Augsburger Allgemeine (Land West)

Neue Bergbahn fürs Nebelhorn

Tourismus Das Bayerische Verwaltung­sgericht weist die Klage eines Oberstdorf­ers gegen die Umbaupläne ab

- VON MICHAEL MANG

Oberstdorf Weil er sich durch den Schatten beeinträch­tigt fühlt, den die neue Nebelhornb­ahn auf seine Wohnung wirft, hat ein Oberstdorf­er gegen die Bau- und Betriebsge­nehmigung der neuen Zehner-Kabinen-Anlage geklagt. Zudem will der Anlieger nicht, dass die Fahrgäste ihm künftig auf den Balkon und durchs Fenster schauen können. Mit seinen Sorgen steht der Kläger nicht alleine da. Er hatte im Vorfeld des Verfahrens 192 Unterschri­ften gesammelt. Eine Gruppe von Nachbarn unterstütz­te seine Klage – auch finanziell. Jetzt hat das Bayerische Verwaltung­sgericht entschiede­n: Die Klage wurde abgewiesen.

Die Belastunge­n durch die neue Seilbahn seien nicht unzumutbar, begründete Richter Andreas Dietz die Entscheidu­ng. Der Schattenwu­rf einer vorbeizieh­enden Bergbahn sei nicht mit einer Windkrafta­nlage zu vergleiche­n, wo durch einen permanente­n Licht-SchattenWe­chsel Folgen für die Gesundheit zu befürchten seien.

Die Kammer des Verwaltung­sgerichts verhandelt­e im Oberstdorf­er Kurhaus, um den Beteiligte­n den Weg nach Augsburg zu ersparen. Zuvor hatten sich die Richter bei einem Ortstermin ein Bild der Situation gemacht, waren mit der Bergbahn gefahren und hatten die neuen Kabinen besichtigt. Die Wohnung des Klägers liegt im Wohngebiet „Am Faltenbach“unterhalb des Skisprungs­tadions „Audi Arena“. Die Seilbahn-Kabinen der neuen wie alten Nebelhornb­ahn fahren in einer Höhe von 37 Metern über das Wohngebiet hinweg. Der Kläger hatte seine Wohnung erst erworben, als die Bahn bereits über das Haus fuhr. Auch die Häuser in der Siedlung wurden erst nach dem Bau der Nebelhornb­ahn errichtet, die seit 1930 auf unveränder­ter Trasse fährt. „Die Seilbahn war vor dem Haus da“, hoben auch die Richter den Bestandssc­hutz hervor. Wer mit der Bebauung an etwas heranrücke, sei rechtlich anders zu behandeln als jemand, der von einem Neubau betroffen sei. „Wer zuerst da war, genießt einen gewissen Schutz“, erklärte Dietz.

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Foto: Ralf Lienert Im Sommer haben die Arbeiten für den Neubau der Nebelhornb­ahn in Oberstdorf begonnen.

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