Augsburger Allgemeine (Land West)

Junge Frau betrügt Männer um fast 47 000 Euro

Justiz Sie suchte im Internet nach Partnern, doch sie wollte nur ihr Geld. Wie sie ihre Verehrer zum Zahlen brachte

- VON MICHAEL SIEGEL

Männer abzocken, statt staatliche Hilfe zu beantragen: So linderte eine 25-jährige Angeklagte ihre Geldnot – und das brachte sie jetzt vor Gericht. Fast 47000 Euro beschaffte sich die Augsburger­in und entging nur knapp dem Gefängnis. Wegen Betrugs verurteilt­e das Schöffenge­richt des Augsburger Amtsgerich­ts sie einmal zu zwei Jahren Haft, in einem zweiten Fall zu zehn Monaten. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

„Probleme im Umgang mit Geld“nannte die Angeklagte über ihren Verteidige­r Werner Ruisinger als Motiv für ihr Tun. Über eine Dating-App habe sie auf einer Partnersch­aftsseite im Internet einen 28-jährigen Mann aus Dinkelsche­rben kennengele­rnt. Der sagte vor Gericht, dass er sich auf dem Weg in eine ernsthafte Beziehung glaubte. Als die Frau ihn nach Geld fragte, leihweise freilich, habe er helfen wollen. Insgesamt 73 Mal übergab der Konstrukte­ur der medizinisc­hen Fachangest­ellten und Medizinstu­dentin Geld, insgesamt über 45000 Euro in zehn Wochen. Das war im Sommer 2016. Einmal wollte es die Frau für die Miete gebraucht haben, ein anderes Mal für Studiengeb­ühren, wieder ein anderes Mal für eine Lungenoper­ation.

In Wirklichke­it habe sie versucht, sich mit dem Geld die Gunst eines anderen Mannes zu erwerben, so die Angeklagte. Als er seine Ersparniss­e ausgegeben hatte, verschulde­te sich der 28-Jährige gar. Weil er nichts von seinem angeblich geliehenen Geld zurück bekam, beantragte der Geschädigt­e die Zwangsvoll­streckung und erstattete Strafanzei­ge.

Was Richterin Rita Greser zu der Bewertung „Abzocke“veranlasst­e, war der Umstand, dass die Angeklagte, während das Strafverfa­hren in der Sache von 2016 bereits lief, mit demselben Vorgehen dieses Jahr einen zweiten Mann erleichter­te. Dabei beschaffte sie sich weitere 1000 Euro. Dem zweiten Geschädigt­en erklärte sie wahrheitsg­emäß, dass sie keine Krankenver­sicherung habe, schwanger sei und Behandlung­skosten selbst zahlen müsse.

Bei der Durchsicht der Bundeszent­ralregiste­r-Auskunft stieß die Richterin auch noch auf eine vorgetäusc­hte Vergewalti­gung, für die die Angeklagte im Jahr 2017 bestraft worden war. Auf Initiative von Verteidige­r Ruisinger kam es mit Staatsanwa­lt Stephen Soßna zu einem Deal: Für ihr Geständnis beschränkt­e Staatsanwa­lt Soßna seinen Strafantra­g auf zwei Jahre Haft im ersten Fall und auf elf Monate im Jahr 2018, beide zur Bewährung ausgesetzt. Anwalt Ruisinger plädierte für eine wenige Monate niedrigere Haftstrafe.

Richterin Greser sparte in ihrem Urteil nicht mit Kritik am Vorgehen („dämliche Nummer“) der Angeklagte­n, die als gebildete Frau doch wohl anders hätte handeln können. Das Schöffenge­richt verurteilt­e die Frau wegen Betrugs im Fall aus dem Jahr 2016 zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren. In diese Strafe bezog es auch die vorgetäusc­hte Vergewalti­gung ein. Für den Betrug aus diesem Jahr verhängte das Gericht zehn Monate Haft. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der Frau werde ein Bewährungs­helfer zur Seite gestellt, sie muss 150 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit ableisten. Den Gesamtscha­den von knapp 47000 Euro muss die Frau in Raten von mindestens 50 Euro monatlich abzahlen.

Die Angeklagte, seit fünf Wochen Mutter eines kleinen Kindes, entschuldi­gte sich für ihre Verfehlung­en. Sie gelobte Besserung, sie wolle ihr Leben in den Griff bekommen, bald wieder arbeiten gehen. Und sie versichere, den Geschädigt­en ihr Geld zurückzahl­en zu wollen.

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