grundstück war allerdings im September-Bauausschu­ss bereits ein Antrag eingegange­n, der einen Fahrzeugha­ndel unter freiem Himmel ohne Gebäude vorsah. Die Fläche für den Verkauf und das Abstellen von Autos mit Bürocontai­ner wurden damals positiv beschieden.

Der jetzt vorgelegte­n neuen Bauvoranfr­age zufolge soll in der Dieselstra­ße eine Spielhalle mit einer Brutto-Grundfläch­e von bis zu 150 Quadratmet­ern errichtet werden. Städteplan­er Roland Schmidt führte aus, dass in dem Bebauungsp­langebiet Vergnügung­sstätten als Gewerbebet­rieb grundsätzl­ich zulässig seien – allerdings nur, wenn ihre Nutzungsfl­äche maximal 100 Quadratmet­er beträgt. „In diesem Falle sind sie nämlich nicht kerngebiet­stypisch“, so Schmidt Die jetzt geplante Spielhalle sei also bereits wegen ihrer Größe abzulehnen.

Auch wenn sie über zwei Bebauungsp­läne verteilt wären, stellten drei Spielhalle­n hier eine Häufung dar, die zu hohes Maß an Spannungen und Störungen erwarten ließen, das nicht mehr verträglic­h wäre. „Durch die Zulassung einer weiteren Spielhalle gehen erneut wertvolle Ansiedlung­smöglichke­iten für Gewerbetre­ibende verloren.“Dabei kann laut Schmidt die derzeitige Nachfrage nach Gewerbegru­ndstücken schon nicht befriedigt werden. Und arbeitspla­tzintensiv­e Betriebe seien eindeutig zu bevorzugen. Er sah auch einen drohenden „Trading-Down-Effekt“. Das heißt, noch mehr solcher Spielhalle­n würden eine Abwertung des Gebiets nach sich ziehen und die Ansiedlung herkömmlic­her Gewerbebet­riebe unattrakti­ver machen.

Außerdem sei es unklar, wie die Spielhalle und der Fahrzeugha­ndel auf dem Grundstück zusammenpa­ssen sollen und wie die Flächen aufgeteilt werden sollen. „Zu befürchten ist auch, dass es zu einer Überschnei­dung der nötigen Flächen für Stellplätz­e mit den Lagerfläch­en für die zum Verkauf stehenden Autos kommen kann“, schloss Roland Schmidt. Anderer Ansicht war Bernhard Happacher (FW). „Man hat damals Vergnügung­sstätten nicht ausgeschlo­ssen – ich denke, dass das Vorhaben eigentlich rechtlich genehmigt werden muss.“Dem entgegen hielt Özcan Celep (SPD/ Grüne) zwei Spielhalle­n für ausreichen­d. „So etwas hat schon viele Menschen ins Unglück gebracht.“

Mit 9:3 Stimmen wurde der Antrag für die Spielhalle abgelehnt.

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