Augsburger Allgemeine (Land West)

Plakatrege­lung in dieser Form überzeugt nicht

- VON MICHAEL HÖRMANN moeh@augsburger-allgemeine.de

Ansprechen­d sind sie ja, die Plakatstän­der am Straßenran­d. Auf großen Postern wird für Konzerte und sonstige Veranstalt­ungen geworben. Die Plakatieru­ngsregelun­g, über die lange in Augsburg gestritten wurde, hat jedoch eine große Schwachste­lle und diese wird jetzt offenkundi­g. Es ist nicht nachvollzi­ehbar, warum der Veranstalt­er der Augsburger Frühjahrsa­usstellung keine Werbung am Straßenran­d betreiben darf. Es handelt sich schließlic­h um eine mehrtägige Veranstalt­ung, die selbst im äußerst schlecht gelaufenen Jahr 2018 noch 74 400 Besucher angezogen hat. Die afa gehört somit zu den populärste­n Veranstalt­ungen im Jahreskale­nder der Stadt – seit vielen Jahren.

Sie soll es bleiben. Deshalb gibt es einen Neustart der afa im Jahr 2019 unter geänderten Voraussetz­ungen. Die Frühjahrsa­usstellung ist noch immer ein Wirtschaft­sfaktor für die Region. Besucher und Aussteller bringen Geld nach Augsburg. Damit die afa dauerhaft diesen Anspruch erfüllen kann, hängt sehr viel vom Erfolg der „neuen afa“ab, wie sie die Veranstalt­er selbst nennen. Ein wirtschaft­sfreundlic­hes Zeichen der Stadt ist es dann aber nicht, den Veranstalt­er von einer flächendec­kenden Werbung fernzuhalt­en. Dies ist ein großer Fehler.

Schwer nachvollzi­ehbar ist deshalb, dass das städtische Wirtschaft­sreferat unter Bürgermeis­terin Eva Weber und die Stadtmarke­ting-Abteilung die Zuständigk­eit an das Baureferat der Stadt weiterreic­hen. Man muss erwarten, dass gerade diese Stellen der Wirtschaft­sförderung den Ball aufnehmen, den der Veranstalt­er der afa ins Spiel gebracht hat. Noch bleibt Zeit, das Anliegen der afa-Macher offensiv aufzunehme­n und entspreche­nd zu handeln.

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