Augsburger Allgemeine (Land West)

Höhmannhau­s: Noch sind nicht alle Probleme gelöst

Hintergrun­d Die Stadt hat die Mieten für das Gebäude in der Maximilian­straße erhöht. Welche Konsequenz­en die Affäre für zwei leitende Beamte hat, ist aber noch immer nicht bekannt

- VON NICOLE PRESTLE

Die Diskussion um die Mieten im Höhmannhau­s wird auch im Jahr 2019 weitergehe­n. Die Stadt hat laut Auskunft von Sprecher Richard Goerlich in den vergangene­n Wochen und Monaten zwar daran gearbeitet, „dass der Fall aus unserer Sicht baldmöglic­hst zu einer Lösung gelangen kann“. Die juristisch­e Auseinande­rsetzung mit zwei leitenden Beamten der Stadt wird sich dem Vernehmen nach aber hinziehen.

Die Augsburger Stadtverwa­ltung hatte im Frühsommer dienstrech­tliche Maßnahmen gegen Christof Trepesch, Leiter der städtische­n Kunstsamml­ungen, und einen weiteren Beamten der Museen eingeleite­t. Grund: Die Mieter des Gebäudes in der Maximilian­straße, darunter Trepesch selbst, sollen über Jahre zu wenig Miete gezahlt haben. Die Rede ist von nur etwas mehr als vier Euro pro Quadratmet­er, wobei die Preise für die einzelnen Wohnungen offenbar variierten. Für die Festlegung der Mieten waren die Kunstsamml­ungen zuständig, die das Haus in städtische­m Besitz verwalten. Diese schwierige Situation immerhin hat die Stadtverwa­ltung inzwischen aufgelöst: Seit wenigen Wochen ist das Liegenscha­ftsamt fürs Höhmannhau­s zuständig. Laut Stadtsprec­her Richard Goerlich haben dessen Mitarbeite­r bereits das Gespräch mit den Mietern im Höhmannhau­s gesucht und „im Rahmen der gesetzlich­en Möglichkei­ten Mieterhöhu­ngsverlang­en geltend gemacht“. Das bedeutet: Die Miete wird angehoben, die Preissteig­erung darf wegen gesetzlich­er Vorgaben innerhalb von drei Jahren aber nicht mehr als 15 Prozent betragen.

Die Quadratmet­erpreise im Höhmannhau­s dürften damit nach wie vor unter denen liegen, die ein von der Stadt beauftragt­er Gutachter im September errechnet hatte: Thorsten Kampe nannte damals einen angemessen­en Quadratmet­erpreis von aktuell 7,10 Euro für die Wohnung des Kunstsamml­ungsleiter­s im Höhmannhau­s – also gut drei Euro mehr, als bislang bezahlt wurden.

Wie teuer die Miete für Trepesch und die anderen Mieter künftig wird, will die Stadt nicht sagen. Details zu „personenbe­zogenen Vorgängen“dürften nicht öffentlich gemacht werden, sagt Goerlich. Dem Vernehmen nach waren jedoch sämtliche Parteien – im Haus gibt es sieben Mietwohnun­gen, eine Kanzlei und weitere Geschäftsr­äume – mit der vom Liegenscha­ftsamt genannten Erhöhung einverstan­den.

Schwierige­r als die Mietpreise dürfte ein weiterer Punkt zu regeln sein: Christof Trepesch und der zweite Beamte der Kunstsamml­ungen gehen derzeit juristisch gegen die dienstrech­tlichen Maßnahmen vor, die die Stadt gegen sie eingeleite­t hat. Man habe, heißt es, über mehrere Jahre versucht, die Verantwort­ung für das Höhmannhau­s abzugeben, die Stadt sei jedoch nie auf dieses Anliegen der Kunstsamml­ungen eingegange­n. Dies dürfte eines der Hauptargum­ente sein, das Trepesch und sein Kollege gegen die Stadt ins Feld führen.

Die Sache liegt nun bei den Anwälten. Zu klären ist unter anderem, ob die beiden städtische­n Beamten Schadenser­satz bezahlen müssen. Dem Vernehmen nach fordert die Stadt allein von Trepesch einen niedrigen sechsstell­igen Betrag. Im Rahmen des dienstrech­tlichen Verfahrens wird sich auch herausstel­len, ob die „Affäre Höhmannhau­s“Konsequenz­en für die städtische­n Beamten haben wird – und wenn ja, welche. Laut Auskunft von Kulturrefe­rent Thomas Weitzel wolle man mit Trepesch als Kunstsamml­ungschef auch weiterhin zusammenar­beiten. Seine fachliche Qualifikat­ion stehe in dem Verfahren nicht zur Debatte, hieß es immer wieder.

Die vormalige Besitzerin Ruth Höhmann hatte der Stadt das Haus in der Maximilian­straße nach ihrem Tod im Jahr 2004 vermacht. In ihrem Testament legte sie damals fest, dass die Immobilie den städtische­n Kunstsamml­ungen zugutekomm­en sollte. Räume, die nicht von den Museen benötigt würden, sollten zu ortsüblich­en Preisen vermietet werden. Die Einnahmen, auch dies stand im Testament, müssten für den Erhalt des Hauses verwendet werden.

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Foto: Silvio Wyszengrad Die Mieten im Höhmannhau­s sorgten für Debatten und juristisch­e Auseinande­rsetzungen. Einiges ist geklärt, einiges aber noch nicht.

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