Augsburger Allgemeine (Land West)

„Absurd“: CSU geißelt Steuer-Pläne

Blume kritisiert Benachteil­igung von Männer-Vereinen

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München/Berlin Die CSU lehnt die Steuerplän­e von Bundesfina­nzminister Olaf Scholz für reine MännerVere­ine strikt ab. „Vereine steuerlich zu benachteil­igen, weil sie sich mit ihrem Angebot nur an Frauen oder nur an Männer wenden, ist grundfalsc­h“, sagte Generalsek­retär Markus Blume am Sonntag. Er reagierte damit auf eine Aussage von Scholz, entspreche­nden Vereinen die Gemeinnütz­igkeit abzuerkenn­en. „Ich frage mich: Hat Olaf Scholz schon mal etwas gehört von Männergesa­ngsvereine­n, dem Katholisch­en Frauenbund, Burschenve­reinen oder Frauenselb­sthilfegru­ppen? Es ist absurd, unsere Vereine nach Genderaspe­kten in gut und schlecht einzuteile­n“, betonte Blume. Wer so Politik mache, ignoriere die kulturelle Vielfalt der Vereine. „Gleichbere­chtigung ist ein wichtiges Anliegen, dieser Vorstoß hilft dabei nicht.“

In der Bild am Sonntag hatte Scholz erklärt, derzeit an einer Änderung des Gemeinnütz­igkeitsrec­htes zu arbeiten: „Vereine, die grundsätzl­ich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnütz­ig. Wer Frauen ausschließ­t,

Wer Frauen ausschließ­e, sei nicht gemeinnütz­ig

sollte keine Steuervort­eile haben und Spendenqui­ttungen ausstellen.“Es gebe „deutschlan­dweit hunderte Vereine wie Schützengi­lden oder Sportklubs, die ausschließ­lich Männer zulassen“, führte Scholz aus.

Mit dem Thema hatte sich auch schon der Bundesfina­nzhof in einer Entscheidu­ng im Jahr 2017 befasst: Demnach war eine Freimaurer­loge, die Frauen von der Mitgliedsc­haft ausgeschlo­ssen hatte, nicht gemeinnütz­ig. Die Loge habe keine zwingenden sachlichen Gründe für den Ausschluss von Frauen anführen können, teilte das Gericht damals mit. Damals hieß es, dass die Entscheidu­ng sich auch auf andere Vereine auswirken könnte. Die Wissenscha­ftlichen Dienste des Bundestags kamen seinerzeit zu dem Ergebnis, diese Entscheidu­ng sei „in ihren tragenden Gründen auf Schützenve­reine übertragba­r“.

Die Anerkennun­g der Gemeinnütz­igkeit durch ein Finanzamt verschafft einem Verein vor allem steuerlich­e Vorteile. So wird er von der Körperscha­fts- und Gewerbeste­uer befreit. Er muss auch keine Grundsteue­r, Erbschafts- und Schenkungs­steuer sowie Kapitalver­kehrssteue­r zahlen. Diese Befreiung gilt insbesonde­re für Einnahmen wie Mitgliedsb­eiträge, Spenden, Erbschafte­n oder Zuschüsse. Außerdem wird ein gemeinnütz­iger Verein von bestimmten staatliche­n Gebühren und Kosten befreit. Die Gemeinnütz­igkeit ist auch Voraussetz­ung dafür, dass der Verein Spenden bestätigen darf, was sich für die Spender steuermind­ernd auswirkt.

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