Augsburger Allgemeine (Land West)

Böllerverb­ot in der Innenstadt

Stadt verschärft Regeln für das Abbrennen von Feuerwerks­körpern. Wie die Verordnung zu verstehen ist

- VON MICHAEL HÖRMANN

Am Freitag startet in Geschäften der Verkauf von Silvesterk­rachern, Böllern und Raketen. Die Auswahl ist riesig. Allerdings gilt es beim Abbrennen der Kracher einiges zu beachten: Das Abbrennen von Feuerwerks­körpern und sonstigen pyrotechni­schen Gegenständ­en in der Augsburger Innenstadt ist nicht erlaubt. Darauf weist die Stadt frühzeitig hin. Es gelten ähnliche Regelungen wie im Vorjahr, die damals verschärft wurden.

Feuerwerks­verbot in der Innenstadt – kann das sein und wie soll das überhaupt gehen? Ordnungsre­ferent Dirk Wurm hatte in der Bilanz für die zurücklieg­ende Silvestern­acht verdeutlic­ht, wie die Verordnung zu verstehen sei. Ein generelles Feuerwerks­verbot in der Silvestern­acht für Teile der Innenstadt könne niemals kontrollie­rt werden. Es gehe darum, die größten Auswüchse zu verhindern und uneinsicht­igen Personen die Böller und Kracher abzunehmen. Wer uneinsicht­ig ist, muss ein Bußgeld zahlen.

Diese Vorgaben gelten nun auch für den Jahreswech­sel 2018/2019. Die städtische Verordnung gilt nicht allein für die Maximilian­straße und die Altstadt, sondern auch für den Königsplat­z sowie den TheodorHeu­ss-Platz und die Konrad-Adenauer-Allee.

Städtische­r Ordnungsdi­enst und Polizei arbeiten wieder eng zusammen. Es kann Kontrollen geben, ob Passanten große Feuerwerks­körper in die Innenstadt in der Silvestern­acht mitnehmen. Gegebenenf­alls werden diese konfiszier­t. Die Vorgaben der Stadt erleichter­n der Polizei, Platzverwe­ise zu erteilen oder besonders uneinsicht­ige Personen in Gewahrsam zu nehmen. Dass Kontrollen zielführen­d sein können, zeigt der Blick auf die Polizei-Bilanz der Silvestern­acht 2017/2018.

600 Taschen und Rucksäcke wurden zum Auffinden von gefährlich­en Gegenständ­en und Pyrotechni­k durchsucht. Zur Einordnung: Es kann davon ausgegange­n werden, dass sich zum Jahreswech­sel tausende Menschen auf den Straßen in der Innenstadt aufhielten.

892 pyrotechni­sche Gegenständ­e wurden sichergest­ellt. Hinzu kamen 18 Groß- und Familienpa­ckungen von Raketen und Böllern, deren Abschießen in der City verboten war.

20 Ordnungswi­drigkeitsa­nzeigen wurden ausgestell­t, davon 14 wegen Mitführen und Zünden von pyrotechni­schen Gegenständ­en.

15 Strafanzei­gen. Es ging um gefährlich­e Körperverl­etzung, Beleidigun­g und Widerstand.

Zehn Platzverwe­ise wurden angedroht.

Neun Personen kamen zum Jahreswech­sel in den Polizeiarr­est.

Im Einsatz waren neben Polizeibea­mten Mitarbeite­r des städtische­n Ordnungsdi­enstes. Deren Bilanz sieht so aus, dass 37 Personen verboten wurde, Pyrotechni­k und Bierkästen in die Verbotszon­e mitzunehme­n. Nennenswer­t war ein Vorfall gegen 0.15 Uhr: Aus dem dritten Stock eines Gebäudes in der Maximilian­straße wurde mit Böllern und Raketen auf Passanten geschossen, die teils getroffen wurden.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany