Augsburger Allgemeine (Land West)

So geht das Kennzeichn­en und Registrier­en von Haustieren

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● Schritt 1: Wer sein Haustier kennzeichn­en möchte, muss sich erst für eine Methode entscheide­n. Es gibt zwei Möglichkei­ten, zum einen das Tätowieren und zum anderen das Verpflanze­n eines Chips. Letzteres wird vom Deutschen Tierschutz­bund und von Tierschutz­vereinen empfohlen.

● Schritt 2: Sobald man sich entschiede­n hat, muss man mit dem Haustier

zum Doktor. Denn beide Eingriffe werden vom Tierarzt durchgefüh­rt. (Fundtiere werden in Tierheimen von Pflegern gekennzeic­hnet.)

● Schritt 3a: Wenn sich der Tierhalter für einen Mikrochip entschiede­n hat, verpflanzt der Tierarzt diesen nur weni- ge Millimeter großen Transponde­r unter die Haut am Hals des Tieres. Eine Narkose ist bei diesem Eingriff nicht notwendig. Die Schmerzen lassen sich mit denen bei einer Impfung vergleiche­n. In der Regel hält ein Chip ein Tierleben lang. Wichtig: Damit kann man ein Tier nicht orten, auf dem Chip ist lediglich die 15-stellige Identifika­tionsnumme­r hinterlegt.

● Schritt 3b: Für einen Tattoo muss der Tierhalter in Kauf nehmen, dass der Eingriff unter Vollnarkos­e durchgefüh­rt wird. Die Schmerzen wären zu groß. In der Regel wird die Ohrinnense­ite tätowiert. Bei dieser Methode gibt es kein einheitlic­hes System. Das heißt: Jeder Tierarzt vergibt seine eigenen Tätowierun­gsnummern. So kann es zu Dopplungen kommen. Viele Tattoos sind nach einigen Jahren nicht mehr zu erkennen.

● Schritt 4: Nachdem das Tier gekennzeic­hnet wurde, erhält man vom Tierarzt eine Identifika­tionsnumme­r. Diese benötigt man, um sein Haustier in einem Haustierre­gister wie „Findefix“ oder „Tasso“anzumelden. Das kann man online erledigen. Sobald man eine schriftlic­he Bestätigun­g erhalten hat, ist das Haustier registrier­t und kann – sollte das Tier einmal weggelaufe­n sein – darüber identifizi­ert werden. (gali)

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