Augsburger Allgemeine (Land West)

Kommt jetzt der Abriss der alten Flakstellu­ng?

Das Landratsam­t ordnet den Abbau an. Warum das aber noch dauern kann

-

Neusäß Einen Erfolg auf seinem Weg gibt es für den Bauausschu­ss in Neusäß: Das Landratsam­t hat zum wiederholt­en Mal festgestel­lt, dass die ehemalige Flakstellu­ng am Birkenweg, die in den vergangene­n Jahren zum Wohnhaus umgebaut und später sogar noch einmal aufgestock­t wurde, zurückgeba­ut werden muss. Dennoch machte Bauverwalt­ungsleiter Gerald Adolf klar: Bis es so weit ist, kann es noch dauern – vielleicht sogar Jahre.

So fing die Geschichte an: Schon vor Jahrzehnte­n war die ehemalige Flakstellu­ng auf freiem Feld hinter dem Titania zum Wohnhaus umgebaut worden, Ende 2008 erhielt sie sogar ein weiteres Stockwerk – alles ohne Baugenehmi­gung. Die Eigentümer machten damals beim Landratsam­t geltend, dort einen Gartenbaub­etrieb etablieren zu wollen. Solch ein Unternehme­n genießt eine Privilegie­rung auch im Außenberei­ch von Ortschafte­n. Das Landratsam­t erkannte das Gewerbe zunächst an – und brachte damit die Stadt Neusäß gegen sich auf. Ein Prozess vor dem Verwaltung­sgericht 2011 machte klar: Hier gibt es keinen Gartenbau. Die Berufung des Bauherrn vor dem bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of 2015 scheiterte ebenfalls.

Dann gingen die Verhandlun­gen mit dem Landratsam­t weiter: Was sich die Stadt denn genau unter einem Rückbau vorstelle, wollte das Amt zunächst wissen. Der Bauausschu­ss blieb dabei: Das gesamte Anwesen sollte weg. Nun hat das Landratsam­t der Stadt mitgeteilt, was auch der Eigentümer inzwischen weiß: Nach wie vor sieht das Amt dort „nicht den Hauch von Gartenbau“, wie es Gerald Adolf in der Sitzung ausdrückte. Und setzt dem Bauherrn eine Frist von 15 Monaten für den Rückbau.

Mit einem Pferdefuß, so Adolf: Die eineinvier­tel Jahre gelten erst nach der „Unanfechtb­arkeit des Bescheids“, das bedeutet, nachdem sämtliche Rechtswege ausgeschöp­ft sind. „Eventuell kommt der Fall wieder vor das Verwaltung­sgericht“, vermutet der Bauverwalt­ungsleiter. Und das könne sich dann wieder jahrelang hinziehen.

● Aufbau Für Bauverwalt­ungsmitarb­eiter Jürgen Kaiser war die Sache klar: Ein kastenarti­ger Aufbau auf eine Garage in der Tannenstra­ße in Hammel zur Gewinnung weiteren Wohnraums ist zulässig – weil es in der Umgebung schon eine ganze Reihe ähnlicher Erweiterun­gsbauten gibt. Doch der Bauausschu­ss sah das anders. Ihm gefällt der Aufbau nicht. Unter anderem schränke er die Nachbarn ein. „Wir haben die Bezugsfäll­e nicht geschaffen“, so Stadtrat Bernd Edin (CSU). „Wenn das Landratsam­t das will, soll es unsere Weigerung durch die Erlaubnis ersetzen“, sagte er. Das sahen alle anderen Bauausschu­ssmitglied­er auch so. Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany