Augsburger Allgemeine (Land West)
121 Gramm Cannabis und die Frage nach der Herkunft
Schmerzpatient benötigt nach eigenen Angaben Drogen im Wert von 2500 Euro pro Monat. Dies ist ihm zu teuer
Landkreis Augsburg Seit zwei Jahren dürfen Ärzte in besonderen Fällen Schmerzpatienten Cannabis-Blüten und Extrakte zur Linderung verschreiben. Kranke dürfen also straffrei auf Rezept kiffen. Doch die Therapie, die offenbar nicht alle Kassen bezahlen, ist ziemlich teuer. Ein 60-jähriger Cannabis-Patient aus dem westlichen Landkreis Augsburg ist nun in die Mühlen der Justiz geraten.
Weil er die hohen Kosten für das medizinische Cannabis nicht stemmen konnte, baute er selbst in seiner Wohnung die Pflanzen an. Allerdings fand die Zusmarshauser Polizei im Januar 2018 auch 121 Gramm getrocknete Blüten und Blätter in mehreren Einweckgläsern. Ergebnis vorangegangenen Anbaus oder Drogen, die er auf Rezept erhalten hatte? Diese Frage stand gestern im Mittelpunkt eines Prozesses vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Thomas Müller-Froelich.
Der Angeklagte (Verteidiger: Moritz Bode) leidet unter inneren starken Schmerzen und Krämpfen. Er ist anerkannter Cannabis-Patient mit eigenem Ausweis. Von einer Ärztin in München bekommt er das Rezept, von einer Apotheke in Nordrhein-Westfalen die Cannabisblüten. Geliefert per Post in Plastikdosen. Die fülle er dann, so beteuert er, wegen des Geruchs der Plastikdosen in Einweckgläser um, die im Küchenschrank stehen.
Im Januar 2018 trat die Zusmarshauser Polizei auf den Plan. Sie war informiert worden, dass es in dem Haus, in dem der Angeklagte lebt, nach Drogen rieche und der Stromverbrauch sehr hoch sei. Die Beamten entdeckten in einem Nebenraum eine kleine Aufzuchtanlage mit Beleuchtung und Entlüftung sowie zehn kleine Pflänzchen zwischen drei und sechs Zentimetern Größe.
Im Küchenschrank fand man dann in Einweckgläsern die getrockneten Blüten und Blätter. Auch auf dem Komposthaufen im Garten sahen die Beamten nach, fanden dort Reste von Stengeln der Hanfpflanze. „Ich gehe davon aus, dass das von uns sichergestellte Cannabis aus dem Eigenanbau stammt“, sagt der Polizist als Zeuge. Für den Angeklagten ist die Frage medizinisches Cannabis oder Anbau in der Wohnung von erheblicher Bedeutung. Denn der reine Gehalt an dem Wirkstoff THC betrug laut einem Gutachten rund 13 Prozent. Und bei einem Gewicht von 121 Gramm lag somit der THC-Gehalt weit über der juristisch bedeutsamen Grenze von 7,5 Gramm. Eine derartige Menge erfüllt beim Besitz den Straftatbestand eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug. Der Angeklagte beteuert, bei dem sichergestellten 121 Gramm Cannabis habe es sich um Drogen auf Rezept gehandelt. Den Anbau der zehn kleinen Pflanzen räumt er ein. „Es war ein Versuch. Das medizinische Cannabis ist einfach zu teuer. Es kostet mich 2500 Euro im Monat. Und die Kasse zahlt nicht. „Das kann ich mir nicht leisten“, schildert er sein Problem. Dem Wunsch des Verteidigers, man möge doch das Verfahren um den Besitz der Cannabisblüten vorläufig einstellen und nur den Anbau aburteilen, kommt allerdings Staatsanwalt Burkhard Weiß nicht nach. Das Schöffengericht setzt den Prozess schließlich aus. Ein neuerliches Zusatzgutachten soll nun klären, ob es sich bei den 121 Gramm ganz oder teilweise um Cannabis auf Rezept handelt. Das Verfahren wird neu aufgerollt werden.