Augsburger Allgemeine (Land West)

Viele Wege führen ins Netz

Laura hat eine eigene Wohnung gefunden. Nun muss sie sich um den Internetan­schluss kümmern

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Surfen, telefonier­en, fernsehen: Ein schneller DSL-Internetan­schluss für zu Hause steht nach dem Einzug in die neue Wohnung ganz oben auf Lauras Wunschlist­e. Die meisten Anbieter liefern dazu gleich ein Telefonpak­et, mit dem die Auszubilde­nde unbegrenzt ins deutsche Festnetz telefonier­en kann. Für junge Menschen gibt es besondere Tarife. Zum Beispiel DSL-Internet plus Telefon für knapp 20 Euro pro Monat. Für rund zwei Euro zusätzlich erhält die 18-Jährige ein TV-Paket mit mehr als 20 Sendern, für fünf Euro noch den Zugriff auf eine Mediathek mit zig (Kino-)Filmen und TV-Serien – großes Kino für zu Hause. Achtung: Die Miete für den InternetRo­uter sowie den Media-Receiver kommt oben drauf.

Als Alternativ­e zum DSL-Anschluss haben auch die Mobilfunka­nbieter schnelles Surfen für zu Hause im Programm. Das heißt: Laura gelangt über einen mobilen WLAN-Router ins Internet. Eine Möglichkei­t, die immer mehr junge und mobile Menschen nutzen.

Beim Abschluss der Verträge ist jedoch genaues Hinschauen gefragt: Der günstige Einstiegsp­reis von 20 Euro pro Paket kann sich nach zwölf Monaten automatisc­h um fast das Doppelte erhöhen. Dabei beträgt die Mindestver­tragslaufz­eit oft 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich dann um jeweils zwölf Monate, wenn Laura nicht rechtzeiti­g kündigt. Die Kündigungs­frist für die 24-Monats-Verträge beträgt im Normalfall drei Monate zum Ende der Vertragsla­ufzeit. Bei kürzerer Vertragsda­uer beträgt die Kündigungs­frist auch mal 30 Tage. Die Kündigungs­fristen können von Anbieter zu Anbieter variieren. Laura sollte sich rechtzeiti­g informiere­n.

Nun gilt es, aus dem Tarifdschu­ngel der Anbieter das passende Paket herauszupi­cken. Seit dem 1. Juni 2017 ist Schluss mit den schwer vergleichb­aren Verträgen für Internetan­schlüsse. Festnetzun­d Mobilfunka­nbieter müssen ihre Angebote auf einem Produktinf­ormationsb­latt in DINA4-Größe darstellen. Diese Blätter müssen nach Vorgaben der Bundesnetz­agentur alle gleich aussehen und auch die gleichen Informatio­nen beinhalten. So kann Laura die Tarife eines Anbieters gut vergleiche­n, aber auch die Tarife verschiede­ner Anbieter abgleichen..

Wer das Elternhaus verlässt, wird plötzlich mit neuen Herausford­erungen konfrontie­rt. Gemeinsam mit der Verbrauche­rzentrale Bayern wollen wir am Beispiel der fiktiven Auszubilde­nden Laura die wichtigste­n Fragen beantworte­n.

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Foto: VZSH Laura muss einen Internetan­bieter auswählen.
 ??  ?? Tatjana Halm ist Anwältin und Rechtsexpe­rtin der Verbrauche­rzentrale Bayern, wo sie das Referat Markt und Recht leitet.
Tatjana Halm ist Anwältin und Rechtsexpe­rtin der Verbrauche­rzentrale Bayern, wo sie das Referat Markt und Recht leitet.

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