Augsburger Allgemeine (Land West)
Neue Bergbahn fürs Nebelhorn
Tourismus Das Bayerische Verwaltungsgericht weist die Klage eines Oberstdorfers gegen die Umbaupläne ab
Oberstdorf Weil er sich durch den Schatten beeinträchtigt fühlt, den die neue Nebelhornbahn auf seine Wohnung wirft, hat ein Oberstdorfer gegen die Bau- und Betriebsgenehmigung der neuen Zehner-Kabinen-Anlage geklagt. Zudem will der Anlieger nicht, dass die Fahrgäste ihm künftig auf den Balkon und durchs Fenster schauen können. Mit seinen Sorgen steht der Kläger nicht alleine da. Er hatte im Vorfeld des Verfahrens 192 Unterschriften gesammelt. Eine Gruppe von Nachbarn unterstützte seine Klage – auch finanziell. Jetzt hat das Bayerische Verwaltungsgericht entschieden: Die Klage wurde abgewiesen.
Die Belastungen durch die neue Seilbahn seien nicht unzumutbar, begründete Richter Andreas Dietz die Entscheidung. Der Schattenwurf einer vorbeiziehenden Bergbahn sei nicht mit einer Windkraftanlage zu vergleichen, wo durch einen permanenten Licht-SchattenWechsel Folgen für die Gesundheit zu befürchten seien.
Die Kammer des Verwaltungsgerichts verhandelte im Oberstdorfer Kurhaus, um den Beteiligten den Weg nach Augsburg zu ersparen. Zuvor hatten sich die Richter bei einem Ortstermin ein Bild der Situation gemacht, waren mit der Bergbahn gefahren und hatten die neuen Kabinen besichtigt. Die Wohnung des Klägers liegt im Wohngebiet „Am Faltenbach“unterhalb des Skisprungstadions „Audi Arena“. Die Seilbahn-Kabinen der neuen wie alten Nebelhornbahn fahren in einer Höhe von 37 Metern über das Wohngebiet hinweg. Der Kläger hatte seine Wohnung erst erworben, als die Bahn bereits über das Haus fuhr. Auch die Häuser in der Siedlung wurden erst nach dem Bau der Nebelhornbahn errichtet, die seit 1930 auf unveränderter Trasse fährt. „Die Seilbahn war vor dem Haus da“, hoben auch die Richter den Bestandsschutz hervor. Wer mit der Bebauung an etwas heranrücke, sei rechtlich anders zu behandeln als jemand, der von einem Neubau betroffen sei. „Wer zuerst da war, genießt einen gewissen Schutz“, erklärte Dietz.