Augsburger Allgemeine (Land West)
Auto geklaut: Das können Betroffene tun
Eine Anleitung Schritt für Schritt
München Steht der Wagen nicht mehr am abgestellten Platz, ist die Sorge groß: Hat es jemand mitgenommen? Wurde das Auto gestohlen? Um sicherzugehen, dass der Wagen nicht doch abgeschleppt oder umgesetzt wurde, sollten Betroffene zunächst die Polizei anrufen, rät der TÜV Süd, um dort das amtliche Kennzeichen des Autos zu nennen. Wenn sich der Verdacht dennoch bestätigt, muss der Diebstahl auf der nächstgelegenen polizeilichen Dienststelle umgehend angezeigt werden, damit die Fahndung nach dem Wagen anlaufen kann. Vielerorts ist das auch online möglich. Dabei müssen Betroffene auch die Kontaktdaten möglicher Zeugen nennen.
Das Diebstahlprotokoll der Polizei benötigt dann die Kaskoversicherung, die in diesem Fall den Schaden reguliert. Den Versicherer sollten Betroffene am besten direkt im Anschluss an die Polizei informieren. Der Fahrzeugbesitzer muss dem Versicherer detaillierte Angaben zu Kilometerstand, Ausstattung sowie Anzahl der Zündschlüssel machen. Und dann geht es zur Kfz-Zulassungsstelle. Diese legt das Auto still und bestätigt die Abmeldung. Bevor Betroffene beim Versicherer Zündschlüssel, Kfz-Brief, Diebstahlprotokoll und Abmeldebestätigung abgeben, sollten sie alle Dokumente kopieren und aufbewahren.
Bleibt das gestohlene Fahrzeug unauffindbar, wird es rechtlich gesehen Eigentum der Versicherung – üblicherweise passiert dies nach Ablauf der Monatsfrist. Erst dann erhält der Versicherte den Wiederbeschaffungswert erstattet.