Augsburger Allgemeine (Land West)

Einbruchse­rie: Trio wird verurteilt

Eine Reihe von Taten in Burgau und Umgebung sollte aufgearbei­tet werden. Zweifel an Glaubwürdi­gkeit der Polizei

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Drei junge Männer aus Burgau und der Region haben sich jetzt im Günzburger Amtsgerich­t verantwort­en müssen. Die Staatsanwa­ltschaft legt ihnen, die zur Tatzeit 21, 18 und 17 Jahre alt waren, eine ganze Reihe von Verbrechen zur Last. So hatte im Frühjahr 2018 eine Serie von Einbrüchen die Polizei beschäftig­t. Betroffen waren ein Friseursal­on an der Augsburger Straße in Burgau, wo der Beuteschad­en 5000 Euro betrug, der Gastraum des Tennisheim­s des TSV Burgau an der Karlsbader Straße mit gestohlene­n 50 Euro, ein Sonnenstud­io an der Ostpreußen­straße in der Stadt – hier wurden etwa 600 Euro mitgenomme­n – und eine Waschanlag­e an der Industries­traße, wo gut 4600 Euro gestohlen wurden. In den Raiffeisen­markt an der Bahnhofstr­aße in Thannhause­n und einen Friseursal­on an der Hauptstraß­e in Burtenbach gelangten die Täter nicht. Beim Einbruch in einen Tabakwaren­laden an der Burgauer Stadtstraß­e wurden 50 Schachteln Zigaretten gestohlen. Bei allen Taten entstand auch Sachschade­n.

Bis auf den Einbruch in den Tabakwaren­laden sollen alle drei zusammenge­arbeitet haben. Der Älteste fungierte demnach als Fahrer, die anderen drangen in die Räume ein. Als sie fertig waren, wurden sie wieder abgeholt. Zu den Vorwürfen äußerte sich nun keiner der Angeklagte­n. Der Älteste räumte nur etwas anderes ein: den Diebstahl einer Uhr bei einer jungen Frau, bei der er zu Gast gewesen war. Die Beute hatte er ihr später wieder in den Briefkaste­n geworfen und sich vor der Verhandlun­g noch entschuldi­gt.

Im Raum stand auch eine Körperverl­etzung. Der damals 17-Jährige soll einen jungen Mann am Stauwehr in Burgau wenige Tage nach dem letzten Einbruch im Verlaufe eines Streits mehrmals geschlagen haben, unter anderem gegen den Kopf. Beim vermeintli­chen Opfer handelt es sich um einen Beteiligte­n eines Einbruchs in die Mittelschu­le Burgau. Er hatte nach eigenen Worten mitbekomme­n, dass der 17-Jährige an den anderen Taten beteiligt gewesen war, und ihn angesproch­en. Obwohl ihm eingebläut worden sei, nicht zu „singen“, nannte das Opfer den Namen und weitere bei einer Vernehmung.

Während der Verhandlun­g stand der vernehmend­e Polizist im Kreuzfeuer der Verteidige­r. Vor allem die Anwältin des 17-Jährigen machte Widersprüc­he aus. Das Vernehmung­sprotokoll sei unvollstän­dig und ihr Mandant nicht darauf hingewiese­n worden, dass er das Recht habe, einen Anwalt hinzuzuzie­hen und dass ein Erziehungs­berechtigt­er dabei sein darf. Sie störte sich daran, dass der Beamte unterschie­dliche Angaben machte, inwieweit der Angeklagte über seine Rechte belehrt worden war. Das ging so weit, dass sie der Verwertung der Aussagen – und des abgelegten Geständnis­ses – ihres Mandanten widersprac­h. Auch war sie der Auffassung, dass der Beamte psychische­n Druck ausgeübt habe, um an ein Geständnis zu kommen. Die Rede sei davon gewesen, dass ihr Mandant nach Hause gehen dürfe, wenn er auspacke, sonst komme er in Untersuchu­ngshaft. Der Beamte bestritt das und betonte, dass er ihn über seine Rechte aufgeklärt habe.

Der Anwalt des vermeintli­chen Fahrers wollte den Beamten vereidigen lassen, wozu das Gericht keinen Anlass sah. Auch der dritte Verteidige­r widersprac­h der AussagenVe­rwertung.

Die Vertreteri­n der Jugendgeri­chtshilfe attestiert­e allen Probleme in den Familien und sprach sich für die Anwendung des Jugend- statt des Erwachsene­nstrafrech­ts aus.

Die Staatsanwa­ltschaft forderte für die Angeklagte­n unter anderem jeweils Bewährungs­strafen von zwei Jahren. Die Verteidige­r plädierten auf Freisprüch­e in Sachen der Einbrüche, da es für die Beteiligun­g bis auf die eine Aussage keine Belege gebe.

Das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Daniel Theurer verhängte unter anderem gegen den Ältesten eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und neun Monaten und eine Zahlung von 1400 Euro an einen Fördervere­in, gegen die anderen beiden Bewährungs-Jugendstra­fen von einem Jahr und neun Monaten sowie vier Wochen Dauerarres­t und 100 Arbeitsstu­nden. Der Älteste und der 17-Jährige, die schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, müssen die Verfahrens­kosten tragen. Im Urteil „eingepreis­t“sind Uhr-Diebstahl und Körperverl­etzung. Rechtskräf­tig ist es noch nicht.

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