Augsburger Allgemeine (Land West)
Zettelchen schützt vor Strafe nicht
Wer einen Schaden verursacht, muss vor Ort bleiben
Landkreis Augsburg Auf vereister Fahrbahn geriet neulich nachts ein Autofahrer an die Leitplanke. Weit und breit war sonst niemand auf der Strecke unterwegs, die Versuchung, einfach nach Hause zu fahren, zu groß. Erst am nächsten Morgen meldete der Mann den Schaden doch noch der Polizei. Doch zu spät: Er erhielt eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Wir haben bei der Polizei nachgefragt, was zu tun ist, wenn man einen Schaden verursacht hat. ● Unverzüglich „Im Gesetz steht, dass man den Schaden unverzüglich zu melden hat“, erläutert Polizeisprecher Sascha Wieser vom Polizeipräsidium Schwaben-Nord. Und einige Stunden später sei eben nicht unverzüglich. ● Wartepflicht Wer ein anderes Auto, ein Straßenschild, eine Leitplanke oder beispielsweise einen Gartenzaun beschädigt, hat zunächst einmal eine „Wartepflicht vor Ort“, etwa 20 bis 30 Minuten, je nachdem, wie die Umstände und die Örtlichkeit sind.
● Polizei verständigen „Kommt in dieser Zeit der Geschädigte nicht, ist man verpflichtet, seine Personalien und alle Daten bei der nächstgelegenen Polizei zu melden“, erklärt Sascha Wieser dazu. Deshalb sei es auch zu wenig, einen Zettel zu hinterlassen. Wenn man die Telefonnummer des zuständigen Polizeireviers nicht hat, kann man in diesem Fall durchaus auch den Notruf 110 wählen.
Dann kommt eine Streife und nimmt den Unfall auf, auch wenn es sich nur um einen Gartenzaun handelt. Dies sei eigentlich eine Serviceleistung der Polizei, um alle Beteiligten vor unliebsamen Überraschungen und Ärger mit der Versicherung zu schützen. „Was manchmal nach einem kleinen Kratzer aussieht, kann sich als Riesenschaden entpuppen.“So mancher sei schon auf den Kosten sitzen geblieben, weil die Polizei nicht vor Ort war und dort alles genau dokumentiert hat.
● Strafmaß Nicht zuletzt drohen bei Fahrerflucht erhebliche Strafen: Das kann laut Gesetz bis zu einer dreijährigen Haftstrafe gehen.