Augsburger Allgemeine (Land West)
Wassernetz saniert, Gebührenhöhe offen
Bürger in Gessertshausen können aufatmen. Wie teuer sie die Verbesserungen zu stehen kommen, ist aber noch unklar
Während mehrere Kommunen in der näheren und weiteren Umgebung derzeit massive Probleme mit ihrer Wasserversorgung haben, kann die Gemeinde Gessertshausen aufatmen. Die Wassersituation, die hier lange Jahre großes Kopfzerbrechen bereitet hatte, hat sich entspannt. „Wir liegen bei den Messungen seit März 2017 bei 0,0, genauso eben, wie es sein sollte“, freute sich Bürgermeister Jürgen Mögele. Unklar ist allerdings, welche Rechnung den Bürgern dafür am Ende präsentiert wird.
Nach wie vor wird eine engmaschige Beprobung durchgeführt, die aber immer mehr aufgeweitet werden darf. Derzeit gelte nur noch eine Beprobung alle paar Wochen, in Kürze, davon geht Mögele aus, muss nur noch alle zwei Monate, schließlich nur noch jedes Quartal beprobt werden. „Wir sind zur Normalität zurückgekehrt“, atmet er auf.
Auch der neu erbaute Hochbehälter in Margertshausen steht kurz vor der offiziellen Inbetriebnahme. Derzeit, so Mögele, werde er zu Probezwecken befüllt und wieder entleert, zudem laufe noch der Desinfektionsprozess. Dies sei ähnlich dem Prozedere, wenn freigegebene Leitungen auf ihre Keimfreiheit geprüft werden. Technisch jedenfalls funktioniere der Hochbehälter, es fehle nur noch die endgültige Freigabe. Doch welche Belastung kommt unter dem Strich für die Bürger heraus?
Jetzt beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung mit den Wasser- und Abwassergebühren. Um allerdings einen Preis festzulegen, hätte noch bis Ende des Jahres eine Gebührenkalkulation durchgeführt werden müssen. Hinsichtlich der aktuellen Überlastung der Finanzverwaltung und zeitlicher Engpässe des für die Kalkulation beauftragten Büros Comuna, konnte diese nach Auskunft des Bürgermeisters nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Um dieses Problem zu lösen, schlug Comuna zwei Varianten vor. Zum einen eine Satzungsänderung mit der Einsetzung eines „nicht kalkulierten Gebührensatzes“oder die Fassung eines Ankündigungsbeschlusses, einem sogenannten Bevorratungsbeschluss. Dieser Ankündigungsbeschluss bietet die Möglichkeit, den bestehenden Gebührensatz einfach weiterlaufen zu lassen und die Benutzungsgebühren im Jahr 2019 rückwirkend zu erhöhen.
Mit dieser Änderung werden neu kalkulierte Beitrags- und Gebührensätze rückwirkend zum 1. Januar 2019 neu festgesetzt. Der Gemeinderat hat schließlich mehrheitlich beschlossen, die Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung sowie die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung 2019 zu ändern und sich zeitlich damit ein wenig Luft zu verschaffen. Erst im vergangenen Sommer hatte der Gemeinderat beschlossen, die Abrechnung der Wasserund Abwassergebühren von unterjährig auf das Kalenderjahr umzustellen.