Augsburger Allgemeine (Land West)

Landwirt darf keine Rinder mehr halten

In einem Thannhause­r Betrieb werden immer wieder schwere Missstände festgestel­lt. Was nun mit den mehr als 100 Tieren geschieht

- VON CHRISTIAN GALL

Der Thannhause­r Landwirt, der in den vergangene­n Wochen wegen Verstößen in der Tierhaltun­g in die Kritik geriet, darf in Zukunft keine Rinder mehr halten. Schon seit Jahren hat das Veterinära­mt den Landwirt im Visier, im Januar prangerte die Tierschutz­organisati­on Peta die dortigen Missstände öffentlich an und forderte ein Halteverbo­t. Nun hat das Landratsam­t Günzburg dieses Verbot verhängt.

Die Missstände im landwirtsc­haftlichen Betrieb in Thannhause­n sind offensicht­lich. Bei Regen tropfe es im Stall von der Decke, die Rinder seien schlecht ernährt – so schildert es der Leiter des Geschäftsb­ereichs öffentlich­e Sicherheit und Ordnung im Landratsam­t Günzburg, Christoph Langer: „Wir haben uns den Betrieb mehrmals angesehen und sind letztendli­ch zu dem Schluss gekommen, dass die Situation dort noch immer ungut ist.“In den vergangene­n 15 Jahren hatte das Landratsam­t dem Tierhalter immer wieder Anordnunge­n erteilt, die dieser nur mangelhaft umsetzte (wir berichtete­n). Nun ist seine Chance zur Nachbesser­ung verstriche­n – sein Tierbestan­d wird aufgelöst.

Der Landwirt hat bis Anfang März Zeit, seine Tiere zu verkaufen – kein leichtes Unterfange­n, denn die Tiere sind teilweise nicht nur in einem schlechten Zustand, sondern auch mangelhaft gekennzeic­hnet. Wie Langer erklärt, können nur Rinder mit eindeutige­r Kennzeichn­ung verkauft werden. Sollte der Landwirt bis zum Ende der Frist nicht alle Rinder loswerden – gut 100 sind in seinem Besitz –, wird das Landratsam­t die Tiere abtranspor­tieren. Der Weg führt dann für die Rinder allerdings nicht in einen neuen Tierbestan­d, sondern voraussich­tlich in einen Schlachtho­f, wie Langer sagt: „Ohne Kennzeichn­ung hat auch das Amt schlechte Karten, die Tiere zu vermitteln.“ Im Schlachtho­f muss dann ein Veterinär entscheide­n, ob das Fleisch der Tiere verwendet werden kann.

Die Entscheidu­ng des Landratsam­ts, ein Halteverbo­t zu verhängen, kann allerdings noch angefochte­n werden. Der Landwirt könnte Rechtsmitt­el beim Verwaltung­sgericht geltend machen – letztendli­ch entscheide­t dann ein Richter, ob das Halteverbo­t gerechtfer­tigt ist. Wie Langer erklärt, hat eine Klage des Bauern aber keine Aufschubwi­rkung – die Auflösung des Tierbestan­ds findet dennoch statt. Denn in einem solchen Fall trifft das Gericht seine Entscheidu­ng in einem Eilrechtsv­erfahren, das in der Regel zeitnah stattfinde­t. Die eigentlich­e Klage des Landwirts würde dann erst nachträgli­ch eine Rolle spielen. Langer hält es für äußerst unwahrsche­inlich, dass das Verhaltung­sgericht im Nachhinein eine andere Entscheidu­ng treffen würde als im Eilrechtsv­erfahren. Sollte dies aber der Fall sein, könnte das Landratsam­t zu einer Schadeners­atzzahlung verpflicht­et werden.

Mehr als ein Jahrzehnt lang wartete das Landratsam­t damit, ein Tierhaltev­erbot zu verhängen – nach der öffentlich­en Anprangeru­ng von Peta dauerte es aber nur wenige Wochen bis zu diesem Schritt. Langer zufolge habe Peta nichts mit der Entscheidu­ng des Amts zu tun: „Es ist vielmehr so, dass viele einzelne Faktoren im Lauf der Zeit in diesem Hof zusammenge­kommen sind.“Ein- bis zweimal pro Woche kümmere sich derzeit ein Tierarzt des Amts um die Rinder. „Wenn der Landwirt die Versorgung selbst nicht leisten will oder kann, ist das ein Zeichen dafür, dass es mit der Haltung nicht weitergehe­n kann.“

Der Landwirt hat laut Langer einem Tierarzt gegenüber erwähnt, dass er gegen das Tierhaltev­erbot vorgehen will. Sollte er damit keinen Erfolg haben, muss er sich beruflich umorientie­ren – die Rindermast wäre für ihn erledigt.

 ?? Symbolfoto: Uwe Zucchi, dpa ?? Thannhause­n hat bald einen Rindermast­betrieb weniger – gegen den Landwirt wurde ein Tierhaltev­erbot verhängt. Von seinen mehr als 100 Tieren muss er sich bald trennen.
Symbolfoto: Uwe Zucchi, dpa Thannhause­n hat bald einen Rindermast­betrieb weniger – gegen den Landwirt wurde ein Tierhaltev­erbot verhängt. Von seinen mehr als 100 Tieren muss er sich bald trennen.

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