Augsburger Allgemeine (Land West)
Kommt jetzt der Abriss der alten Flakstellung?
Das Landratsamt ordnet den Abbau an. Warum das aber noch dauern kann
Neusäß Einen Erfolg auf seinem Weg gibt es für den Bauausschuss in Neusäß: Das Landratsamt hat zum wiederholten Mal festgestellt, dass die ehemalige Flakstellung am Birkenweg, die in den vergangenen Jahren zum Wohnhaus umgebaut und später sogar noch einmal aufgestockt wurde, zurückgebaut werden muss. Dennoch machte Bauverwaltungsleiter Gerald Adolf klar: Bis es so weit ist, kann es noch dauern – vielleicht sogar Jahre.
So fing die Geschichte an: Schon vor Jahrzehnten war die ehemalige Flakstellung auf freiem Feld hinter dem Titania zum Wohnhaus umgebaut worden, Ende 2008 erhielt sie sogar ein weiteres Stockwerk – alles ohne Baugenehmigung. Die Eigentümer machten damals beim Landratsamt geltend, dort einen Gartenbaubetrieb etablieren zu wollen. Solch ein Unternehmen genießt eine Privilegierung auch im Außenbereich von Ortschaften. Das Landratsamt erkannte das Gewerbe zunächst an – und brachte damit die Stadt Neusäß gegen sich auf. Ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht 2011 machte klar: Hier gibt es keinen Gartenbau. Die Berufung des Bauherrn vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof 2015 scheiterte ebenfalls.
Dann gingen die Verhandlungen mit dem Landratsamt weiter: Was sich die Stadt denn genau unter einem Rückbau vorstelle, wollte das Amt zunächst wissen. Der Bauausschuss blieb dabei: Das gesamte Anwesen sollte weg. Nun hat das Landratsamt der Stadt mitgeteilt, was auch der Eigentümer inzwischen weiß: Nach wie vor sieht das Amt dort „nicht den Hauch von Gartenbau“, wie es Gerald Adolf in der Sitzung ausdrückte. Und setzt dem Bauherrn eine Frist von 15 Monaten für den Rückbau.
Mit einem Pferdefuß, so Adolf: Die eineinviertel Jahre gelten erst nach der „Unanfechtbarkeit des Bescheids“, das bedeutet, nachdem sämtliche Rechtswege ausgeschöpft sind. „Eventuell kommt der Fall wieder vor das Verwaltungsgericht“, vermutet der Bauverwaltungsleiter. Und das könne sich dann wieder jahrelang hinziehen.
● Aufbau Für Bauverwaltungsmitarbeiter Jürgen Kaiser war die Sache klar: Ein kastenartiger Aufbau auf eine Garage in der Tannenstraße in Hammel zur Gewinnung weiteren Wohnraums ist zulässig – weil es in der Umgebung schon eine ganze Reihe ähnlicher Erweiterungsbauten gibt. Doch der Bauausschuss sah das anders. Ihm gefällt der Aufbau nicht. Unter anderem schränke er die Nachbarn ein. „Wir haben die Bezugsfälle nicht geschaffen“, so Stadtrat Bernd Edin (CSU). „Wenn das Landratsamt das will, soll es unsere Weigerung durch die Erlaubnis ersetzen“, sagte er. Das sahen alle anderen Bauausschussmitglieder auch so. Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.