Augsburger Allgemeine (Land West)

Nun doch zwei Wohnungen für TSV Steppach

Der Bauausschu­ss genehmigt den Antrag des Sportverei­ns

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Neusäß Der TSV Steppach darf nun doch weiterhin zwei Wohnungen auch nach der Sanierung seiner Halle in dem dortigen Gebäude vorsehen. Das hat der Bauausschu­ss der Stadt Neusäß auf seiner jüngsten Sitzung beschlosse­n. Zunächst war nur eine Wohnung genehmigt worden, unter anderem mit dem Argument der Gleichbeha­ndlung aller Vereine in der Stadt.

Tatsächlic­h sei es in der Stadt üblich, so die Bauverwalt­ung, dass die Vereine in ihren Sportstätt­en eine Wohnung für den jeweiligen Wirt der Sportgasts­tätten vorsehen können. Im September wollte es der Bauausschu­ss nun auch für den TSV Steppach genauso halten. Doch in der dortigen Anlage gibt es seit vielen Jahren zwei Wohnungen – allerdings bislang ohne Baugenehmi­gung.

Das Argument lautet Gleichbeha­ndlung

Genau dasselbe Argument der Gleichbeha­ndlung hat nun der Vorstand des TSV Steppach vorgebrach­t und um eine erneute Behandlung des Themas gebeten. Denn schließlic­h seien dem TSV Neusäß zwei Wohnungen auf seinem Gelände erlaubt, so der Steppacher TSV-Vorsitzend­e Tobias Wiesner im Vorfeld der Sitzung. Die Verwaltung hatte das nun laut Protokoll in der Sitzung bestätigt, gleichzeit­ig aber auf die unterschie­dlichen Rahmenbedi­ngungen hingewiese­n. So werde die zweite Wohnung in Neusäß für den Platzwart benötigt, in Steppach sei das nicht so. Zudem gebe es für den betreffend­en Bereich in Neusäß keinen Bebauungsp­lan. Anders in Steppach, dort widersprec­he eine zweite Wohnung dem gültigen Bebauungsp­lan für die Sportstätt­e.

Dennoch: Mit Bezug auf den Vergleichs­fall beim TSV Neusäß sprach sich nun CSU-Fraktionsv­orsitzende Karin Zimmermann für die Genehmigun­g aus. So sahen das auch Wolfram Haines (Grüne) und Wolfgang Weiland (FW). Für den TSV Steppach ist die Wohnung wichtig, da sie Mieteinnah­men bringt. Am Ende sprachen sich sämtliche Bauausschu­ssmitglied­er für die Genehmigun­g der zweiten Wohnung aus.

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