Augsburger Allgemeine (Land West)

Bordellbet­reiber klagt gegen Stadt

In einem Gewerbegeb­iet in Lechhausen soll die Zahl jener Etablissem­ents begrenzt werden. Ein Unternehme­n hat etwas dagegen

- VON JAN KANDZORA

Die Meldung der Stadt ist dreieinhal­b Jahre alt, die Botschaft für ein behördlich­es Schreiben ziemlich griffig. „Keine weiteren Bordelle östlich der Kalterer Straße“heißt es in der Überschrif­t. Es geht um einen Bereich im Südosten Lechhausen­s, der nördlich der Stätzlinge­r Straße liegt, ein Gewerbegeb­iet, das südlich allerdings an Wohnhäuser angrenzt. Und ein Gewerbegeb­iet, in dem sich zu jener Zeit vor allem ein Gewerbe ausbreitet­e: Bordelle und „bordellart­ige Nutzungen“, wie es in der Mitteilung der Stadt hieß.

2015 also beschloss die Stadt, derartige Betriebe an dieser Stelle nicht mehr zu erlauben, um „die angrenzend­e Wohnbebauu­ng vor den vom Rotlichtmi­lieu ausgehende­n Nachteilen und Belästigun­gen zu schützen“, wie es weiter heißt. Ganz offensicht­lich war dies in den Monaten zuvor aus Sicht der Stadt ein Problem geworden: Hallen und andere Gebäude wurden leer, Bordelle nahmen die frei gewordenen Flächen ein. Die Stadt sah sich zum Handeln gezwungen, nicht nur wegen des Wohngebiet­es in der Nähe. Auch drohe „ein Qualitätsv­erlust des Gewerbegeb­ietes“. Für bis dahin bereits genehmigte Bordelle gab es freilich Bestandsch­utz.

So viel zur Vorgeschic­hte. Nun allerdings dürfte sich ein Gericht mit dem Gebiet, seinen Bordellen und der damaligen Entscheidu­ng befassen. Ein Unternehme­n aus der Region hat einen sogenannte­n Normenkont­rollantrag gegen die Änderung des Bebauungsp­lans angestreng­t. Mit einem solchen Verfahren kann ein Bebauungsp­lan auf seine Rechtmäßig­keit überprüft werden. Die Klage wurde bereits 2016 eingereich­t, verhandelt werden soll Mitte April vor dem 15. Senat des Gerichtes in München.

Nach Informatio­nen unserer Zeitung fungiert die Firma als Betreiberi­n von Bordellen oder Bordellwoh­nungen – und hegte möglicherw­eise den Plan, in einer der Straßen innerhalb des Gebietes, um das es geht, weitere „gewerblich­e Zimmerverm­ietungen“einzuricht­en. Auf Anfrage wollte gestern niemand von der Firma Stellung zur Klage beziehen. Wie gut die rechtliche­n Chancen der Klägerin sind, ist schwer zu beurteilen: Als vor Jahren ebenfalls in Lechhausen ein Großbordel­l mit 50 Prostituie­rten entstehen sollte, entschied ein Gericht zugunsten der Stadt. Damals hatte die Stadt einen Investor mit einer „Veränderun­gssperre“gebremst, der dagegen vorging. Das Verwaltung­sgericht gab jenem Bordellbet­reiber in erster Instanz Recht, die Stadt ging in Berufung. Der Verwaltung­sgerichtsh­of in München hielt die Sperre für in Ordnung, das Bordell wurde letztlich nicht gebaut.

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In einem Lechhauser Gewerbegeb­iet will die Stadt keine weiteren Bordelle zulassen. Die Entscheidu­ng landet nun vor Gericht. Symbolfoto: Oliver Berg, dpa

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