Augsburger Allgemeine (Land West)
Das ändert sich nächstes Jahr
Service Diesel-Fahrverbote, mehr Kindergeld und Neuerungen beim Online-Banking: 2019 kommen viele Veränderungen auf die Bundesbürger zu
Jahr 2019 bringt für die Verbraucher in Deutschland wieder etliche Veränderungen: In einigen Städten drohen Diesel-Verbote. Beim Einkauf im Supermarkt muss öfter Pfand bezahlt werden. Und beim Online-Banking gelten demnächst auch neue Regeln.
● Arbeitslose Wer ohne Arbeit ist, kann leichter Arbeitslosengeld I beziehen: Künftig müssen Arbeitslose binnen 30 Monaten mindestens zwölf Monate Beiträge gezahlt haben – bisher sind es zwölf Monate binnen 24 Monaten.
● Banknoten Ab dem 28. Mai werden sich die Verbraucher in Europa auch wieder an neue Geldscheine gewöhnen müssen. Dann gibt die Europäische Zentralbank, kurz EZB, die neuen 100- und 200-Euro-Scheine heraus. Diese sind mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Fälschung erschweren sollen. Außerdem haben die neuen Scheine einen praktischen Vorteil, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: „Sie sind kleiner als ihre Vorgänger – und passen somit wieder besser ins Portemonnaie.“Die alten 100er und 200er bleiben aber gültig.
● Brückenteilzeit Im Januar wird zeitlich befristete Teilzeit eingeführt. Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist.
● Einkommen Die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden entlastet – die Arbeitgeber müssen wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen. Ab 1. Januar 2019 finanzieren sie auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Für Selbstständige mit geringem Einkommen halbiert sich der Mindestbeitrag auf 171 Euro pro Monat. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich. Außerdem sinkt der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung zum Januar von 3,0 auf 2,5 Prozent. Daneben gibt es höhere Steuerfreibeträge und einen Ausgleich für die sogenannte kalte Progression im Steuertarif. Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt hingegen um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent – für Kinderlose auf 3,3 Prozent.
● Fahrverbote 2019 verhängen mehrere Städte Fahrverbote für ältere Diesel – in Stuttgart müssen bereits ab Januar Diesel bis zur Euronorm 4 der Umweltzone fernbleiben. Für Dieselfahrer aus Stuttgart gilt eine Übergangsfrist bis Ende März. In Gelsenkirchen gilt ab Juli für die Kurt-Schumacher-Straße ein Fahrverbot für Diesel bis Euro 5, in Essen für die Umweltzone und die Autobahn im Stadtgebiet für Euro4-Diesel und ab September für Euro-5-Diesel. In Berlin dürften ab Juni Fahrverbote für acht Straßen gelten.
● Geschlecht Neben „männlich“und „weiblich“ist im Geburtenregister ab Januar auch die Option „divers“für intersexuelle Menschen möglich.
● Grundsicherung Alleinstehende mit Hartz IV bekommen im neuen Jahr acht Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz steigt dann auf 424 Euro. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen wie dem Ehepartner in einer Wohnung lebt, für den steigt der Satz um acht auf 382 Euro. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es eine Erhöhung um sechs auf 322 Euro. Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres werden künftig 245 Euro gezahlt, fünf Euro mehr als bislang. Für Kinder von sechs bis 13 Jahren steigt die Leistung um sechs auf 302 Euro monatlich.
● Kindergeld Eltern erhalten ab Juli mehr Kindergeld. Es steigt für das erste und zweite Kind von 194 auf 204 Euro. Für das dritte Kind gibt es 210 Euro je Monat und ab dem vierten Kind monatlich 235 Euro. Für den Veranlagungszeitraum 2019 erhöht sich auch der Kinderfreibetrag – und zwar von 4788 Euro auf 4980 Euro für verheiratete Eltern beziehungsweise eingetragene Lebenspartner mit Kind, die sich zusammen veranlagen lassen. Zusätzlich gibt es noch 2640 Euro Freibetrag für Betreuungs-, ErziehungsDas oder Ausbildungsbedarf. So kommt man insgesamt auf einen Freibetrag von 7620 Euro pro Kind, der in der Steuererklärung 2019 geltend gemacht werden kann.
● Kindertagesstätten Deutschlands Kitas sollen besser und für Geringverdiener kostenlos werden. Ab 2019 sollen die Länder dafür Mittel über das „Gute-Kita-Gesetz“erhalten können. Bis 2022 sollen dafür 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen. Im neuen Jahr sollen es zunächst 500 Millionen Euro sein. Mit dem Geld können zum Beispiel längere Öffnungszeiten oder zusätzliche Erzieher für Kindergärten und Kindertagesstätten finanziert werden.
● Langzeitarbeitslosigkeit Für Langzeitarbeitslose kommen geförderte Jobs für den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Fünf Jahre erhalten Arbeitgeber dafür Geld vom Staat: In den ersten beiden werden die Lohnkosten voll übernommen, dann sinkt der Zuschuss jedes Jahr um zehn Prozentpunkte. Bedingung ist, dass Langzeitarbeitslose älter als 25 Jahre sind und binnen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bekommen haben.
