Augsburger Allgemeine (Land West)
Böllerverbot in der Innenstadt
Stadt verschärft Regeln für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Wie die Verordnung zu verstehen ist
Am Freitag startet in Geschäften der Verkauf von Silvesterkrachern, Böllern und Raketen. Die Auswahl ist riesig. Allerdings gilt es beim Abbrennen der Kracher einiges zu beachten: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in der Augsburger Innenstadt ist nicht erlaubt. Darauf weist die Stadt frühzeitig hin. Es gelten ähnliche Regelungen wie im Vorjahr, die damals verschärft wurden.
Feuerwerksverbot in der Innenstadt – kann das sein und wie soll das überhaupt gehen? Ordnungsreferent Dirk Wurm hatte in der Bilanz für die zurückliegende Silvesternacht verdeutlicht, wie die Verordnung zu verstehen sei. Ein generelles Feuerwerksverbot in der Silvesternacht für Teile der Innenstadt könne niemals kontrolliert werden. Es gehe darum, die größten Auswüchse zu verhindern und uneinsichtigen Personen die Böller und Kracher abzunehmen. Wer uneinsichtig ist, muss ein Bußgeld zahlen.
Diese Vorgaben gelten nun auch für den Jahreswechsel 2018/2019. Die städtische Verordnung gilt nicht allein für die Maximilianstraße und die Altstadt, sondern auch für den Königsplatz sowie den TheodorHeuss-Platz und die Konrad-Adenauer-Allee.
Städtischer Ordnungsdienst und Polizei arbeiten wieder eng zusammen. Es kann Kontrollen geben, ob Passanten große Feuerwerkskörper in die Innenstadt in der Silvesternacht mitnehmen. Gegebenenfalls werden diese konfisziert. Die Vorgaben der Stadt erleichtern der Polizei, Platzverweise zu erteilen oder besonders uneinsichtige Personen in Gewahrsam zu nehmen. Dass Kontrollen zielführend sein können, zeigt der Blick auf die Polizei-Bilanz der Silvesternacht 2017/2018.
600 Taschen und Rucksäcke wurden zum Auffinden von gefährlichen Gegenständen und Pyrotechnik durchsucht. Zur Einordnung: Es kann davon ausgegangen werden, dass sich zum Jahreswechsel tausende Menschen auf den Straßen in der Innenstadt aufhielten.
892 pyrotechnische Gegenstände wurden sichergestellt. Hinzu kamen 18 Groß- und Familienpackungen von Raketen und Böllern, deren Abschießen in der City verboten war.
20 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden ausgestellt, davon 14 wegen Mitführen und Zünden von pyrotechnischen Gegenständen.
15 Strafanzeigen. Es ging um gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand.
Zehn Platzverweise wurden angedroht.
Neun Personen kamen zum Jahreswechsel in den Polizeiarrest.
Im Einsatz waren neben Polizeibeamten Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes. Deren Bilanz sieht so aus, dass 37 Personen verboten wurde, Pyrotechnik und Bierkästen in die Verbotszone mitzunehmen. Nennenswert war ein Vorfall gegen 0.15 Uhr: Aus dem dritten Stock eines Gebäudes in der Maximilianstraße wurde mit Böllern und Raketen auf Passanten geschossen, die teils getroffen wurden.