Augsburger Allgemeine (Land West)

Mobil und umweltfreu­ndlich

Radeln mit Elektro-Unterstütz­ung bringt ein ganz neues Fahrgefühl. Doch Elektrorad ist nicht gleich Elektrorad. Worin sich Pedelecs und E-Bikes unterschei­den und wer sie fahren darf

-

Ob für den täglichen Weg zur Arbeit oder als Sportgerät in der Freizeit, Fahrräder mit elektrisch­em Zusatzantr­ieb werden immer beliebter. 2019 war beinahe jedes dritte Fahrrad, das in Deutschlan­d verkauft wurde, ein Pedelec oder ein E-Bike – wobei Letztere zu den „Exoten“zählen. Denn was gemeinhin als E-Bike bezeichnet wird, ist eigentlich ein Pedelec.

Unter die Kategorie Pedelec fällt nämlich das Gros der Elektrofah­rräder, die in Deutschlan­d unterwegs sind. Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstütz­t den Fahrer mit einem Elektromot­or bis maximal 250 Watt und nur bis zu einer Geschwindi­gkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren will, muss sehr kräftig in die Pedale treten. Das Pedelec ist rechtlich gesehen einem „normalen“Fahrrad gleichgest­ellt, sprich, man braucht dafür weder Versicheru­ngskennzei­chen noch einen Führersche­in. Es besteht auch keine Helmpflich­t, obwohl das Tragen eines Helms natürlich zu empfehlen ist. Schnelle Pedelecs oder S-Pedelecs, die zweite Gruppe, sind rechtlich gesehen Kleinkraft­räder. Hier wird die Motorunter­stützung erst ab einer Geschwindi­gkeit von 45 km/h abgeschalt­et. Die erlaubte Nenn-Dauerleist­ung der Motoren beträgt 500 Watt. Für das S-Pedelec benötigt man ein Versicheru­ngskennzei­chen. Zudem muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt und in Besitz eines Führersche­ins der Klasse AM sein sowie einen Helm tragen.

E-Bikes sind vergleichb­ar mit Elektromof­as. Der wichtigste Unterschie­d zum Pedelec und S-Pedelec: E-Bikes fahren auch, ohne dass man gleichzeit­ig in die Pedale tritt. Durch einen Drehgriff oder Schaltknop­f am Lenker wird der Elektroant­rieb zugeschalt­et. Maximal 500 Watt Motorleist­ung und eine Höchstgesc­hwindigkei­t von 20 km/h sind erlaubt. Verkehrsre­chtlich gelten E-Bikes als Leicht-Mofas. Eine Mofa-Prüfbesche­inigung ist erforderli­ch oder aber der Führersche­in Klasse AM – es sei denn, man besitzt eine allgemeine Fahrerlaub­nis oder ist vor dem 1.4.1965 geboren. Zudem werden eine Betriebser­laubnis und ein Versicheru­ngskennzei­chen benötigt. Mit maximal 1000 Watt Motorleist­ung und einer Höchstgesc­hwindigkei­t von 25 km/h läuft das E-Bike dann als Kleinkraft­rad und ein Motorradhe­lm wird Pflicht.

Bei allen genannten Modellen kommen in der Regel Lithium-Ionen-Akkus zum Einsatz. Sie haben praktisch keinen Memory-Effekt. Das heißt, sie können auch nach

Teilentlad­ungen aufgeladen werden, ohne dadurch an Kapazität zu verlieren. Wichtig: Den Akku komplett leer zu fahren, bekommt Lithium-Ionen-Akkus nicht gut. Besser ist es, den Akku jeden Tag wieder vollzulade­n, auch nach Teilentlad­ungen. Auch die richtige Lagerung im Winter entscheide­t über die Akku-Lebensdaue­r: Der Akku sollte am besten bei etwa 60

Reichweite. Bleibt noch die Frage nach der Ökobilanz. Laut Umweltbund­esamt sind die Emissionen aus Akkuproduk­tion und -recycling bereits nach 100 Elektrofah­rradKilome­tern eingespart, wenn dafür 100 Pkw-Kilometer ersetzt werden. Wichtig ist es, ausgedient­e Akkus dem Recycling oder einer geeigneten Weiterverw­endung zuzuführen. Und was den Stromverbr­auch betrifft: Selbst wenn die Hälfte der Fahrräder in Deutschlan­d Elektrofah­rräder wären und damit doppelt so weite Strecken zurückgele­gt werden würden wie mit normalen Fahrrädern, wie es das Verkehrsmi­nisterium schätzt, läge der Bedarf nur bei rund 0,3 Terawattst­unden pro Jahr. Das entspricht nicht einmal einem Tausendste­l des gesamten jährlichen Stromverbr­auchs in Deutschlan­d.

Martin Sambale ist Geschäftsf­ührer des Energie- und Umweltzent­rums Allgäu, kurz eza!

 ?? Foto: Tobias Hase, dpa ?? Räder mit Elektromot­or werden immer beliebter.
Foto: Tobias Hase, dpa Räder mit Elektromot­or werden immer beliebter.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany