Augsburger Allgemeine (Land West)
Bauamtsleiter beendet „Wunschkonzert“der Bauherren
Gemeinderat Nicht alle geforderten Befreiungen vom Bebauungsplan können in Ustersbach erfüllt werden
Ustersbach Immer wieder beantragen Bauherren in großem Umfang Abweichungen oder Befreiungen von den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans. Doch nicht alle Wünsche können erfüllt werden. Das mussten jetzt einige Bauherren in der jüngsten Gemeinderatssitzung feststellen. Das Gremium lehnte eine Reihe von Anträgen kategorisch ab.
Viele Eigenheimbesitzer blenden oft die Belange der Kommune oder der Nachbarschaft aus. So beantragten Bauherren im Libellenweg die Pflanzung von über einem Dutzend Blauen Scheinzypressen, die Errichtung eines Sichtschutzes aus Weidenmatten sowie die Festsetzung für eine Wuchshöhe von bis zwei Metern entlang einer Verkehrsfläche. Begründet wurde dies mit Sichtschutz und Privatsphäre.
Andreas Sauer, der Leiter des Bauamts der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, meinte in der
Sitzung, dass diese Gründe städtebaulich für eine Befreiung nicht vertretbar seien. „Im Gegenteil: Hier würde vielmehr ein Präzedenzfall mit Nachahmungseffekt geschaffen, mit unvorhersehbaren Folgen für das gesamte Baugebiet“, meinte er und verglich das Anliegen der Bauherren mit einem „Wunschkonzert“.
Sauer empfahl den Gemeinderäten, die Anträge abzulehnen. Das Gremium folgte diesem Rat einstimmig.
Keine Chance hatte auch ein Bauwerber, der an die Gemeinde eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Angerweg richtete. Er beantragte, den Garagenvorplatz in der Tiefe von fünf auf vier Metern zu reduzieren, um unter anderem im Süden eine möglichst große Gartenfläche zu erhalten.
Die Sicht der Verwaltung war klar: Garagen müssen zum öffentlichen Straßenraum hin einen Abstand von mindestens fünf Meter aufweisen. Die Befreiung würde die Grundzüge der Planung zwar nicht berühren und wäre auch unter der
Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar, wurde eingeräumt. Der Bauamtsleiter gab allerdings zu bedenken, dass diese Befreiung Bindungswirkung für ähnlich gelagerte Anträge innerhalb des Bebauungsplans hätte. Er befürwortete daher, dieser Befreiung nicht nachzukommen. Auch hier folgten die Gemeinderäte ohne Gegenstimme der Empfehlung.
Eine Bauwerberin in Mödishofen beantragte für die traufseitige Wandhöhe unter dem Dachraum statt einer maximalen Höhe von sechs Metern eine Höhe von 6,362 Metern. In diesem Fall bestand seitens der Verwaltung Bedenken, da die Grundzüge der Planung berührt würden sowie die Befreiung Bindungswirkung
für gleich gelagerte Anträge haben könnte. Auch Bürgermeister Willi Reiter urteilte, dass hier kein zu vernachlässigendes Mehr der Wandhöhe vorliege. Das sah so auch das Gremiums und stellte die Zustimmung des Bauantrags in dieser Form nicht in Aussicht.
Andere Bauanträge beziehungsweise Bauvorbescheide fanden aber sehr wohl die Zustimmung des Gemeinderats. So beispielsweise die Errichtung eines Wohnhauses an der Wiesenstraße in Mödishofen, das im Süden vom Wasserschutzgebiet eingesäumt wird, der Einbau einer Dachgeschosswohnung und der Neubau einer Güllegrube mit Güllebefüllplatte und Sickerwasserbehälter in Kühloh.
Keine Präzedenzfälle schaffen