● Maut Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird erhöht. In die neuen Sätze werden ab 1. Januar 2019 erstmals auch die Kosten der Lärmbelastung eingerechnet. Mehr berücksichtigt wird auch eine stärkere Straßenbelastung durch schwere Laster. Durch die neuen Sätze und die seit Sommer geltende Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen erwartet der Bund Einnahmen von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro pro Jahr – 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher. ● Mieten Mieter sollen ab Januar besser vor Kostensprüngen geschützt werden. So darf die Miete nach Modernisierungen künftig binnen sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen, in bestimmten Fällen nur um zwei Euro. Von den Kosten können statt elf Prozent noch acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Zudem müssen Vermieter neuen Mietern offenlegen, was der vorherige Mieter gezahlt hat.
● Mindestlohn Der Mindestlohn klettert zum 1. Januar von aktuell 8,84 Euro pro Stunde auf 9,19 Euro, ab 2020 weiter auf 9,35 Euro.
● Mobilität Wer ein ElektroDienstauto privat nutzt, muss dies bislang mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die in den nächsten drei Jahren angeschafft werden, halbiert sich die Steuerbelastung. Verbilligte Jobtickets für den Nahverkehr sind künftig gänzlich steuerfrei.
● Online-Banking Vor dem Aus stehen im neuen Jahr die sogenannten iTAN-Listen für das Online-Banking. Die per Post verschickten Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen demzufolge ab dem 14. September 2019 nicht mehr zur Autorisierung von Überweisungsaufträgen oder anderen Bankgeschäften verwendet werden. Denn sie erfüllen die Sicherheitsanforderungen der zweiten europäischen Zahlungsdienste-Richtlinie nicht.
● Pflege Für den Kampf gegen die Personalnot in der Pflege kommt ein Paket für 13000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege. In Kliniken sollen die Krankenkassen jede aufgestockte Stelle komplett bezahlen. Taxifahrten zum Arzt sollen außerdem für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen künftig einfacher werden. Angehörige, die zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges Familienmitglied parallel in derselben Reha-Einrichtung betreuen lassen können.
● Rente Ab Juli sollen die Renten im Westen voraussichtlich um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent steigen. Die Mütterrente wird außerdem deutlich ausgeweitet. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Die erweiterte Mütterrente dürfte bei im Januar beginnenden Neurenten bereits zu Buche schlagen. Die Bestandsrenten werden erst ab März erhöht, der Zuschlag soll dann nachgezahlt werden. Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente wird zudem bis 2025 konstant gehalten. Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der Rentenbeitragssatz soll bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Heute beträgt er 18,6 Prozent. Mehr Geld bekommen Erwerbsminderungsrentner.
● Sozialabgaben Gutverdienende müssen höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt zum neuen Jahr von 4425 auf 4537,5 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt diese Gehaltsschwelle von 6500 auf 6700 Euro im Westen und von 5800 auf 6150 Euro im Osten. Für die meisten Beitragszahler verändert sich durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen nichts. Gutverdiener zahlen dann hingegen mehr ein.
● Steuererklärung Zwei Monate mehr Zeit haben die Arbeitnehmer künftig für ihre Steuererklärung. Wer eine Erklärung abgeben muss und diese für das Jahr 2018 selbst macht, kann sich bis zum 31. Juli Zeit lassen. Bisher war der Stichtag Ende Mai. Stellt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein alles für das Finanzamt zusammen, müssen die Unterlagen sogar erst bis zum 29. Februar 2020 eingereicht werden.
● Telefonate Wer ins EU-Ausland telefoniert, zahlt ab 2019 weniger. Das EU-Parlament hat im November neue Regeln verabschiedet, wonach Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten dürfen – egal, ob sie vom Handy oder Festnetz-Telefon aus geführt werden. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens 6 Cent gedeckelt. Es muss zwar noch der Rat der EU zustimmen, doch dies gilt als Formsache. Die neuen Preisobergrenzen könnten bereits im Mai 2019 in Kraft treten.
● Verpackungen Um Umweltschutz geht es im neuen Verpackungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt und das Recycling sowie die Vermeidung von Verpackungsabfällen fördern soll. Für die Verbraucher wird das dadurch spürbar, dass sie im Supermarkt oder am Kiosk künftig für noch mehr Getränke Pfand bezahlen müssen. Waren bislang etwa Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure in Einwegverpackungen von der Pfandpflicht ausgenommen, so wird ab Januar auch dafür ein Pfand von 25 Cent fällig – auf Mischgetränke mit einem Molkenanteil von mindestens 50 Prozent ebenso. Auch für Vanillemilch und einige Energydrinks gelte ab Januar ein Pfand, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auf Säfte und Wein wird jedoch auch weiterhin kein Pfand fällig. Supermärkte sind außerdem verpflichtet, am Regal gut sichtbar zu kennzeichnen, wo Einweg- und wo Mehrwegflaschen stehen. Das soll den Kunden helfen, sich bewusster zu entscheiden.
● Beschäftigte sollen durch bessere Förderung von Weiterbildungen durch die Arbeitsagentur für den digitalen Wandel gewappnet werden. Unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße soll Weiterbildung ermöglicht und damit verbreitert werden. Auch für Aufstocker, die ihren geringen Lohn mit Hartz IV aufbessern, soll es eine solche Weiterbildungsförderung geben.