Augsburger Allgemeine (Land West)
Sex-Abenteuer entpuppt sich als Raubüberfall
Justiz Ein Mann aus Baden-Württemberg wollte in Augsburg Fantasien ausleben – und wurde das Opfer von Kriminellen. Einem von ihnen wurde nun der Prozess gemacht. Dabei wurde klar: Der Täter war eher ein Mitläufer
Über eine Internetseite für erotische Dienstleistungen hatte der 44-Jährige aus dem Raum Stuttgart ein außergewöhnliches homosexuelles Abenteuer mit einem jungen Mann aus Augsburg gebucht. Für 150 Euro sollte er am Maifeiertag nackt an einen Baum gebunden und dann befriedigt werden.
Was der Freier nicht ahnte: Der vereinbarte Sex war eine Finte und entpuppte sich am Ende als hinterlistiger Raubüberfall, den ein 23 Jahre alter Mann ausgeheckt und organisiert hatte. Ihm diente ein 20-Jähriger als „Lockvogel“, dem nun vor einem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Bernhard Kugler der Prozess gemacht wurde. Der eigentliche Haupttäter ist untergetaucht. Er hat sich inzwischen offenbar in sein Heimatland, die Türkei, abgesetzt. Am Nachmittag des 1. Mai hatte sich der Freier mit nun Angeklagten in der Nähe der Wertachbrücke in Oberhausen getroffen. Er übergab dem 20-Jährigen wie vereinbart 150 Euro. Danach fuhr man in die Nähe des Zoos in den Siebentischwald. Dort zog sich der Freier nackt aus, der Angeklagte begann, ihn an einem Baum festzubinden.
Doch dann, wie ein Blitz aus heiterem Himmel, die böse Überraschung: Aus einem Gebüsch sprang urplötzlich ein zweiter Mann mit einem Stock in der Hand heraus, der dem Opfer Schläge androhte. Und er machte dem Mann klar, dass er dessen sexuelle Neigungen öffentlich machen werde, falls er nicht weiteres Geld herausrücke.
Aus dem Geldbeutel des völlig eingeschüchterten Opfers nahm der Räuber nun 500 Euro und 15 USDollar heraus. Damit nicht genug. Beide Täter zwangen den Freier, zu einer Bank in die Innenstadt zu fahren. Dort musste der Baden-Würt- temberger weitere 500 Euro abheben und sie den Tätern übergeben. Der nun Angeklagte erhielt von seinem Komplizen insgesamt 375 Euro als Beuteanteil.
Noch am selben Tag ging das Opfer zur Polizei. Über eine Handynummer, eine E-Mail-Adresse und ein Foto aus der Internet-Kontaktanzeige gelang es der Kripo nach einigen Wochen, den „Lockvogel“zu ermitteln. Der 20-Jährige legte sofort ein Geständnis ab. Er wurde einen Monat lang in Untersuchungshaft genommen. Als die Kripo auch den eigentlichen Haupttäter festnehmen wollte, war dieser spurlos verschwunden. Inzwischen vermutet man, dass er sich in die Türkei abgesetzt hat. Gegen ihn ermittelt auch die Staatsanwaltschaft im badem den-württembergischen Ellwangen wegen eines ähnlichen Raubüberfalles im Raum Heidenheim.
Staatsanwältin Melanie Ostermeier wirft dem 20-jährigen „Lockvogel“nun im Prozess schweren Raub und schwere räuberische Erpressung vor – zwei Delikte, die nach dem Erwachsenenstrafrecht mit Mindestfreiheitsstrafen von fünf Jahren bedroht sind. Sanktionen, die allerdings bei Anwendung des Jugendstrafrechts nicht greifen. Der Angeklagte (Verteidiger: Florian Engert), nach Einschätzung der Jugendgerichtshilfe introvertiert, aber durchaus empathiefähig, gibt sich reumütig. „Ja, leider habe ich das getan“, wiederholt er sein Geständnis und erspart damit dem Opfer einen unangenehmen Zeugenauftritt. Er habe sich halt von seinem Bekannten überreden lassen, es sei einzig um Geld gegangen. Er selbst sei gar nicht homosexuell veranlagt. Einen Entschuldigungsbrief an das Opfer habe er geschrieben, aber noch nicht abgeschickt. „Er schämt sich, weil er nicht fehlerfrei schreiben kann“, begründet Anwalt Engert das Zögern. Für alle am Prozess Beteiligten wird klar, dass der Angeklagte eher als Mitläufer einzustufen ist. „Allein hätte er die Tat gar nicht auf die Reihe gebracht“, glaubt auch der ermittelnde Kripobeamte.
Auch wenn Staatsanwältin Ostermeier und der Vorsitzende Richter Kugler die Tat als „Schwerstkriminalität“einstufen, bekommt der Angeklagte noch eine Chance: Er wird am Ende zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, muss 80 Stunden soziale Hilfsdienste leisten und an einem Projekt mit dem Namen „Rubikon“des Vereins „Die Brücke“teilnehmen, bei dem Bewährungshelfer und Pädagogen Hand in Hand arbeiten. Der Angeklagte nimmt das Urteil noch im Gerichtssaal an.
Der Haupttäter hat sich wohl in die Türkei abgesetzt