Augsburger Allgemeine (Land West)
Neue Regeln für Medien
Alter Staatsvertrag wird ersetzt
Sowohl Bayerns CSU-Ministerpräsident Markus Söder als auch CSUGeneralsekretär Markus Blume wurden kürzlich bei den Medientagen München deutlich: Mit Blick auf den neuen Medienstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin diskutierten, sprach Söder von „StaatsvertragsMäanderei“. Zu anachronistisch sei die deutsche Medienordnung. Blume ergänzte: „Es ist echt niedlich, wie wir in der Vergangenheit Medienpolitik gemacht haben – mit ganz kleinem Karo.“Das könnte sich nun ändern. Der seit 1991 geltende Rundfunkstaatsvertrag soll durch einen Medienstaatsvertrag ersetzt werden. Die Ministerpräsidenten fassten jedenfalls einen entsprechenden Beschluss zu einem Vertragsentwurf.
Zum Hintergrund: 1991 hatten sich die Bundesländer auf einen Staatsvertrag festgelegt. Darin ist das duale Rundfunksystem aus privaten und öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsendern geregelt. Unter anderem ist in ihm der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender definiert. Doch längst passt dieses Schema nicht mehr zur nun digitalen Medienwelt.
Was sich mit dem neuen Vertrag ändern dürfte? Anders als früher soll das Regelwerk verstärkt InternetPlattformen abdecken, die Medieninhalte bereitstellen und diese selbst nicht herstellen. Der Staatsvertrag soll künftig also auch für sogenannte Intermediäre, Plattformen und Benutzeroberflächen gelten. Im Wesentlichen sind damit InternetPlattformen gemeint, die Medieninhalte bereitstellen. Das können etwa Live-Streamingplattformen oder Video-Portale sein.
Außerdem sollen die Hürden für Zulassungsverfahren, um Rundfunk betreiben zu können, sinken. Das soll Kreative fördern und Bürokratie abbauen. Bislang kann es sein, dass auch kleinste Live-Streamer im Internet eine Zulassung brauchen wie größere private Sender. Wenn durchschnittlich weniger als 20000 Nutzer ein Angebot gleichzeitig nutzen, sollen die Zulassungsregeln wegfallen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) betonte, dass es künftig ein Diskriminierungsverbot gibt, damit gewisse Medieninhalte nicht im Netz ausgegrenzt werden.
Im Medienstaatsvertrag geht es aber nicht um die Höhe des Rundfunkbeitrags, den jeder Haushalt monatlich zahlt. Dieser ist in einem anderen Staatsvertrag festgelegt. Mit dem Beschluss tritt der Medienstaatsvertrag aber noch nicht in Kraft. Zunächst müssen die Landtage unterrichtet und der Text muss der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Zur Unterzeichnung des Vertrages könnte es im Frühjahr kommen. In Kraft treten würde er September 2020. Dreyer sagte weiter: „Wir wollen die Auffindbarkeit von journalistisch-redaktionellen Angeboten verbessern, um jenseits der kommerziellen Dominanz der US-amerikanischen Plattformen und Suchmaschinen die Menschen zu erreichen.“