Augsburger Allgemeine (Land West)
Junge Frau betrügt Männer um fast 47 000 Euro
Justiz Sie suchte im Internet nach Partnern, doch sie wollte nur ihr Geld. Wie sie ihre Verehrer zum Zahlen brachte
Männer abzocken, statt staatliche Hilfe zu beantragen: So linderte eine 25-jährige Angeklagte ihre Geldnot – und das brachte sie jetzt vor Gericht. Fast 47000 Euro beschaffte sich die Augsburgerin und entging nur knapp dem Gefängnis. Wegen Betrugs verurteilte das Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts sie einmal zu zwei Jahren Haft, in einem zweiten Fall zu zehn Monaten. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
„Probleme im Umgang mit Geld“nannte die Angeklagte über ihren Verteidiger Werner Ruisinger als Motiv für ihr Tun. Über eine Dating-App habe sie auf einer Partnerschaftsseite im Internet einen 28-jährigen Mann aus Dinkelscherben kennengelernt. Der sagte vor Gericht, dass er sich auf dem Weg in eine ernsthafte Beziehung glaubte. Als die Frau ihn nach Geld fragte, leihweise freilich, habe er helfen wollen. Insgesamt 73 Mal übergab der Konstrukteur der medizinischen Fachangestellten und Medizinstudentin Geld, insgesamt über 45000 Euro in zehn Wochen. Das war im Sommer 2016. Einmal wollte es die Frau für die Miete gebraucht haben, ein anderes Mal für Studiengebühren, wieder ein anderes Mal für eine Lungenoperation.
In Wirklichkeit habe sie versucht, sich mit dem Geld die Gunst eines anderen Mannes zu erwerben, so die Angeklagte. Als er seine Ersparnisse ausgegeben hatte, verschuldete sich der 28-Jährige gar. Weil er nichts von seinem angeblich geliehenen Geld zurück bekam, beantragte der Geschädigte die Zwangsvollstreckung und erstattete Strafanzeige.
Was Richterin Rita Greser zu der Bewertung „Abzocke“veranlasste, war der Umstand, dass die Angeklagte, während das Strafverfahren in der Sache von 2016 bereits lief, mit demselben Vorgehen dieses Jahr einen zweiten Mann erleichterte. Dabei beschaffte sie sich weitere 1000 Euro. Dem zweiten Geschädigten erklärte sie wahrheitsgemäß, dass sie keine Krankenversicherung habe, schwanger sei und Behandlungskosten selbst zahlen müsse.
Bei der Durchsicht der Bundeszentralregister-Auskunft stieß die Richterin auch noch auf eine vorgetäuschte Vergewaltigung, für die die Angeklagte im Jahr 2017 bestraft worden war. Auf Initiative von Verteidiger Ruisinger kam es mit Staatsanwalt Stephen Soßna zu einem Deal: Für ihr Geständnis beschränkte Staatsanwalt Soßna seinen Strafantrag auf zwei Jahre Haft im ersten Fall und auf elf Monate im Jahr 2018, beide zur Bewährung ausgesetzt. Anwalt Ruisinger plädierte für eine wenige Monate niedrigere Haftstrafe.
Richterin Greser sparte in ihrem Urteil nicht mit Kritik am Vorgehen („dämliche Nummer“) der Angeklagten, die als gebildete Frau doch wohl anders hätte handeln können. Das Schöffengericht verurteilte die Frau wegen Betrugs im Fall aus dem Jahr 2016 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. In diese Strafe bezog es auch die vorgetäuschte Vergewaltigung ein. Für den Betrug aus diesem Jahr verhängte das Gericht zehn Monate Haft. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der Frau werde ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, sie muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Den Gesamtschaden von knapp 47000 Euro muss die Frau in Raten von mindestens 50 Euro monatlich abzahlen.
Die Angeklagte, seit fünf Wochen Mutter eines kleinen Kindes, entschuldigte sich für ihre Verfehlungen. Sie gelobte Besserung, sie wolle ihr Leben in den Griff bekommen, bald wieder arbeiten gehen. Und sie versichere, den Geschädigten ihr Geld zurückzahlen zu wollen.