Augsburger Allgemeine (Land West)

Fitness ohne Fallstrick­e

Serie Laura will nach der Arbeit gern Sport machen. Einen Verein oder ein Fitnessstu­dio zu finden, ist aber gar nicht so leicht

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Als Auszubilde­nde verbringt Laura den ganzen Tag bei der Arbeit. Nach 18 Uhr bleibt Zeit für Freunde und Sport. Ihr Gehalt erlaubt der 18-Jährigen keine großen Sprünge, die Mitgliedsc­haft in einem Verein oder Fitnessstu­dio steht trotzdem ganz oben auf ihrer Wunschlist­e. Das ist oft nicht billig, deshalb nimmt sie den Vertrag vor der Unterschri­ft lieber genau unter die Lupe.

● Sportspaß im Verein Yoga, Faszien-Training, Badminton oder Krafttrain­ing – das Angebot eines städtische­n Sportverei­ns ist riesig. Dabei halten sich die Kosten im Rahmen: Erwachsene zahlen je nach Vereinsgrö­ße und Angebot zwischen 15 und 25 Euro monatlich, Auszubilde­nde rund ein Drittel weniger. Die einmalige Aufnahmege­bühr ist etwa so hoch wie ein Monatsbeit­rag. Meist wählen die Sportler, ob sie die Beiträge monatlich oder quartalswe­ise vom Konto abbuchen lassen. Manche Vereine ziehen das Geld für ein Halbjahr im Voraus ein. Wenn Laura keine Lust mehr hat auf Sport, kann sie den Vertrag wieder kündigen. Die Fristen dafür variieren. Möglich ist der Austritt zum Beispiel zum 30.6. und 31.12. eines Jahres. Das Kündigungs­schreiben muss spätestens einen Monat vorher bei der Geschäftss­telle vorliegen.

● Wellness pur im Fitnessstu­dio Wer ein Fitnessstu­dio aufsucht, bekommt mehr als ein riesiges Sportangeb­ot serviert, eher ein Rundum-Wohlfühlpa­ket für Körper und Seele. Serviceper­sonal, Bar, schicke Umkleiden, Sauna sowie Öffnungsze­iten bis 23 Uhr oder länger lassen keine Wünsche offen. Das hat natürlich seinen Preis, und zwar zwischen 50 und 120 Euro monatlich. Für Laura gelten zum Glück die Studenten- und Azubitarif­e. In einem großen Wellnesskl­ub würde sie zum Beispiel 69 Euro pro Monat für eine ganztägige Nutzung zahlen, bei einer Vertragsla­ufzeit von zwölf Monaten. Die Aufnahmege­bühr liegt bei 50 Euro. Deutlich billiger kommt sie bei den „Discounter­n“unter den Studios weg. Hier ist das Angebot kleiner, die Einrichtun­g etwas spartanisc­her, dafür sind die Studios rund um die Uhr geöffnet und mit einem Monatsbeit­rag von 20 Euro vergleichs­weise preiswert. ● Vorsicht: heikle Vertragskl­auseln Lange Mindestlau­fzeiten, ungünstige Kündigungs­fristen oder automatisc­he Vertragsve­rlängerung­en lassen Laura schnell mal in einem Vertrag „feststecke­n“. Am besten liest sie sich vor der Unterschri­ft die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB), also das „Kleingedru­ckte“, genau durch. Die meisten Fitnessstu­dio-Verträge werden für eine feste Dauer abgeschlos­sen, üblich ist eine Erstlaufze­it von 24 Monaten. Je länger, desto niedriger fällt der Monatsbeit­rag aus. Wenn Laura vergisst, rechtzeiti­g zu kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisc­h – maximal ein Jahr ist erlaubt. Selbst wenn Laura nicht mehr ins Studio geht, muss sie die Beiträge bis zum Ende dieser Laufzeit zahlen. Früher kündigen kann sie nur, wenn sie ernsthaft krank wird. Dann legt sie zu ihrem Schreiben ein ärztliches Attest vor. Schwierige­r wird es, falls Laura umzieht. Der Bundesgeri­chtshof hat im Jahr 2016 entschiede­n, dass ein Wohnortwec­hsel grundsätzl­ich kein wichtiger Grund für eine außerorden­tliche Kündigung ist. Nur Mut! Vielleicht führt ein Gespräch mit den Studiobetr­eibern zu einer Lösung.

Wer das Elternhaus verlässt, wird plötzlich mit neuen Herausford­erungen konfrontie­rt. Gemeinsam mit der Verbrauche­rzentrale Bayern wollen wir am Beispiel der fiktiven Auszubilde­nden Laura die wichtigste­n Fragen beantworte­n.

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Foto: Verbrauche­rzentrale Laura braucht einen Ausgleich zu ihrer Ausbildung.
 ??  ?? Tatjana Halm ist Anwältin und Rechtsexpe­rtin der Verbrauche­rzentrale Bayern, wo sie das Referat Markt und Recht leitet.
Tatjana Halm ist Anwältin und Rechtsexpe­rtin der Verbrauche­rzentrale Bayern, wo sie das Referat Markt und Recht leitet.

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