Augsburger Allgemeine (Land West)
Nun doch zwei Wohnungen für TSV Steppach
Der Bauausschuss genehmigt den Antrag des Sportvereins
Neusäß Der TSV Steppach darf nun doch weiterhin zwei Wohnungen auch nach der Sanierung seiner Halle in dem dortigen Gebäude vorsehen. Das hat der Bauausschuss der Stadt Neusäß auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Zunächst war nur eine Wohnung genehmigt worden, unter anderem mit dem Argument der Gleichbehandlung aller Vereine in der Stadt.
Tatsächlich sei es in der Stadt üblich, so die Bauverwaltung, dass die Vereine in ihren Sportstätten eine Wohnung für den jeweiligen Wirt der Sportgaststätten vorsehen können. Im September wollte es der Bauausschuss nun auch für den TSV Steppach genauso halten. Doch in der dortigen Anlage gibt es seit vielen Jahren zwei Wohnungen – allerdings bislang ohne Baugenehmigung.
Das Argument lautet Gleichbehandlung
Genau dasselbe Argument der Gleichbehandlung hat nun der Vorstand des TSV Steppach vorgebracht und um eine erneute Behandlung des Themas gebeten. Denn schließlich seien dem TSV Neusäß zwei Wohnungen auf seinem Gelände erlaubt, so der Steppacher TSV-Vorsitzende Tobias Wiesner im Vorfeld der Sitzung. Die Verwaltung hatte das nun laut Protokoll in der Sitzung bestätigt, gleichzeitig aber auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen hingewiesen. So werde die zweite Wohnung in Neusäß für den Platzwart benötigt, in Steppach sei das nicht so. Zudem gebe es für den betreffenden Bereich in Neusäß keinen Bebauungsplan. Anders in Steppach, dort widerspreche eine zweite Wohnung dem gültigen Bebauungsplan für die Sportstätte.
Dennoch: Mit Bezug auf den Vergleichsfall beim TSV Neusäß sprach sich nun CSU-Fraktionsvorsitzende Karin Zimmermann für die Genehmigung aus. So sahen das auch Wolfram Haines (Grüne) und Wolfgang Weiland (FW). Für den TSV Steppach ist die Wohnung wichtig, da sie Mieteinnahmen bringt. Am Ende sprachen sich sämtliche Bauausschussmitglieder für die Genehmigung der zweiten Wohnung aus.