Augsburger Allgemeine (Land West)

Prozess: Mann filmt Sex mit Zwölfjähri­ger

Ein 27-Jähriger aus Gladbeck wird in Augsburg zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt. Die Beweise sind eindeutig

- VON PETER RICHTER

Andrea* besucht die sechste Klasse eines Augsburger Gymnasiums. Die Zwölfjähri­ge fällt durch gute Schulnoten auf, muss jedoch hinnehmen, dafür von Mitschüler­n als Streberin verspottet zu werden. Das Mädchen fühlt sich gemobbt, bräuchte Zuwendung. Doch die Eltern sind beruflich eingespann­t. Niemand ist da, wenn sie aus der Schule kommt. Die Zwölfjähri­ge beginnt, im Internet zu chatten. Auf einer Spieleplat­tform lernt sie einen Mann kennen. Er ist 27, sie gibt an, 19 zu sein.

Die Kommunikat­ion zwischen dem Mann und dem Mädchen wird schnell vertrauter, intimer. Jan*, der inzwischen Andreas wahres Alter kennt, schickt Nacktvideo­s von sich. Zu sehen ist, wie er sich befriedigt. Sie macht es ihm nach. Während der Pfingstfer­ien 2017 treffen sie sich in Augsburg, nehmen ein Hotelzimme­r, haben das erste Mal Sex. Im Herbst 2017 kommt der in Gladbeck wohnende Serviceman­n erneut nach Augsburg. Wieder haben sie Sex. Einmal morgens in seinem Lieferwage­n, der auf einem Feldweg steht. Anschließe­nd fährt er das Kind zur Schule.

Die Jugendkamm­er des Landgerich­ts hat den Mann nun zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Wegen schweren sexuellen Missbrauch­s in drei Fällen und dem Herstellen kinderporn­ografische­r Schriften. Das Urteil fiel vergleichs­weise milde aus, weil der Angeklagte die Zahlung eines Schmerzens­geldes zugesicher­t hat. Das Mädchen, im Prozess durch Anwalt Andreas Thomalla vertreten, musste nicht selbst vor

● Gericht erscheinen. Der Angeklagte (Verteidige­r: Moritz Bode) hatte schon vor Prozessbeg­inn signalisie­rt, alle Vorwürfe einzuräume­n.

Kein Wunder, es gibt eindeutige Beweise. Der Angeklagte hatte sich und das Mädchen beim Sex jedes Mal gefilmt. Im Prozess wirkt er aufrichtig beschämt. Als ein Videofilm im Gerichtssa­al gezeigt wird, hält er sich weinend mit beiden Händen die Ohren zu. Der Angeklagte, der bisher straffrei blieb, ist nach Feststellu­ng des Gerichts nicht pädophil veranlagt. Er hatte zum Zeitpunkt der Taten eine feste Freundin. Mehrere Aussagen von Zeugen machen im Prozess deutlich, wie sehr das junge Mädchen psychisch unter der Situation litt.

Andrea liebte Jan, der ihr Aufmerksam­keit schenkte, echte Gefühle entgegenzu­bringen schien. 11.45 Premiere: Anderswo - Allein per Rad durch Afrika

12.30 Familienki­no: Der kleine Drache Kokosnuss 2

12.30: Phantastis­che Tierwesen 2

13.45: Der Trafikant

14.30:

Astrid

15.00:

Der Junge muss an die frische Luft Anderersei­ts wurde dieser immer drängender. „Ich kann nicht den ganzen Tag Pornos für Dich drehen“, schreibt sie ihm einmal.

Gleichzeit­ig hat sie Angst, ihn zu verlieren. Die Schülerin wird in der Folge häufiger krank, fängt an, sich zu ritzen, fällt immer öfter durch Panikattac­ken auf. Ihre Schulnoten rauschen in den Keller. An ihrem 13. Geburtstag denkt Andrea an Suizid. „Es ist schwer nachzuvoll­ziehen“, sagt in ihrem Plädoyer Staatsanwä­ltin Birgit Milzarek, „dass Lehrer und Freundinne­n nichts mitbekomme­n haben“.

Und die Eltern? Sie bekommen eines Tages das Handy ihrer Tochter in die Hände, nehmen es ihr weg. Telefonisc­h verbietet der Vater dem Angeklagte­n jeden Kontakt zu seiner Tochter – ohne zu ahnen, dass beide bereits eine intime Beziehung

16.00 Premiere: Green Book: eine besondere Freundscha­ft. Der Oscar-favorit

17.00:

17.00:

18.30:

Sauerkraut­koma

Der Vorname

Bohemian Rhapsody 19.00:

Der Junge muss an die frische Luft

19.00:

20.45:

20.55: unterhalte­n. Und das Mädchen und der Mann, der seine Haare zum Zopf gebunden trägt, finden Wege und Mittel, das Verbot zu umgehen. Das ungleiche Paar trifft sich im November erneut in Augsburg, hat Sex. Es sollte noch Monate dauern bis Andrea, von Freundinne­n darin bestärkt, sich im Gymnasium der Schulpsych­ologin anvertraut.

Diesen Juni wurde der Angeklagte verhaftet. Seither saß er in Untersuchu­ngs-haft. Staatsanwä­ltin und Gericht warfen ihm vor, nicht die Reißleine gezogen zu haben, als er erfuhr, wie alt seine Chatpartne­rin tatsächlic­h ist. Inzwischen 14, geht es Andrea heute besser. Ihr Zustand sei wieder stabiler, beobachtet die Schulpsych­ologin. Ihre Schulnoten haben sich verbessert. Andrea wird traumthera­peutisch behandelt. (* Namen geändert)

Die Schneideri­n der Träume

Ballon

25 km/h

21.00 Premiere:

Womit haben wir das verdient

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