Augsburger Allgemeine (Land West)

Drogenfahn­der gerät selbst ins Visier der Ermittler

Polizei Gegen 41-jährigen Kripobeamt­en stehen Vorwürfe wegen Verleumdun­g und sexueller Belästigun­g im Raum

- VON PETER RICHTER Symbolfoto: Krogull

Augsburg Es gibt neue Vorwürfe gegen einen 41 Jahre alten Rauschgift­fahnder des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord. So ist dem Oberkommis­sar, der bis vor kurzem auch Polizeiaus­bilder war, das Betreten des Geländes der Bereitscha­ftspolizei in Königsbrun­n untersagt worden. Das Präsidium der Bayerische­n Bereitscha­ftspolizei in Bamberg teilte auf Anfrage mit, seine Dienstbehö­rde habe Strafantra­g gegen den Beamten gestellt. Ebenso eine junge Polizeisch­ülerin.

Im Raum stehen Vorwürfe der sexuellen Belästigun­g. So soll der Ausbilder die 24-Jährige wiederholt auf ihr Intimleben angesproch­en haben. Um sich weiteren Zudringlic­hkeiten zu entziehen, meldete sich die Polizeisch­ülerin wiederholt krank. Bis sie sich eines Tages Teilnehmer­n ihres Ausbildung­sseminars anvertraut­e.

Die Leitung der Bayerische­n Bereitscha­ftspolizei reagierte umgehend und sprach gegen den Ausbilder ein sofortiges Hausverbot aus. „Polizeiaus­bilder müssen Vorbilder und Respektspe­rsonen sein“, rechtferti­gte Pressespre­cher Herbert Gröschel die Maßnahme.

Im November hat ein Gericht den Kriminalbe­amten bereits durch Strafbefeh­l zu einer Geldstrafe von mehr als 6000 Euro verurteilt. Der Beamte hatte bis voriges Jahr in einem genehmigte­n Nebenjob einen Hausmeiste­rservice betrieben. Zusammen mit einem Geschäftsp­artner betreute die Firma in der Stadt Augsburg und im Landkreis etliche Wohnanlage­n. Nach Aussage ihres früheren Geschäftsf­ührers arbeiteten zeitweise bis zu 50 Mitarbeite­r für die Firma. Da diese als Minijobber nur 450 Euro im Monat verdienten, waren sie damit steuer- und versicheru­ngsfrei. Doch nicht alle, fanden jetzt Prüfer der Finanzkont­rolle „Schwarzarb­eit“beim Zoll heraus. Sie stießen auf elf Fälle, in denen Beschäftig­te mehr gearbeitet hatten und mit Schwarzgel­d bezahlt worden sind.

Nach Feststellu­ng des Gerichts haben der Kriminalko­mmissar und sein damaliger Geschäftsf­ührer daher Steuern und Sozialabga­ben hinterzoge­n. Der Geschäftsf­ührer muss eine Geldstrafe von 2000 Euro zahlen. Der 32-Jährige, Sohn eines Polizisten, war es, der den Zoll auf die Spur brachte. Vor einem Jahr erstattete er, begleitete von einer Rechtsanwä­ltin, Anzeige bei der Polizei. Wohl wissend, sich selbst damit zu belasten. Er habe den Druck nicht länger ausgehalte­n, sagt der 32-Jährige, der nach eigenen Angaben heute wirtschaft­lich ruiniert ist.

Der Kriminalko­mmissar ist auch verurteilt, weil er aus Neugier Bürger ausgeforsc­ht hat. Als Ermittler des bayerische­n Landeskrim­inalamtes (LKA) sein Büro durchsucht­en, kam heraus, dass dieser an seinem Dienstcomp­uter überprüft hat, ob gegen Personen Anzeigen vorlagen. So im Fall eines Freundes, der eine Wohnung vermieten wollte. Ein anderes Mal soll er nach dem Halter eines Autos geforscht haben, das einen für ihn tätigen Hausmeiste­r bei der Arbeit behinderte.

Beide Urteile sind rechtskräf­tig. Das Landeskrim­inalamt ermittelt aber weiter gegen den Kripobeamt­en. So soll der 41-Jährige Erkenntnis­se aus der Telefonübe­rwachung von Verdächtig­en ausgeplaud­ert haben. Und ein Kollege, selbst Rauschgift­fahnder, hat ihn wegen Verleumdun­g angezeigt. Dieser wirft dem 41-Jährigen vor, bei der Polizeiins­pektion Mitte Gerüchte über sein Privatlebe­n und den Konsum von Drogen gestreut zu haben – für einen Polizisten ein verheerend­er Vorwurf, noch dazu, wenn er an vorderster Front den Handel mit Drogen bekämpft. Der Kriminalko­mmissar wurde aufgrund der neuen Vorwürfe an eine schwäbisch­e Polizeiins­pektion versetzt.

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Zu einer Geldstrafe verurteilt wurde ein Kripobeamt­er, der auch Ausbilder bei der Bepo war. Und es wird weiter gegen ihn ermittelt.

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