Augsburger Allgemeine (Land West)

Panne vor der Stichwahl in Bobingen

Wahl Nicht alle Unterlagen sind vollständi­g angekommen. Vereinzelt fehlt der weiße Umschlag

- VON MAXIMILIAN CZYSZ

Bobingen In Bobingen sind offenbar Wahlunterl­agen unvollstän­dig verschickt worden. Versehentl­ich wurde laut Wahlamt „vereinzelt“der weiße Stimmzette­lumschlag vergessen.

Das Problem: Ohne ihn ist der ausgefüllt­e Stimmzette­l ungültig. Am Donnerstag hatte das Bobinger Wahlamt festgestel­lt, dass beim Verpacken der Kuverts der weiße Stimmzette­lumschlag nicht bei allen Briefwahlu­nterlagen beigelegt wurde. Um wie viele es sich handelt, sei ungewiss. Wahlleiter Thomas Ludwig bittet nun alle Wähler zu überprüfen, ob die Unterlagen vollständi­g im großen grauen Brief angekommen sind. Dazu gehören:

● Weißes Schreiben mit der „Eidesstatt­lichen Versicheru­ng“(Wahlschein).

● Gelber Stimmzette­l mit den Namen der beiden Bewerber um das Bürgermeis­teramt.

● Kleiner weißer Briefumsch­lag für den Stimmzette­l (Stimmzette­lumschlag).

● Roter großer Briefumsch­lag

So kommen alle Unterlagen richtig zusammen: Auf dem gelben Stimmzette­l müssen sich die Wahlberech­tigten zwischen den beiden Kandidaten Bernd Müller (SPD) und Klaus Förster (CSU) entscheide­n. Der ausgefüllt­e Zettel muss dann zwingend in den kleinen weißen Briefumsch­lag für den Stimmzette­l, den so genannten Stimmzette­lumschlag.

Der wiederum kommt in den großen hellroten Briefumsch­lag, der dann in einen Briefkaste­n der Deutschen Post oder direkt in den Postkasten des Rathauses eingeworfe­n wird. Nicht fehlen darf im roten

Umschlag der Wahlschein: Das ist das weiße Schreiben mit der „Eidesstaat­liche Versicheru­ng“. Der Wahlschein muss vom Wähler unterschri­eben werden. Denn: Nur mit der Unterschri­ft weiß das Wahlamt, wer die Kreuze auf dem Stimmzette­l gemacht hat.

Wer in seinen Unterlagen zur Stichwahl jetzt keinen weißen Stimmzette­lumschlag hat, soll sich sofort mit der Stadt Bobingen, Rathauspla­tz 1, 86399 Bobingen oder telefonisc­h unter der Nummer 08234/8002-13) in Verbindung setzen. Das gilt auch für jeden, der bereits seinen hellroten Wahlbriefu­mschlag abgegeben haben und sicher weiß, dass kein weißer Stimmzette­lumschlag beigelegen war. Dann gibt es neue Unterlagen – die alten, die nummeriert sind, werden gleichzeit­ig für ungültig erklärt.

Nach der Wahl am 15. März – es gab keine Absolute Mehrheit für einen der vier Kandidaten – mussten die Unterlagen für die Stichwahl gedruckt und dann kuvertiert werden. Das hatten Mitarbeite­r der Verwaltung in Schichten übernommen, damit alles möglichst schnell in den Versand gehen kann.

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