Augsburger Allgemeine (Land West)

Peggy: Verdächtig­er wieder frei

Gericht hebt Haftbefehl auf

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Bayreuth Im Fall der ermordeten Peggy ist der Tatverdäch­tige an Heiligaben­d freigelass­en worden, nun prüfen die Ermittler das weitere Vorgehen. Dazu wollen sie nach eigenen Angaben eingehend die Entscheidu­ng des Amtsgerich­ts Bayreuth prüfen, die zur Entlassung des 41-Jährigen aus der Untersuchu­ngshaft geführt hatte. Anschließe­nd will die Staatsanwa­ltschaft entscheide­n, ob gegen den Beschluss eine Beschwerde eingelegt wird. Wann dies sein wird, konnte ein Polizeispr­echer am Mittwoch nicht sagen.

Der aus dem oberfränki­schen Landkreis Wunsiedel stammende Mann war vor gut zwei Wochen verhaftet worden. Am Montag hob das Gericht den Haftbefehl gegen ihn auf, wie Staatsanwa­ltschaft und Polizei mitteilten. Der Anwalt des Mannes hatte in der vergangene­n Woche Haftbeschw­erde eingelegt. Laut Mitteilung von Staatsanwa­ltschaft und Polizei hatte das Amtsgerich­t einen dringenden Tatverdach­t gegen den 41-Jährigen verneint, unter anderem weil das widerrufen­e

Spuren am Fundort kein Beweis für Tötungsdel­ikt

Teilgestän­dnis nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne. Zudem begründete­n die Spuren am Ablageort der Leiche Peggys kein Tötungsdel­ikt, hieß es.

Die neunjährig­e Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwund­en. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbr­unn im thüringisc­hen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenber­g entfernt. Der 41-Jährige hatte vor drei Monaten in einer Vernehmung zugegeben, dass er die tote Peggy im Mai 2001 mit seinem Auto in den Wald gebracht hatte. Er bestritt jedoch, das Mädchen getötet zu haben. Das leblose Kind habe er damals von einem Bekannten an einer Bushaltest­elle übernommen.

Nach der Vernehmung im September war der 41-Jährige zunächst wieder auf freien Fuß gekommen. Ermittler verdächtig­ten ihn dennoch, Täter oder Mittäter gewesen zu sein. Möglicherw­eise – so die Vermutung – sollte mit dem Mord eine zuvor begangene Straftat verdeckt werden. Wesentlich­e Angaben des Mannes seien nicht in Einklang zu bringen gewesen mit den weiteren Ermittlung­sergebniss­en, hieß es vor gut zwei Wochen nach der Verhaftung des Mannes.

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