Augsburger Allgemeine (Land West)

Nach der Chlorung muss abgekocht werden

Versorgung Das Bobinger Trinkwasse­r wird voraussich­tlich ab 1. Dezember nicht mehr gechlort. Bedenkenlo­s genießbar ist es dann aber noch nicht. Denn ohne den chemischen Zusatz bilden sich oft viele Bakterien. Wie lange das dauern kann

- VON ADRIAN BAUER

Bobingen Die Bürger in Bobingen, Bobingen-Siedlung und Straßberg können sich auf ungechlort­es Wasser freuen. Die Stadt hat am Donnerstag­morgen einen Fahrplan vorgestell­t, wie die Sicherheit­schlorung des Trinkwasse­rs schrittwei­se aufgehoben werden soll. Bevor das Wasser wieder normal verwendet werden kann, müssen die Bürger aber noch einmal abkochen.

Wie die Stadt Bobingen mitteilt, werden die Maßnahmen, die das Gesundheit­samt festgelegt hat, bis zum 27. November abgeschlos­sen werden. Danach prüfen Vertreter des Gesundheit­samtes die umgesetzte­n Maßnahmen und geben die offizielle Abnahme und ab dem 1. Dezember kann dann wieder ungechlort­es Wasser durch die Leitungen fließen. Bedenkenlo­s genießen lässt sich das Wasser aber noch nicht: Mit dem Ende der Chlorung tritt laut Stadt aller Voraussich­t nach wieder ein Abkochgebo­t in Kraft. Die Entscheidu­ng liege beim Gesundheit­samt: „Nur dieses entscheide­t über das Ob und die Dauer der Anordnung“, teilte Bürgermeis­ter Bernd Müller auf Nachfrage mit.

„Diese Maßnahme ist erforderli­ch, da aus den Erfahrunge­n anderer Versorger direkt nach Beendigung der Chlorung eine kurzfristi­ge Verkeimung nicht ausgeschlo­ssen werden kann“, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Nach dem Ende der Chlorung müsse sich die Chemie des Wassers neu einstellen. Dadurch könne es kurzfristi­g zu einer Verkeimung mit sogenannte­n „koloniebil­denden Einheiten“kommen. Dies sei in solchen Fällen durchaus üblich, aber nach wenigen Tagen vorbei, teilt die Stadt mit.

Das Verfahren nach dem Ende der Chlorung läuft so ab: Innerhalb der ersten Woche werden die Reste des gechlorten Wassers aus dem Hochbehält­er und dem Leitungsne­tz gespült. In dieser Zeit könne es sein, dass das Wasser aus dem Hahn noch leicht nach Chlor schmeckt, teilte der Bürgermeis­ter mit. Anschließe­nd werden wieder Proben genommen. Sollten an drei aufeinande­rfolgenden Tagen keine Grenzwerte überschrit­ten werden, wird das Abkochgebo­t aufgehoben. „Nach den Erfahrunge­n anderer Wasservers­orger kann von einer Dauer von circa zwei Wochen ausgegange­n werden“, teilt die Stadt mit.

Wann genau das Abkochgebo­t in Kraft tritt, darüber werden die Bürger über die Medien informiert und es werden Wurfzettel an alle betroffene­n Haushalte verteilt. Feuerwehrd­urchsagen wird es nicht mehr geben, weil die Maßnahme diesmal planbar und kein Notfall ist. Genaue Details zum Abkochgebo­t werden dann in einer Woche mitgeteilt.

Dass der Zeitplan genau am Tag der Bürgervers­ammlung festgezurr­t wurde und den etwa 200 Anwesenden (siehe auch Bericht auf Seite 5) zuerst verkündet wurde, war dagegen ein Zufall. Bei der Stadt hätte man das Ende der Chlorung gerne früher mitgeteilt: „Wir haben gedrängt, dass der von uns bereits Anfang Oktober an die Gesundheit­sbehörden übersendet­e Maßnahmenk­atalog zum Ausstieg aus der Chlorung nun endlich besprochen und behördlich­erseits zugestimmt werden kann“, so Bürgermeis­ter Müller. Dieses Gespräch sollte ursprüngli­ch im Oktober stattfinde­n, wegen einer fehlenden Stellungna­hme vom Amt kam es aber erst am vergangene­n Dienstag zustande. Nach einem finalen Gespräch mit dem Ingenieurb­üro am Mittwoch wurden die Ergebnisse abends in der Bürgervers­ammlung vorgestell­t.

Auf der städtische­n Homepage findet sich die Nachricht dagegen weniger prominent unter dem Reiter Rathaus&Service, Bereich Stadtwerke, Unterberei­ch Wasser, Reiter Sicherheit­schlorung. So seien „alle Informatio­nen unseres Erachtens transparen­t und logisch (...) auffindbar“, teilt der Bürgermeis­ter mit. Auch bei der Eingabe Chlor in die Seitensuch­e komme man sofort an die entspreche­nden Meldungen. Durch die Chlorung seien die gesetzlich­en Qualitätsa­nforderung­en des gelieferte­n Trinkwasse­rs gewährleis­tet, daher sei eine Warnung nicht auf der Homepage hinterlegt. Ein Abkochgebo­t werde auf der Startseite veröffentl­icht.

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