Augsburger Allgemeine (Land West)
Stadt lässt keine afa-Plakate am Straßenrand zu
Wirtschaft Die Veranstalter der Frühjahrsausstellung möchten für die neue Schau mehr Werbung machen. Weil sich die Regeln geändert haben, geht das aber nicht. Nun sind die afa-Leute unzufrieden. Gibt es eine Lösung?
Die Macher der Augsburger Frühjahrsausstellung (afa) gehen nach dem eklatanten Besucherschwund im Frühjahr 2018 neue Wege. Die afa 2019 wird zeitlich nach vorne gezogen: Sie findet von Mittwoch, 30. Januar, bis Sonntag, 3. Februar, statt. Dieser neue Termin ist in den Köpfen vieler Menschen noch nicht so präsent, das wissen die afa-Macher. Deshalb spielt Werbung für Schwabens große Verbraucherschau eine wichtige Rolle.
Doch hier sehen sich die afa-Verantwortlichen von der Stadt Augsburg nun ausgebremst. Grund: Die Plakatierung an großen Straßen ist im Gegensatz zu früher nicht mehr zulässig. Die afa-Plakate werden stattdessen „nur“an den Wartehäuschen der Stadtwerke zu finden sein. „Damit können wir allerdings den Wegfall der bislang genutzten Plakate entlang den Hauptstraßen nicht kompensieren“, sagt Sprecher Winfried Forster vom Unternehmen AFAG, das die afa veranstaltet.
Man hoffe, mit der Stadt ins Gespräch zu kommen, um noch kurzfristig eine Lösung zu finden. Plakatiert wird an den Haltestellen ab Anfang 2019. Möglich wäre zudem eine Plakatierung in 50 beleuchteten Glasvitrinen. Forster allerdings sagt, dass diese großen Plakate nicht zwingend für die afa geeignet seien.
Zur Vorgeschichte: Bis einschließlich 2017 nutzte die von der AFAG beauftragte Plakatfirma Doppelständer aus Holz für afa-Plakate. Mitte 2017 wurden diese durch Edelstahlwerbeträger ersetzt. Unterdessen setzte die Stadt allerdings eine Neuregelung für die Plakatierung durch: Edelstahlwerbeträger, auf denen Plakate angebracht sind, sind seitdem ausschließlich Veranstaltungen mit kulturellem Charakter vorbehalten. So hat es der Stadtrat beschlossen.
Ziel der Entscheidung war es, die Zahl der Werbeplakate auf Ständern vor allem entlang der Hauptverkehrsstraßen zu reduzieren. 500 statt 1200 Ständer sind es mittlerweile. Die Kommunalpolitiker erhoffen sich dadurch eine Verschönerung des Stadtbilds. Weniger Plaka- te an Straßen seien dazu zumindest ein Beitrag. Die AFAG versteht ihrerseits nicht, dass die Stadt auf Einnahmen verzichtet.
Auch wenn es bei der afa um eine Ausstellung geht, ist Wirtschaftsreferentin Eva Weber für die Plakatierung nicht zuständig. Sie betreut allerdings die Messe Augsburg. Die Plakatierungsregelung obliegt der Zuständigkeit des Baureferats. Es hat die Neuregelung konzipiert. Baureferent Gerd Merkle sagt, dass die Kommune einem kommerziellen Anbieter keine Wettbewerbsvorteile verschaffen darf. Dies würde für die Plakatständer dann gelten.
Die Abwicklung läuft wiederum über die Gesellschaft Augsburg Marketing, die sich ums Stadtmarketing zu kümmern hat. Dass afaPlakate nun nicht am Straßenrand stehen, liege aber nicht in der Ver- antwortung der Marketing-Abteilung, sagt deren Geschäftsführer Ekkehard Schmölz. „Wir beauftragen zwar den Dienstleister, die Stadt gibt jedoch vor, welche Plakate erlaubt sind.“Plakatieren dürfen die Stadt selbst (etwa für Bürgerversammlungen, Radlnacht, Imagewerbung) und deren Töchter (z.B. der Zoo). Zudem dürfen Veranstaltungen im „städtischen Interesse“wie die Einkaufsnacht beworben werden, ebenso Vereinsfeste. Bei kulturellen Veranstaltungen wird es kompliziert: Was die Stadt macht (Theater, Kunstsammlungen) ist erlaubt. Was die Stadt, Nachbarstädte oder der Staat fördern, auch. Bei anderen Kulturveranstaltungen gibt es eine Preisstaffelung für die Plakatierung. Die afa wird als Ausstellung eingestuft und fällt somit raus. Forster sagt: „Im Januar ist die Belegung der Edelstahlträger nach unseren Informationen extrem gering, wir würden hier also zu einer besseren Auslastung beitragen.“Was in Augsburg nicht erlaubt wird, ist übrigens im Umland problemlos möglich: Dort sind afa-Plakate an Straßen zu sehen.