Augsburger Allgemeine (Land West)
Bordellbetreiber klagt gegen Stadt
In einem Gewerbegebiet in Lechhausen soll die Zahl jener Etablissements begrenzt werden. Ein Unternehmen hat etwas dagegen
Die Meldung der Stadt ist dreieinhalb Jahre alt, die Botschaft für ein behördliches Schreiben ziemlich griffig. „Keine weiteren Bordelle östlich der Kalterer Straße“heißt es in der Überschrift. Es geht um einen Bereich im Südosten Lechhausens, der nördlich der Stätzlinger Straße liegt, ein Gewerbegebiet, das südlich allerdings an Wohnhäuser angrenzt. Und ein Gewerbegebiet, in dem sich zu jener Zeit vor allem ein Gewerbe ausbreitete: Bordelle und „bordellartige Nutzungen“, wie es in der Mitteilung der Stadt hieß.
2015 also beschloss die Stadt, derartige Betriebe an dieser Stelle nicht mehr zu erlauben, um „die angrenzende Wohnbebauung vor den vom Rotlichtmilieu ausgehenden Nachteilen und Belästigungen zu schützen“, wie es weiter heißt. Ganz offensichtlich war dies in den Monaten zuvor aus Sicht der Stadt ein Problem geworden: Hallen und andere Gebäude wurden leer, Bordelle nahmen die frei gewordenen Flächen ein. Die Stadt sah sich zum Handeln gezwungen, nicht nur wegen des Wohngebietes in der Nähe. Auch drohe „ein Qualitätsverlust des Gewerbegebietes“. Für bis dahin bereits genehmigte Bordelle gab es freilich Bestandschutz.
So viel zur Vorgeschichte. Nun allerdings dürfte sich ein Gericht mit dem Gebiet, seinen Bordellen und der damaligen Entscheidung befassen. Ein Unternehmen aus der Region hat einen sogenannten Normenkontrollantrag gegen die Änderung des Bebauungsplans angestrengt. Mit einem solchen Verfahren kann ein Bebauungsplan auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden. Die Klage wurde bereits 2016 eingereicht, verhandelt werden soll Mitte April vor dem 15. Senat des Gerichtes in München.
Nach Informationen unserer Zeitung fungiert die Firma als Betreiberin von Bordellen oder Bordellwohnungen – und hegte möglicherweise den Plan, in einer der Straßen innerhalb des Gebietes, um das es geht, weitere „gewerbliche Zimmervermietungen“einzurichten. Auf Anfrage wollte gestern niemand von der Firma Stellung zur Klage beziehen. Wie gut die rechtlichen Chancen der Klägerin sind, ist schwer zu beurteilen: Als vor Jahren ebenfalls in Lechhausen ein Großbordell mit 50 Prostituierten entstehen sollte, entschied ein Gericht zugunsten der Stadt. Damals hatte die Stadt einen Investor mit einer „Veränderungssperre“gebremst, der dagegen vorging. Das Verwaltungsgericht gab jenem Bordellbetreiber in erster Instanz Recht, die Stadt ging in Berufung. Der Verwaltungsgerichtshof in München hielt die Sperre für in Ordnung, das Bordell wurde letztlich nicht gebaut.