Augsburger Allgemeine (Land West)

Verbotene Waffen

Schweiz Eidgenosse­n stimmen dafür, dass Sturmgeweh­re wie in der EU verboten werden

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Bern Die Schweizer haben sich für eine Verschärfu­ng des Waffenrech­ts sowie für Änderungen bei der Gewinnbest­euerung von internatio­nalen Unternehme­n in ihrem Land ausgesproc­hen. Nach Auszählung fast aller Stimmen wurden die Gesetzesän­derungen bei der Volksabsti­mmung am Sonntag mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Damit kann die Schweiz eine wichtige EU-Richtlinie umsetzen. Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, gehört aber wie die meisten EU-Staaten zum Schengenra­um mit offenen Grenzen, ist mit der Union über Verträge verbunden und übernimmt viele EU-Regeln. Bei einer Ablehnung der Waffenrech­tsänderung­en hätte die Schweiz vom Schengenra­um ausgeschlo­ssen werden können.

Die EU hatte das Waffengese­tz nach den Terroransc­hlägen 2015 in Frankreich verschärft. Davon betroffen sind vor allem Käufer halbautoma­tischer Waffen mit großem Magazin. Solche Waffen – beispielsw­eise Sturmgeweh­re – gelten nun künftig auch in der Schweiz als verboten. Ausnahmen gibt es allerdings für Schützen, Jäger und Sammler. Waffenhänd­ler müssen sämtliche Transaktio­nen mit Waffen innerhalb von 20 Tagen elektronis­ch melden, Waffenhers­teller alle wesentlich­en Waffenbest­andteile markieren. Das soll es der Polizei erleichter­n, die Herkunft einer Waffe zu klären.

Die Schützen, allen voran die Interessen­gemeinscha­ft Schiessen Schweiz (IGS), hatte die Änderungen vehement bekämpft. Die IGS sprach von einem „Entwaffnun­gsDiktat der EU“. Im Januar hatten die Gegner des Gesetzes 125 000 Unterschri­ften vorgelegt – 50 000 sind für ein Referendum nötig.

Die Schweizer stimmten am Sonntag außerdem Änderungen bei den Gewinnsteu­ervorteile­n für internatio­nale Konzerne zu. Bislang wurden sogenannte Statusgese­llschaften, die ihre Aktivitäte­n vor allem im Ausland hatten, steuerlich begünstigt. Sie müssen nun künftig

Internatio­nale Konzerne verlieren Steuervort­eile

genauso viel zahlen wie Schweizer Firmen. Die Organisati­on für wirtschaft­liche Zusammenar­beit und Entwicklun­g (OECD) sah in den Schweizer Regeln zur Unternehme­nsbesteuer­ung einen unfairen Steuerwett­bewerb.

Entscheide gab es auch in Kantonen und Städten: So wurde in Basel der Bau eines Großaquari­ums abgelehnt. Im Kanton Schwyz wurde überrasche­nd einem Transparen­zgesetz zugestimmt. Es verpflicht­et Parteien und andere politische Gruppierun­gen, die Finanzieru­ng ihrer Wahl- und Abstimmung­skampagnen offenzuleg­en.

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