Augsburger Allgemeine (Land West)

Wehe man wird krank

Worauf Sie im Kleingedru­ckten der Versicheru­ngen achten müssen

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Es ist einfach ärgerlich:Wer eine gebuchte Reise absagen muss, bleibt oft auf den Kosten sitzen. Dagegen schützen spezielle Reiserückt­rittsversi­cherungen. Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt sich unter Umständen ein Jahresvert­rag, hat die Zeitschrif­t Finanztest festgestel­lt.

Ein guter Familienve­rtrag für mehrere Urlaube von je 1000 Euro ist bei einigen Versicheru­ngen schon ab 107 Euro zu haben. Die Experten prüften 138 Tarifen von 15 Versicheru­ngen. Ergebnis: Kein Versichere­r schneidet mit dem Resultat „sehr gut“ab. In einem Fall vergaben die Tester sogar die Note „mangelhaft.“Ein wichtiger Punkt aus Sicht der Tester: In den Bedingunge­n vieler Verträge findet sich eine Klausel, wonach eine „unerwartet schwere Krankheit“kein Grund für den Leistungsa­nspruch ist.

Das Problem: Für Kunden ist da nicht immer klar, ob eine Krankheit eine Stornierun­g rechtferti­gt. So kann etwa eine Nasenneben­höhlenentz­ündung für einen gebuchten Tauchurlau­b ein Grund für eine Absage sein, für einen Strandurla­ub aber eher nicht. Vor allem Reisende mit chronische­n Erkrankung­en sollten daher bei Reiserückt­rittsversi­cherungen besonders auf das Kleingedru­ckte aufpassen.

Bei Vorerkrank­ungen, die plötzlich zu einer Verschlech­terung der Gesundheit führen, könnten Kunden nicht immer mit einer Erstattung rechnen. Deshalb kann es ratsam sein, sich vor der Buchung die Reisefähig­keit vom Arzt bestätigen zu lassen, um späteren Ärger zu vermeiden. Wesentlich für den Versicheru­ngsschutz ist zudem der Zeitpunkt der Stornierun­g. In den Policen ist zumeist von einer „unverzügli­chen“Stornierun­g die Rede.

Kunden hoffen jedoch oft noch auf eine Genesung in letzter Minute. In diesen Fällen empfiehlt sich ebenfalls der Besuch beim Arzt und ein frühzeitig­es Gespräch mit dem Versichere­r.

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