Augsburger Allgemeine (Land West)
Autorennen wie in einem Hollywood-Film
Weil sie mit ihren Lamborghinis auf gefährliche Art und Weise über die A 8 gerast sein sollen, stehen zwei Münchener vor Gericht. Warum dieser Fall in Aichach ein Novum ist
Weil sie mit ihren Lamborghinis auf gefährliche Art und Weise über die Autobahn durch die Region gerast sein sollen, stehen zwei Münchener vor Gericht. Warum es der erste Fall dieser Art war, der am Amtsgericht Aichach verhandelt wurde.
Aichach Zwei Lamborghinis, ein Ferrari und ein Porsche, die zusammen mehr als 2500 PS auf die Straße bringen: Mit diesen Autos machen sich am 31. Oktober 2017 gegen Mittag vier Freunde aus München auf den Weg nach Königsbrunn. Zu einem Treffen von Sportwagenbesitzern. Die vier Autos fahren hintereinander über die A8. Kurz vor Dasing überholen die zwei vorausfahrenden Lamborghinis einen auf der linken Spur fahrenden Wagen rechts. Danach, so lautet die Anklage, hätten die beiden immer wieder die Spur gewechselt und sich an anderen Fahrzeugen vorbeigeschlängelt. Der Hauptzeuge beschreibt, es habe ausgesehen wie ein Autorennen in einem Action-Film.
Gestern sind die beiden Fahrer der Lamborghinis nun vor dem Amtsgericht Aichach zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ihre Führerscheine bekamen die Angeklagten zurück. Die hatten die Männer im Laufe der Ermittlungen im Februar 2018 abgeben müssen. Im Juli war dann Strafbefehl gegen die Münchener erlassen worden. Zu dem Prozess kam es, weil sie dagegen Einspruch erhoben hatten.
Es war das erste Mal, dass vor dem Amtsgericht Aichach solch ein illegales Autorennen verhandelt wurde. Erst seit dem 1. Oktober 2017 gelten solche Rasereien auf öffentlichen Straßen als Straftat. Das Gesetz soll es ermöglichen, Teilnehmer und Veranstalter an illegalen Autorennen zur Verantwortung zu ziehen, selbst wenn dabei niemand zu Schaden kommt. Dabei müssen sich die Fahrer nicht zwangsläufig miteinander messen. Auch wer verkehrswidrig und rücksichtlos unterwegs ist, kann bestraft werden – wenn er dabei das Ziel verfolgt, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Wer aber sind die beiden Angeklagten? Der Mann, der im Oktober 2017 mit seinem Lamborghini vorausfuhr, ist ein 28-jähriger selbstständiger Maler aus München. Er sei lediglich der Halter des Lamborghini, erklärte er vor Gericht. Gekauft und zur Verfügung gestellt habe ihm den sein Sponsor. Der 28-Jährige ist Kampfsportler.
Auch dem 29-Jährigen, der sich mit seinem Kumpan ein Rennen geliefert haben soll, gehört sein Lamborghini nicht – er ist angestellter Kaufmann. Das Auto sei ein Werbeträger für seinen Arbeitgeber, er dürfe jedoch darüber verfügen, sagte der Münchener.
des Feiertags sei auf der Autobahn nur wenig Verkehr gewesen, schildern die Angeklagten die Situation am 31. Oktober 2017. Die beiden räumen ein, „zwei bis dreimal“andere Autos rechts überholt zu haben. Das hätten sie jedoch getan, weil die über längere Zeit die linke Spur blockiert hätten. Allerdings bestreiten die beiden, tatsächlich ein Rennen gefahren zu sein.
Das Hauptargument der Angeklagten lautete: Ein Vergleich zwischen den beiden Sportwagen würde sich gar nicht lohnen. Denn der Lamborghini des 28-Jährigen, Modell Gallardo Performante, habe lediglich 570 PS und nur zehn Zylinder. Das Auto des 29-Jährigen hingegen sei ein Lamborghini Murcielago mit 640 PS und zwölf Zylindern.
Der Wagen des 28-Jährigen könne gar nicht mithalten. Da mache ein Rennen keinen Sinn, erklärten die beiden Münchener. Auf der Autobahn würden sie grundsätzlich ihre Sportwagen nicht bis zur maximalen Geschwindigkeit ausfahren. Dazu würden sie extra an RennverWegen anstaltungen, zum Beispiel auf dem Nürburgring, teilnehmen.
Mit Spielzeugautos stellte der Hauptzeuge in der Verhandlung anschließend dar, wie die beiden Männer über die Autobahn gerast seien, nachdem sie ihn rechts überholt hatten. Er gehe davon aus, dass die beiden mit über 200 Stundenkilometern unterwegs waren, sagte er. Immer wieder hätten die Lamborghinis in filmreifer Manier die Spuren gewechselt.
Nach der Aussage des Zeugen nahmen die Angeklagten den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Richter Walter Hell verurteilte die Münchener zu jeweils 60 Tagessätzen von 80 Euro. Bereits im Februar waren ihre Führerscheine eingezogen worden. Die bekamen die beiden nun zurück. In der Verhandlung hatten sie ausgesagt, ihnen seien durch das Fahrverbot wirtschaftliche Einbußen entstanden. „Wir finden, das reicht jetzt“, sagte Hell. Er gab den beiden Angeklagten noch mit auf den Weg, das neue Gesetz im Hinterkopf zu behalten. Sie müssten immer damit rechnen, wegen so einer Fahrweise angezeigt zu werden, so der Richter.
Weil Angeklagte und Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.