Augsburger Allgemeine (Land West)
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Mietrecht Jede zweite Abrechnung ist falsch
Betriebskosten sind und bleiben Rechtsberatungsthema Nr. 1 in Deutschland. Kein Wunder, denn Mieter zahlen zwischen zwei und drei Euro pro Quadratmeter im Monat für Heizung und Warmwasser, für Grundsteuer, Straßenreinigung, Wasser, Abwasser, Müllbeseitigung, Hausmeister, Gartenpflege, Hausreinigung, Versicherungen, Aufzug und weiteres. Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung müssen 1680 bis 2520 Euro für die sogenannte zweite Miete einkalkuliert werden. Jede zweite Abrechnung ist falsch, unplausibel oder unvollständig.
Als Mindestangaben sind für eine Betriebskostenabrechnung folgende Informationen notwendig:
● die konkrete Bezeichnung des Objekts, auf das sich die Abrechnung bezieht,
● die Benennung des Abrechnungszeitraums,
● die Zusammenstellung der Gesamtkosten für jede Nebenkostenart,
● die Angaben des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels,
● die Berechnung des Mieteranteils für die einzelnen Betriebskostenarten,
● die Verrechnung der monatlichen Vorauszahlungsbeträge des Mieters.
Mieter müssen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung von ihrem Vermieter erhalten haben. Auf später eintreffende Betriebskostenabrechnungen müssen sie keine Nachzahlungen mehr leisten. Eine Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung lohnt immer, auch wenn für das Abrechnungsjahr 2017 viele Mieterhaushalte mit stabilen oder sogar niedrigeren Heizkosten rechnen können. Insgesamt war 2017 wärmer als 2016. Allgemein führten die Temperaturen in den Wintermonaten 2017 jedenfalls zu keinem höheren Energieverbrauch.
Im Ergebnis kann damit gerechnet werden, dass die Heizkosten für ölbeheizte Wohnungen etwa 14 Prozent niedriger liegen als im Vorjahr. Die Heizkosten für fernwärmebeheizte Wohnungen dürften rund sechs Prozent niedriger ausfallen, dagegen bleiben die Heizkosten für gasbeheizte Wohnungen voraussichtlich unverändert.