Augsburger Allgemeine (Land West)
Über alle Ackergrenzen hinaus gepflügt
Im Kutzenhauser Gemeinderat wird kritisiert, dass es manche Landwirte mit Grenzen nicht so genau nehmen
Die sich in Gemeindeeigentum befindlichen Ränder der Feld- und Wirtschaftswege sind ökologisch oft wertvolle Seitenstreifen. Dort entwickelt sich naturnaher Lebensraum. Doch was ist, wenn ein Bauer diese Ränder ohne Rücksicht auf Flurgrenzen in seine landwirtschaftliche Nutzung einbezieht? Oder teilweise einen Gewässergraben wegpflügt? Letzteres hat ein Bürger an mehrere Kutzenhauser Gemeinderäte herangetragen. Öffentlich zur Sprache kam das Thema jetzt im Gemeinderat.
Von mehreren Ratsmitgliedern quer durch alle Fraktionen wird allgemein festgestellt, dass es in den Ortsteilen immer wieder vorkomme, dass einzelne Landwirte es mit den Ackergrenzen scheinbar nicht so genau nehmen. Konkret hieß es: Von den Wegrändern würden ganze Meter, aber auch Teile von Feldwegen einfach weggepflügt.
Die Sachlage ist eindeutig: Die Seitenränder sind Gemeindeeigentum. Demzufolge handelt es sich bei der Missachtung der Ackergrenzen um einen Rechtsverstoß. Die Seitenräume bereichern nicht nur als gestaltende Elemente das Landschaftsbild, sie sorgen auch – so Umweltverbände – für den Erhalt des Artenschutzes.
Das von dem Bürger monierte Wegpflügen eines Teils des Gewässergrabens ist kein Einzelfall. Ein Feldweg belegt dies: Er sollte eigentlich rund 5,5 Meter breit sein. Heute weist er allerdings nur noch eine Breite von circa 2,2 Meter auf.
Der Missstand des illegalen Wegpflügens von Gemeindeflächen sei seit Jahren bekannt, doch bislang nichts Konkretes unternommen worden, so ein Gemeinderat auf unsere Nachfrage, der seinen Namen jedoch nicht in der Zeitung lesen will. Dabei sei das Einhalten der Grenzen unabdingbar, ergänzt Gemeinderat Rudolf Kaiser. Das gehöre zum korrekten gesellschaftlichen Miteinander.
Rudolf Kaiser hat sich den Gewässergraben angeschaut. „Auf den ersten Blick habe ich nicht feststellen können, wie viel vom Gemeindegrund weggepflückt worden ist“, verdeutlicht er. Das ergebe sich erst nach genauer Feststellung des Grenzverlaufs. „Wichtig ist, sich mit dem Grundeigentümer in Verbindung zu setzen und den Grund des Wegpflügens festzustellen.“
Franz Bossek vertritt Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat und hat in diesem Fall klare Vorstellungen. Er fordert die Rückführung dieser Flächen. „Die Schäden müssen ermittelt sowie Konzepte für die Renaturierung erarbeitet und durchgeführt werden“, meint er. Landschaft- und Umweltschutz seien Aufgaben der Gemeinde. Die Bevölkerung habe ein Recht darauf, dass die Kommune auf das Gemeindeeigentum aufpasse und sorgfältig damit umgehe, meint Bossek. Dies sei kein Rundumschlag gegen die Landwirtschaft allgemein. Der Ärger richte sich ausschließlich gegen schwarze Schafe. Die Thematik bezeichnet der anonym bleiben wollende Gemeinderat jedoch schon als „Feuer im Heuhaufen“.
Klare Stellung bezieht auch Bürgermeisterin Silvia Kugelmann. „Flurgrenzen müssen respektiert werden“, verdeutlicht sie. „Da, wo sie verletzt worden sind, müssen sie wiederhergestellt werden.“
Das Wegpflügen sei eine Untugend, nicht nur in Kutzenhausen. Dabei wolle sie zunächst nicht bewerten, ob Grenzverletzungen absichtlich oder versehentlich erfolgen. Sie gehe zuerst einmal davon aus, dass dies unbedacht und ohne böse Absicht geschehe. Auch wehre sie sich gegen einen Generalverdacht gegen Landwirte. Als großes und ernstes Problem sieht die Gemeindechefin allerdings die Verletzung von Abstandsgrenzen zu Gewässern. Das Wegpflügen dieser Schutzstreifen gehe gar nicht, macht sie nachdrücklich aufmerksam.
Wie geht es weiter? Die Bürgermeisterin will einen Ortstermin mit dem Gemeinderat vereinbaren und die einzelnen Situationen näher beleuchten. Dann gelte es, jeden Einzelfall zu bewerten und zu entscheiden, so Kugelmann. Eine Handlungsweise, die vonseiten der Kommune dringend, aber auch endlich erforderlich sei, resümiert ein Gemeinderat der Freien Wählerschaft Kutzenhausen.