Augsburger Allgemeine (Land West)
Opa vergeht sich an Stiefenkeln
Ein 75-Jähriger muss in Haft
Jahrelang machte sich ein heute 75-jähriger Mann mit den Worten „ich bin doch nur der liebe Opi“an seine Stief-Enkelkinder heran, betatschte und begrapschte vier Mädchen und einen Buben im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren, fasste sie im Intimbereich an. Jahrelang schwiegen die Kinder, wie es ihnen Opa befahl. Ausgerechnet am Heiligen Abend 2017 vergriff sich der Großvater erneut – und eine Lawine kam ins Rollen.
Nach einer Weihnachtsfeier, bei der Opa stark betrunken war, führte ihn die 14-jährige Stief-Enkelin die Treppe hinab, worauf beide stürzten und der Opa sich am Kopf verletzte. Im Auto, in dem der Großvater nach Hause gefahren werden sollte, schnallte ihn das Mädchen auf dem Beifahrersitz an. In diesem Moment begrapschte er das Kind, versuchte, es zu küssen. Die 14-Jährige erzählte den Vorfall ihrem Vater, der die Polizei einschaltete. Ermittlungen der Kripo brachten schließlich eine ganze Reihe von sexuellen Verfehlungen des 75-Jährigen ans Tageslicht, die teils sogar bereits verjährt waren.
Im Februar 2018 wurde der Mann in Untersuchungshaft genommen. Erst als ihm der Haftbefehl vor der Jugendkammer des Landgerichts eröffnet wurde, legte er ein Geständnis ab. Deshalb wurde der Fall zu einem Jugendschutzgericht ans Amtsgericht verwiesen.
Aus der inzwischen einjährigen Untersuchungshaft vorgeführt, blieb der Angeklagte ziemlich wortkarg, ließ über seinen Verteidiger Ralf Schönauer erklären, dass die Vorwürfe der Anklage zutreffend seien. Nur an den Vorfall am Heiligen Abend könne er sich alkoholbedingt nicht mehr erinnern. Vor allem in seinem Schrebergarten hatte sich Opa an seine Stief-Enkelinnen und den Buben herangemacht, meinst beim Baden im Planschbecken. Auch bei einem Urlaub am Staffelsee verging er sich bei der Fahrt in einem Elektroboot an einem Mädchen. Das verstand Richter Günther Baumann nicht.
Denn bereits 2012 war der Mann wegen sexuellem Missbrauch von Kindern vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte sich damals ebenfalls beim Bootsfahren mitten auf dem Staffelsee an drei Buben herangemacht. Auf die Frage nach dem Warum zuckte der Angeklagte nur mit den Schultern.
Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem 75-Jährigen eine Alkholabhängigkeit und Pädophilie attestiert und ein hohes Rückfallrisiko prognostiziert. „Ich bemühe mich, vom Alkohol wegzukommen“, beteuerte der Angeklagte, worauf ihm Richter Baumann entgegnete: „Es ist nicht nur der Alkohol“.
Während Staatsanwältin Julia Scholz eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren forderte, hielt Anwalt Schönauer eine zweijährige Bewährungsstrafe für ausreichend. Das Jugendschöffengericht sanktionierte den sexuellen Missbrauch von Kindern in sieben Fällen sowie einen Fall von sexueller Belästigung mit einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. „Es war nicht der gute Opi, sondern der böse, der massiv das Vertrauen der Enkelkinder ausgenutzt hat“, begründete Richter Baumann die Fortsetzung des Gefängnisaufenthalts.
Nach einer Weihnachtsfeier offenbarte sich ein Kind