Augsburger Allgemeine (Land West)
Peggy: Verdächtiger wieder frei
Gericht hebt Haftbefehl auf
Bayreuth Im Fall der ermordeten Peggy ist der Tatverdächtige an Heiligabend freigelassen worden, nun prüfen die Ermittler das weitere Vorgehen. Dazu wollen sie nach eigenen Angaben eingehend die Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth prüfen, die zur Entlassung des 41-Jährigen aus der Untersuchungshaft geführt hatte. Anschließend will die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob gegen den Beschluss eine Beschwerde eingelegt wird. Wann dies sein wird, konnte ein Polizeisprecher am Mittwoch nicht sagen.
Der aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel stammende Mann war vor gut zwei Wochen verhaftet worden. Am Montag hob das Gericht den Haftbefehl gegen ihn auf, wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten. Der Anwalt des Mannes hatte in der vergangenen Woche Haftbeschwerde eingelegt. Laut Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei hatte das Amtsgericht einen dringenden Tatverdacht gegen den 41-Jährigen verneint, unter anderem weil das widerrufene
Spuren am Fundort kein Beweis für Tötungsdelikt
Teilgeständnis nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne. Zudem begründeten die Spuren am Ablageort der Leiche Peggys kein Tötungsdelikt, hieß es.
Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg entfernt. Der 41-Jährige hatte vor drei Monaten in einer Vernehmung zugegeben, dass er die tote Peggy im Mai 2001 mit seinem Auto in den Wald gebracht hatte. Er bestritt jedoch, das Mädchen getötet zu haben. Das leblose Kind habe er damals von einem Bekannten an einer Bushaltestelle übernommen.
Nach der Vernehmung im September war der 41-Jährige zunächst wieder auf freien Fuß gekommen. Ermittler verdächtigten ihn dennoch, Täter oder Mittäter gewesen zu sein. Möglicherweise – so die Vermutung – sollte mit dem Mord eine zuvor begangene Straftat verdeckt werden. Wesentliche Angaben des Mannes seien nicht in Einklang zu bringen gewesen mit den weiteren Ermittlungsergebnissen, hieß es vor gut zwei Wochen nach der Verhaftung des Mannes.