Augsburger Allgemeine (Land West)
Glatteis-Sturz: Mann will 10 000 Euro
Gemeinde muss für Unfall nicht haften
Kochel am See Die Gemeinde Kochel am See muss nach dem Sturz eines Mannes auf winterglatter Straße kein Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht München II am Freitag entschieden. Der heute 59 Jahre alte Münchner war vor fast genau vier Jahren – am 30. Dezember 2014 – zu einem Friseurtermin nach Schlehdorf gefahren, das zur Verwaltungsgemeinschaft Kochel gehört. Auf dem Rückweg zu seinem Auto stürzte er auf einer abschüssigen Straße. An dem Tag hatte es durchgehend geschneit, die Gemeinde hatte die Straßen nicht mit Rollsplitt gestreut – weil Streuen bei Dauerschnee aus Sicht der Kommune nichts gebracht hätte. Der Mann erlitt eine Knieverletzung, sechs Wochen später wurde auch noch eine Hirnblutung festgestellt. Er gab an, auf einer Eisfläche unter der Schneedecke ausgerutscht zu sein.
Zwei Jahre nach dem Sturz reichte er Klage ein und verlangte mindestens 10000 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht bezifferte den Streitwert auf 14 500 Euro. Das Geld steht dem Kläger aus Sicht des Gerichts aber nicht zu. „In Situationen, in denen Streuen keinen Sinn ergibt“, habe die Gemeinde nicht die Pflicht zu streuen, entschied der Richter und wies die Klage ab. Wären die Straßen am Tag des Sturzes großflächig vereist gewesen, wäre die Kommune in der Streupflicht gewesen. „Es handelte sich aber – wenn überhaupt – um eine einzelne, punktuelle Eisfläche.“Laut diversen Urteilen des Bundesgerichtshofes müsse der Winterdienst der zuständigen Gemeinde auch immer zumutbar sein. „Bei allgemeiner Glätte ist zu streuen – aber nicht bei punktuellen Glättestellen.“