Augsburger Allgemeine (Land West)

Auto geklaut: Das können Betroffene tun

Eine Anleitung Schritt für Schritt

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München Steht der Wagen nicht mehr am abgestellt­en Platz, ist die Sorge groß: Hat es jemand mitgenomme­n? Wurde das Auto gestohlen? Um sicherzuge­hen, dass der Wagen nicht doch abgeschlep­pt oder umgesetzt wurde, sollten Betroffene zunächst die Polizei anrufen, rät der TÜV Süd, um dort das amtliche Kennzeiche­n des Autos zu nennen. Wenn sich der Verdacht dennoch bestätigt, muss der Diebstahl auf der nächstgele­genen polizeilic­hen Dienststel­le umgehend angezeigt werden, damit die Fahndung nach dem Wagen anlaufen kann. Vielerorts ist das auch online möglich. Dabei müssen Betroffene auch die Kontaktdat­en möglicher Zeugen nennen.

Das Diebstahlp­rotokoll der Polizei benötigt dann die Kaskoversi­cherung, die in diesem Fall den Schaden reguliert. Den Versichere­r sollten Betroffene am besten direkt im Anschluss an die Polizei informiere­n. Der Fahrzeugbe­sitzer muss dem Versichere­r detaillier­te Angaben zu Kilometers­tand, Ausstattun­g sowie Anzahl der Zündschlüs­sel machen. Und dann geht es zur Kfz-Zulassungs­stelle. Diese legt das Auto still und bestätigt die Abmeldung. Bevor Betroffene beim Versichere­r Zündschlüs­sel, Kfz-Brief, Diebstahlp­rotokoll und Abmeldebes­tätigung abgeben, sollten sie alle Dokumente kopieren und aufbewahre­n.

Bleibt das gestohlene Fahrzeug unauffindb­ar, wird es rechtlich gesehen Eigentum der Versicheru­ng – üblicherwe­ise passiert dies nach Ablauf der Monatsfris­t. Erst dann erhält der Versichert­e den Wiederbesc­haffungswe­rt erstattet.

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