Augsburger Allgemeine (Land West)
Wunsch nach Steuersenkungen ist umstritten
Die Stadträte starten die Beratungen über den Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020. Weil genügend Geld vorhanden ist, gibt es kaum Kontroversen. Nur ein Antrag sorgt für Gesprächsstoff
Gibt es schon bald Steuersenkungen für heimische Firmen und Grundstückseigentümer? Das ist die spannendste Frage zum Auftakt der Beratungen über den Doppelhaushalt 2019/2020 im Finanzausschuss. Pro Augsburg hat einen entsprechenden Antrag gestellt, der eine geringfügige Senkung der jeweiligen Hebesätze vorsieht. Inhaltlich beraten wird darüber am Mittwoch. Es zeichnet sich aber schon ab, dass die Chancen dafür nicht allzu gut stehen.
Abgesehen von dieser Frage verliefen die Beratungen über das Zahlenwerk – allein für 2019 geht es um etwas mehr als 1,1 Milliarden – fast schon harmonisch. Vorbei sind die Zeiten heißer Debatten. Unvergessen ist ein Auftritt der SPD-Stadträtin Christa Stephan, die am ersten Tag der Haushaltsberatungen im Jahr 2008 die Sitzung wutentbrannt verließ. Die damalige Oppositionspolitikerin wollte eine Sitzungsunterbrechung, was die Stadtregierung von CSU und Pro Augsburg abblockte. Zehn Jahre später sieht die politische Welt anders aus.
Die SPD regiert mit der CSU, die Grünen sind Partner im Dreierbündnis. Mit der Sitzung des Finanzausschusses am Montag begannen die Beratungen über den Doppelhaushalt. Es ging vor allem um Nachfragen bei einzelnen Positionen. Zuvor war vereinbart worden, dass die politische Aussprache erst am Mittwoch beginnt. Am Dienstag tagen die Fraktionen. Alexander Süßmair (parteilos) hakte als Vertreter der Sechser-Ausschussgemeinschaft bei Einzelpunkten nach. Die Ausschussgemeinschaft werde womöglich am Mittwoch eigene Anträge einreichen, sagte Süßmair.
Konkrete Vorschläge kamen bereits von Pro Augsburg. Nicht ganz neu ist der Vorstoß, an der Steuerschraube zu drehen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer sei von 470 Pro- zentpunkten auf 465 zu senken, lautet eine Forderung. Dies entspricht einer möglichen Entlastung von zwei Millionen Euro im Jahr. Ebenfalls um fünf Prozentpunkte soll der Hebesatz der Grundsteuer B von 555 auf 550 Prozentpunkte reduziert werden. Dies würde eine mögliche Entlastung von 500000 Euro bedeuten, sagt Pro Augsburg. Die Steuer war zuletzt im Jahr 2016 um rund 14 Prozent erhöht worden. Jetzt würde sie um knapp ein Prozent gesenkt. Was das für Bürger bedeutet, lässt sich pauschal kaum sagen, weil zum Beispiel auch das Baujahr einer Immobilie berücksichtigt wird. Zwei Richtwerte: Für eine 40-Quadratmeter-Wohnung werden bislang gut 90 Euro im Jahr fällig; es könnte künftig ein knapper Euro weniger sein. Bei einem Einfamilienhaus (140 Quadratmeter Wohnfläche und 700 qm Grund) sind es rund 570 Euro, das ergäbe weniger als sechs Euro Ersparnis.
Stadträtin Claudia Eberle stellte die Anträge für Pro Augsburg. CSU-Fraktionschef Bernd Kränzle hakte nach, wie Pro Augsburg die dann fälligen Ausfälle gegenfinanzieren wolle. Pro Augsburg wird bis Mittwoch konkrete Vorschläge präsentieren, lautete die Antwort. Finanzreferentin Eva Weber (CSU) betonte, dass sie dem Antrag wenig Chancen einräume.
Mit Blick auf die Gewerbesteuer sagte sie: „In Zeiten der Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 gab es Einbrüche bei der Gewerbesteuer um bis zu 40 Prozent. Die Stadt hat damals trotz dieser Ausfälle den Firmen die Stange gehalten und die Steuer nicht erhöht.“Es sei in Zeiten, in denen es Unternehmen und Stadt gut gehe, daher nicht zwingend nötig, die Steuer zu reduzieren. „Ich spreche hier auch bewusst von einer Solidargemeinschaft“, sagte die Finanzreferentin. Bei der Grundsteuer bleibe abzuwarten, wie sich die Grundsteuerreform auswirke, die auf Bundesebene anstehe.
Unklar sind derzeit auch die Folgen des Koalitionsvertrags zwischen CSU und Freien Wähler auf Landesebene für Augsburg. Geplant ist unter anderem ein Einstieg in die gebührenfreie Kinderbetreuung. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt seien noch nicht einschätzbar. „Es ist einfach viel zu früh“, sagte Finanzreferentin Eva Weber (CSU). Man müsse abwarten, wie der Freistaat anvisierte Projekte finanzieren möchte und in welcher Form Kommunen finanziell unterstützt oder eventuell belastet würden.