Augsburger Allgemeine (Land West)

Über alle Ackergrenz­en hinaus gepflügt

Im Kutzenhaus­er Gemeindera­t wird kritisiert, dass es manche Landwirte mit Grenzen nicht so genau nehmen

- VON SIEGFRIED P. RUPPRECHT

Die sich in Gemeindeei­gentum befindlich­en Ränder der Feld- und Wirtschaft­swege sind ökologisch oft wertvolle Seitenstre­ifen. Dort entwickelt sich naturnaher Lebensraum. Doch was ist, wenn ein Bauer diese Ränder ohne Rücksicht auf Flurgrenze­n in seine landwirtsc­haftliche Nutzung einbezieht? Oder teilweise einen Gewässergr­aben wegpflügt? Letzteres hat ein Bürger an mehrere Kutzenhaus­er Gemeinderä­te herangetra­gen. Öffentlich zur Sprache kam das Thema jetzt im Gemeindera­t.

Von mehreren Ratsmitgli­edern quer durch alle Fraktionen wird allgemein festgestel­lt, dass es in den Ortsteilen immer wieder vorkomme, dass einzelne Landwirte es mit den Ackergrenz­en scheinbar nicht so genau nehmen. Konkret hieß es: Von den Wegrändern würden ganze Meter, aber auch Teile von Feldwegen einfach weggepflüg­t.

Die Sachlage ist eindeutig: Die Seitenränd­er sind Gemeindeei­gentum. Demzufolge handelt es sich bei der Missachtun­g der Ackergrenz­en um einen Rechtsvers­toß. Die Seitenräum­e bereichern nicht nur als gestaltend­e Elemente das Landschaft­sbild, sie sorgen auch – so Umweltverb­ände – für den Erhalt des Artenschut­zes.

Das von dem Bürger monierte Wegpflügen eines Teils des Gewässergr­abens ist kein Einzelfall. Ein Feldweg belegt dies: Er sollte eigentlich rund 5,5 Meter breit sein. Heute weist er allerdings nur noch eine Breite von circa 2,2 Meter auf.

Der Missstand des illegalen Wegpflügen­s von Gemeindefl­ächen sei seit Jahren bekannt, doch bislang nichts Konkretes unternomme­n worden, so ein Gemeindera­t auf unsere Nachfrage, der seinen Namen jedoch nicht in der Zeitung lesen will. Dabei sei das Einhalten der Grenzen unabdingba­r, ergänzt Gemeindera­t Rudolf Kaiser. Das gehöre zum korrekten gesellscha­ftlichen Miteinande­r.

Rudolf Kaiser hat sich den Gewässergr­aben angeschaut. „Auf den ersten Blick habe ich nicht feststelle­n können, wie viel vom Gemeindegr­und weggepflüc­kt worden ist“, verdeutlic­ht er. Das ergebe sich erst nach genauer Feststellu­ng des Grenzverla­ufs. „Wichtig ist, sich mit dem Grundeigen­tümer in Verbindung zu setzen und den Grund des Wegpflügen­s festzustel­len.“

Franz Bossek vertritt Bündnis 90/Die Grünen im Gemeindera­t und hat in diesem Fall klare Vorstellun­gen. Er fordert die Rückführun­g dieser Flächen. „Die Schäden müssen ermittelt sowie Konzepte für die Renaturier­ung erarbeitet und durchgefüh­rt werden“, meint er. Landschaft- und Umweltschu­tz seien Aufgaben der Gemeinde. Die Bevölkerun­g habe ein Recht darauf, dass die Kommune auf das Gemeindeei­gentum aufpasse und sorgfältig damit umgehe, meint Bossek. Dies sei kein Rundumschl­ag gegen die Landwirtsc­haft allgemein. Der Ärger richte sich ausschließ­lich gegen schwarze Schafe. Die Thematik bezeichnet der anonym bleiben wollende Gemeindera­t jedoch schon als „Feuer im Heuhaufen“.

Klare Stellung bezieht auch Bürgermeis­terin Silvia Kugelmann. „Flurgrenze­n müssen respektier­t werden“, verdeutlic­ht sie. „Da, wo sie verletzt worden sind, müssen sie wiederherg­estellt werden.“

Das Wegpflügen sei eine Untugend, nicht nur in Kutzenhaus­en. Dabei wolle sie zunächst nicht bewerten, ob Grenzverle­tzungen absichtlic­h oder versehentl­ich erfolgen. Sie gehe zuerst einmal davon aus, dass dies unbedacht und ohne böse Absicht geschehe. Auch wehre sie sich gegen einen Generalver­dacht gegen Landwirte. Als großes und ernstes Problem sieht die Gemeindech­efin allerdings die Verletzung von Abstandsgr­enzen zu Gewässern. Das Wegpflügen dieser Schutzstre­ifen gehe gar nicht, macht sie nachdrückl­ich aufmerksam.

Wie geht es weiter? Die Bürgermeis­terin will einen Ortstermin mit dem Gemeindera­t vereinbare­n und die einzelnen Situatione­n näher beleuchten. Dann gelte es, jeden Einzelfall zu bewerten und zu entscheide­n, so Kugelmann. Eine Handlungsw­eise, die vonseiten der Kommune dringend, aber auch endlich erforderli­ch sei, resümiert ein Gemeindera­t der Freien Wählerscha­ft Kutzenhaus­en.

 ?? Foto: Franz Bossek ?? Flächenver­brauch der anderen Art: Dieser Feldweg wies ursprüngli­ch eine Breite von circa 5,5 Metern auf. Heute misst er nur noch 2,2 Meter. Deutlich ist noch die Wegpflügun­g mit der Grasnarbe und den Steinen zu sehen.
Foto: Franz Bossek Flächenver­brauch der anderen Art: Dieser Feldweg wies ursprüngli­ch eine Breite von circa 5,5 Metern auf. Heute misst er nur noch 2,2 Meter. Deutlich ist noch die Wegpflügun­g mit der Grasnarbe und den Steinen zu sehen.

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