Augsburger Allgemeine (Land West)

Eine Verordnung, die auch Fragen aufwirft

- VON JAN KANDZORA jan.kandzora@augsburger-allgemeine.de

Die Verordnung der Stadt „über Menschenan­sammlungen in der Maximilian­straße und angrenzen Straßen und Plätze“liest sich strikt. Böllern ist dadurch im Innenstadt­bereich auch in der Neujahrsna­cht verboten. Außerdem darf man keine „sperrigen Gegenständ­e“mit sich führen und ab 20 Uhr laut Verordnung übrigens auch keine Tiere mehr, außer man ist zum Beispiel ein Anwohner. Das liest sich, wie gesagt, strikt, aber derart konsequent umgesetzt wird es nicht.

Das ist richtig so, weil es unverhältn­ismäßig wäre, wenn die Polizei allzu rigide vorgeht, nur damit man beispielsw­eise jeden Jugendlich­en erwischt, der es wagt, an Silvester in der Innenstadt Raketen mit sich zu führen. Es wirft aber auch die Frage auf, ob es eine Verordnung in dieser harten Form braucht, wenn ohnehin schwierig erscheint, sie konsequent umzusetzen – und daran auch kein allzu großes Interesse besteht. Oder ob man sie nicht abschwäche­n kann, ohne das friedliche Silvester, das an Augsburg meist geboten ist, zu gefährden. Die Verordnung bietet eine Rechtsgrun­dlage, um Auswüchsen vorzubeuge­n, so gesehen ist sie erfolgreic­h. Sicherlich werden Polizei und Ordnungsdi­enst, wie im Vorjahr, viele Kontrollen durchgefüh­rt und pyrotechni­sche Gegenständ­e sichergest­ellt haben.

Auch darf man den Anlass nicht vergessen: ein Jahreswech­sel auf 2017, der überschatt­et war von Aggression­en und Gewalt. Menschen wurden mit Raketen beschossen und verletzt, es gab zwei Messeratta­cken. Derartige Aktionen allerdings sind ohnehin strafbar, um sie zu verfolgen, bedarf es keiner zusätzlich­en Verordnung. Auch lässt sich aufgrund einer Neujahrsna­cht vor zwei Jahren nicht darauf schließen, dass Augsburg zu BerlinNeuk­ölln wird, wo es an Silvester regelrecht­e Straßensch­lachten mit Raketen und Böllern gibt. Das aktuelle Vorgehen wirkt jedenfalls etwas willkürlic­h.

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