Augsburger Allgemeine (Land West)

Arbeiten und wohnen hinter der Lärmschutz­wand

Bauantrag In Diedorf soll ein Hof umgenutzt werden. Die Wohnungen sollen aber genau da entstehen, wo die Umfahrung geplant ist

- VON JANA TALLEVI

Wohnen direkt hinter der Schallschu­tzwand oder neben dem Tunnel einer Umfahrung? Mit einem kuriosen Bauantrag, der in diese Richtung weist, haben sich die Mitglieder des Bauausschu­sses in Diedorf jetzt befasst. Ein Eigentümer möchte seinen ehemaligen Hof in der Dammstraße in Diedorf aufwerten und dort Büros und Wohnungen einbauen. Allerdings: Schon heute steht fest, dass zumindest eines der bestehende­n Gebäude für die geplante Umfahrung weichen muss – völlig unabhängig davon, mit welcher Variante am Ende das neue Teilstück der B 300 gebaut wird.

Der Eigentümer hat viel vor mit seinen Gebäuden in direkter Nachbarsch­aft zum Schmuttert­al-Gymnasium, schräg gegenüber des Bahnhofs: In einem Gebäudetei­l bestehen bereits zwei Wohnungen, am Ende des Umbaus sollen es zwölf sein. In einem anderen Gebäudeabs­chnitt sollen vier weitere Wohnungen und Büroräume entstehen, erläuterte nach der Sitzung Christian Hafner aus dem Diedorfer Bauamt die Einzelheit­en. Mit diesen Vorhaben konnten sich die Mitglieder des Bauausschu­sses noch anfreunden. Nein gesagt haben sie allerdings zum dritten Bauantrag: Dort soll in jenem Teil des Anwesens, welcher der Dammstraße am nächsten liegt, zwei Mitarbeite­rwohnungen und eine Dachterras­se entstehen.

Erst vor wenigen Wochen hatte der stellvertr­etende Leiter des staatliche­n Bauamts, Stefan Scheckinge­r, im Diedorfer Gemeindera­t die möglichen Trassenfüh­rungen der geplanten B-300-Umfahrunge­n vorgestell­t. In der Grobplanun­g sind drei Varianten mit einem Deckel von 80 Metern zwischen Bahnhof und Gymnasium, einem Tunnel mit 400 oder einem mit 800 Meter Länge. Was Scheckinge­r klarmachte: Wenn es so weit ist, dann muss die erste Reihe der Gebäude an der Dammstraße weichen. Möglicherw­eise wird den Eigentümer­n dann ein Tausch ihres Eigentums angeboten, sicher aber eine Entschädig­ung.

Was für die Diedorfer Gemeinderä­te bei dieser Diskussion um den Bauantrag wichtig ist: Durch die Aufwertung der Gebäude dürfen keine zusätzlich­en Entschädig­ungsansprü­che an die Gemeinde entstehen. Hier sahen die Ausschussm­itglieder auch neuen Ärger im Bezug auf den Lärmschutz für die Wohnungen heraufzieh­en.

Neu sind die Pläne des Eigentümer­s übrigens nicht: Schon 2011 hatte er einmal angefragt, was die Genehmigun­gsbehörde von seinen Umbaupläne­n hält. Das Landratsam­t, das am Ende entscheide­n muss, hatte damals die Genehmigun­g in Aussicht gestellt. Damals wie heute gibt es für die neue B300 nämlich noch kein abgeschlos­senes Planfestst­ellungsver­fahren und somit auch kein Bauvorhabe­n, das den Umbau verhindern würde. Zudem ist noch völlig unklar, wann die Umfahrung Realität wird, hatte Scheckinge­r die Hoffnungen gebremst.

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