Augsburger Allgemeine (Land West)
Arbeiten und wohnen hinter der Lärmschutzwand
Bauantrag In Diedorf soll ein Hof umgenutzt werden. Die Wohnungen sollen aber genau da entstehen, wo die Umfahrung geplant ist
Wohnen direkt hinter der Schallschutzwand oder neben dem Tunnel einer Umfahrung? Mit einem kuriosen Bauantrag, der in diese Richtung weist, haben sich die Mitglieder des Bauausschusses in Diedorf jetzt befasst. Ein Eigentümer möchte seinen ehemaligen Hof in der Dammstraße in Diedorf aufwerten und dort Büros und Wohnungen einbauen. Allerdings: Schon heute steht fest, dass zumindest eines der bestehenden Gebäude für die geplante Umfahrung weichen muss – völlig unabhängig davon, mit welcher Variante am Ende das neue Teilstück der B 300 gebaut wird.
Der Eigentümer hat viel vor mit seinen Gebäuden in direkter Nachbarschaft zum Schmuttertal-Gymnasium, schräg gegenüber des Bahnhofs: In einem Gebäudeteil bestehen bereits zwei Wohnungen, am Ende des Umbaus sollen es zwölf sein. In einem anderen Gebäudeabschnitt sollen vier weitere Wohnungen und Büroräume entstehen, erläuterte nach der Sitzung Christian Hafner aus dem Diedorfer Bauamt die Einzelheiten. Mit diesen Vorhaben konnten sich die Mitglieder des Bauausschusses noch anfreunden. Nein gesagt haben sie allerdings zum dritten Bauantrag: Dort soll in jenem Teil des Anwesens, welcher der Dammstraße am nächsten liegt, zwei Mitarbeiterwohnungen und eine Dachterrasse entstehen.
Erst vor wenigen Wochen hatte der stellvertretende Leiter des staatlichen Bauamts, Stefan Scheckinger, im Diedorfer Gemeinderat die möglichen Trassenführungen der geplanten B-300-Umfahrungen vorgestellt. In der Grobplanung sind drei Varianten mit einem Deckel von 80 Metern zwischen Bahnhof und Gymnasium, einem Tunnel mit 400 oder einem mit 800 Meter Länge. Was Scheckinger klarmachte: Wenn es so weit ist, dann muss die erste Reihe der Gebäude an der Dammstraße weichen. Möglicherweise wird den Eigentümern dann ein Tausch ihres Eigentums angeboten, sicher aber eine Entschädigung.
Was für die Diedorfer Gemeinderäte bei dieser Diskussion um den Bauantrag wichtig ist: Durch die Aufwertung der Gebäude dürfen keine zusätzlichen Entschädigungsansprüche an die Gemeinde entstehen. Hier sahen die Ausschussmitglieder auch neuen Ärger im Bezug auf den Lärmschutz für die Wohnungen heraufziehen.
Neu sind die Pläne des Eigentümers übrigens nicht: Schon 2011 hatte er einmal angefragt, was die Genehmigungsbehörde von seinen Umbauplänen hält. Das Landratsamt, das am Ende entscheiden muss, hatte damals die Genehmigung in Aussicht gestellt. Damals wie heute gibt es für die neue B300 nämlich noch kein abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren und somit auch kein Bauvorhaben, das den Umbau verhindern würde. Zudem ist noch völlig unklar, wann die Umfahrung Realität wird, hatte Scheckinger die Hoffnungen gebremst.