Augsburger Allgemeine (Land West)
„Absurd“: CSU geißelt Steuer-Pläne
Blume kritisiert Benachteiligung von Männer-Vereinen
München/Berlin Die CSU lehnt die Steuerpläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz für reine MännerVereine strikt ab. „Vereine steuerlich zu benachteiligen, weil sie sich mit ihrem Angebot nur an Frauen oder nur an Männer wenden, ist grundfalsch“, sagte Generalsekretär Markus Blume am Sonntag. Er reagierte damit auf eine Aussage von Scholz, entsprechenden Vereinen die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. „Ich frage mich: Hat Olaf Scholz schon mal etwas gehört von Männergesangsvereinen, dem Katholischen Frauenbund, Burschenvereinen oder Frauenselbsthilfegruppen? Es ist absurd, unsere Vereine nach Genderaspekten in gut und schlecht einzuteilen“, betonte Blume. Wer so Politik mache, ignoriere die kulturelle Vielfalt der Vereine. „Gleichberechtigung ist ein wichtiges Anliegen, dieser Vorstoß hilft dabei nicht.“
In der Bild am Sonntag hatte Scholz erklärt, derzeit an einer Änderung des Gemeinnützigkeitsrechtes zu arbeiten: „Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig. Wer Frauen ausschließt,
Wer Frauen ausschließe, sei nicht gemeinnützig
sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen.“Es gebe „deutschlandweit hunderte Vereine wie Schützengilden oder Sportklubs, die ausschließlich Männer zulassen“, führte Scholz aus.
Mit dem Thema hatte sich auch schon der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung im Jahr 2017 befasst: Demnach war eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen hatte, nicht gemeinnützig. Die Loge habe keine zwingenden sachlichen Gründe für den Ausschluss von Frauen anführen können, teilte das Gericht damals mit. Damals hieß es, dass die Entscheidung sich auch auf andere Vereine auswirken könnte. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kamen seinerzeit zu dem Ergebnis, diese Entscheidung sei „in ihren tragenden Gründen auf Schützenvereine übertragbar“.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch ein Finanzamt verschafft einem Verein vor allem steuerliche Vorteile. So wird er von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Er muss auch keine Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Kapitalverkehrssteuer zahlen. Diese Befreiung gilt insbesondere für Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erbschaften oder Zuschüsse. Außerdem wird ein gemeinnütziger Verein von bestimmten staatlichen Gebühren und Kosten befreit. Die Gemeinnützigkeit ist auch Voraussetzung dafür, dass der Verein Spenden bestätigen darf, was sich für die Spender steuermindernd auswirkt.