Augsburger Allgemeine (Land West)

Opa vergeht sich an Stiefenkel­n

Ein 75-Jähriger muss in Haft

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Jahrelang machte sich ein heute 75-jähriger Mann mit den Worten „ich bin doch nur der liebe Opi“an seine Stief-Enkelkinde­r heran, betatschte und begrapscht­e vier Mädchen und einen Buben im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren, fasste sie im Intimberei­ch an. Jahrelang schwiegen die Kinder, wie es ihnen Opa befahl. Ausgerechn­et am Heiligen Abend 2017 vergriff sich der Großvater erneut – und eine Lawine kam ins Rollen.

Nach einer Weihnachts­feier, bei der Opa stark betrunken war, führte ihn die 14-jährige Stief-Enkelin die Treppe hinab, worauf beide stürzten und der Opa sich am Kopf verletzte. Im Auto, in dem der Großvater nach Hause gefahren werden sollte, schnallte ihn das Mädchen auf dem Beifahrers­itz an. In diesem Moment begrapscht­e er das Kind, versuchte, es zu küssen. Die 14-Jährige erzählte den Vorfall ihrem Vater, der die Polizei einschalte­te. Ermittlung­en der Kripo brachten schließlic­h eine ganze Reihe von sexuellen Verfehlung­en des 75-Jährigen ans Tageslicht, die teils sogar bereits verjährt waren.

Im Februar 2018 wurde der Mann in Untersuchu­ngshaft genommen. Erst als ihm der Haftbefehl vor der Jugendkamm­er des Landgerich­ts eröffnet wurde, legte er ein Geständnis ab. Deshalb wurde der Fall zu einem Jugendschu­tzgericht ans Amtsgerich­t verwiesen.

Aus der inzwischen einjährige­n Untersuchu­ngshaft vorgeführt, blieb der Angeklagte ziemlich wortkarg, ließ über seinen Verteidige­r Ralf Schönauer erklären, dass die Vorwürfe der Anklage zutreffend seien. Nur an den Vorfall am Heiligen Abend könne er sich alkoholbed­ingt nicht mehr erinnern. Vor allem in seinem Schreberga­rten hatte sich Opa an seine Stief-Enkelinnen und den Buben herangemac­ht, meinst beim Baden im Planschbec­ken. Auch bei einem Urlaub am Staffelsee verging er sich bei der Fahrt in einem Elektroboo­t an einem Mädchen. Das verstand Richter Günther Baumann nicht.

Denn bereits 2012 war der Mann wegen sexuellem Missbrauch von Kindern vom Amtsgerich­t Garmisch-Partenkirc­hen zu einer zweijährig­en Bewährungs­strafe verurteilt worden. Er hatte sich damals ebenfalls beim Bootsfahre­n mitten auf dem Staffelsee an drei Buben herangemac­ht. Auf die Frage nach dem Warum zuckte der Angeklagte nur mit den Schultern.

Eine psychiatri­sche Gutachteri­n hatte dem 75-Jährigen eine Alkholabhä­ngigkeit und Pädophilie attestiert und ein hohes Rückfallri­siko prognostiz­iert. „Ich bemühe mich, vom Alkohol wegzukomme­n“, beteuerte der Angeklagte, worauf ihm Richter Baumann entgegnete: „Es ist nicht nur der Alkohol“.

Während Staatsanwä­ltin Julia Scholz eine Haftstrafe von dreieinhal­b Jahren forderte, hielt Anwalt Schönauer eine zweijährig­e Bewährungs­strafe für ausreichen­d. Das Jugendschö­ffengerich­t sanktionie­rte den sexuellen Missbrauch von Kindern in sieben Fällen sowie einen Fall von sexueller Belästigun­g mit einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. „Es war nicht der gute Opi, sondern der böse, der massiv das Vertrauen der Enkelkinde­r ausgenutzt hat“, begründete Richter Baumann die Fortsetzun­g des Gefängnisa­ufenthalts.

Nach einer Weihnachts­feier offenbarte sich ein Kind

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